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Bewohnerinnen und Bewohner könnten Personalzeit verlieren

Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Bewohnerinnen und Bewohner könnten Personalzeit verlieren

Veränderte Pflegegrade könnten bei gleichem Hilfebedarf zu weniger Personalzeit für Bewohnerinnen und Bewohner führen.

Am 22. Oktober 2026 forderten die Ruhrgebietskonferenz Pflege und das Bündnis ZukunftPflege NRW, neue Begutachtungsmaßstäbe erst dann einzuführen, wenn ihre Folgen für die Personalbemessung verbindlich ausgeglichen sind. Anlass ist der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG): Er ist noch kein geltendes Gesetz und muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Für Familien mit Angehörigen im Pflegeheim geht es nicht bloß um eine neue Bezeichnung auf einem Bescheid. Die Initiativen warnen: Wird ein Mensch bei unverändertem Pflege- und Unterstützungsbedarf niedriger eingestuft, könnte die rechnerisch vorgesehene Personalausstattung sinken. Dann stünde rechnerisch weniger Zeit für Unterstützung und Betreuung zur Verfügung.

Warum können veränderte Pflegegrade die Personalbemessung beeinflussen?

Nach Darstellung der Initiativen knüpft die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen an die Verteilung der Bewohnerinnen und Bewohner auf die Pflegegrade an. Wenn sich dieser Pflegegradmix verschiebt, kann sich damit auch der berechnete Personalbedarf verändern.

Der Gesundheitsökonom Prof. Heinz Rothgang weist ebenfalls auf diesen Zusammenhang hin. Der Regierungsentwurf erkennt an, dass Anpassungen des Begutachtungsinstruments mit einer Änderung des Personalbedarfs nach dem wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahren in vollstationären Einrichtungen einhergehen können.

Der entscheidende Punkt der Kritik lautet: Ein niedrigerer Pflegegrad darf aus Sicht der Initiativen nicht automatisch weniger Personal bedeuten, wenn die tatsächliche Unterstützung weiterhin in gleichem Umfang nötig ist. Sie verlangen deshalb eine verbindliche Schutzregel und eine dauerhafte Refinanzierung des erforderlichen Personals.

Was plant das Bundesgesundheitsministerium bei den Pflegegraden 1 bis 3?

Das Bundesgesundheitsministerium will die Begutachtungssystematik an ursprünglich wissenschaftlich empfohlene Werte anpassen. Damit sollen die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Als vorgesehene Wirkung nennt das Ministerium, den Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen zu bremsen; gegenüber dem geltenden Recht sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden.

Für vollstationäre Einrichtungen ist dabei ein Pflegegradmix mit einem höheren Anteil niedriger Pflegegrade vorgesehen. Genau darin sehen die Initiativen das Risiko für die rechnerische Personalausstattung.

Wichtig für bereits eingestufte Menschen: Nach Angaben des Ministeriums gilt ein umfassender Besitzstandsschutz. Niemand soll seinen bereits anerkannten Pflegegrad allein wegen neuer Schwellenwerte verlieren. Das betrifft jedoch nicht die Frage, welche Folgen eine künftig veränderte Begutachtung für die Pflegegradverteilung und damit für die Personalbemessung in Heimen haben kann.

Was bedeutet die Debatte jetzt für Angehörige im Pflegeheim?

Unmittelbar ändert sich durch die Forderung der Initiativen nichts. Es gibt keine beschlossene neue Schutzregel, aber auch keine bereits geltenden neuen Begutachtungsmaßstäbe aus diesem Entwurf. Die Schutz- und Ausgleichsregelungen können im parlamentarischen Verfahren noch beraten werden.

Angehörige können das Thema dennoch konkret ansprechen, etwa bei Gesprächen mit der Pflegeeinrichtung:

  • Wie entwickelt sich die personelle Besetzung auf dem Wohnbereich?
  • Gibt es feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zur Betreuung?
  • Welche Unterstützung erhält der Angehörige bei veränderten Fähigkeiten oder zunehmendem Hilfebedarf?
  • Werden Veränderungen des Pflegebedarfs nachvollziehbar dokumentiert und besprochen?

Diese Fragen ersetzen keine politische Entscheidung. Sie helfen aber dabei, wahrzunehmen, ob die notwendige Unterstützung vor Ort verlässlich besprochen wird.

Hat der PNOG-Entwurf Folgen für die ambulante Pflege in Berlin?

Die aktuelle Forderung bezieht sich ausdrücklich auf die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Daraus folgt keine beschlossene Änderung für unsere ambulanten Einsätze in Berlin.

Trotzdem ist die Debatte auch für Menschen zu Hause relevant: Pflegegrade strukturieren viele Leistungen und prägen Entscheidungen von Familien, wenn Unterstützung neu organisiert werden muss. Wer einen Pflegegrad beantragt oder eine bestehende Versorgung überprüfen möchte, kann die einzelnen Bereiche zunächst mit unserem Pflegegrad-Rechner nachvollziehen.

Wir versorgen Menschen in West- und Nord-Berlin ambulant, unter anderem nach einer Klinikentlassung. Dabei übernehmen wir auf ärztliche Verordnung etwa Wundversorgung, Insulingabe, Blutzuckermessung und Medikamentengabe; außerdem Grundpflege, Haushaltshilfe sowie Betreuung und Entlastung. Neuaufnahmen sind kurzfristig möglich, und wir geben noch am selben Werktag Rückmeldung. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.

Was passiert im Gesetzgebungsverfahren als Nächstes?

Das Bundeskabinett hat den PNOG-Entwurf beschlossen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege und das Bündnis ZukunftPflege NRW fordern Bundestag und Bundesrat auf, den Entwurf vorher zu korrigieren.

Der Regierungsentwurf sieht zudem einen wissenschaftlichen Beirat vor. Dieser soll Begutachtungsinstrument und Begutachtungsverfahren künftig fortlaufend prüfen und bei Weiterentwicklungen auch die Auswirkungen auf die Personalbemessung betrachten. Den Initiativen reicht das nicht: Sie verlangen einen verbindlichen Ausgleich, bevor neue Maßstäbe gelten.

Häufige Fragen

Verlieren bereits eingestufte Menschen durch neue Schwellenwerte ihren Pflegegrad?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt für bereits eingestufte Personen ein umfassender Besitzstandsschutz. Niemand verliert seinen anerkannten Pflegegrad allein wegen der neuen Schwellenwerte.

Gilt die befürchtete Personalabsenkung schon jetzt?

Nein. Die Initiativen warnen vor einer möglichen Folge des PNOG-Entwurfs und fordern eine Schutzregel. Der Entwurf ist noch kein Gesetz; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Betrifft die Forderung direkt ambulante Pflegedienste?

Die Forderung betrifft die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Eine beschlossene Änderung für ambulante Pflegedienste ergibt sich daraus nicht.

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