Grundpflege in Berlin: Körperpflege und Haushaltshilfe zu Hause
Wir helfen beim Waschen, Duschen und Anziehen, auf der Toilette, beim Lagern und beim Essen – und auf Wunsch auch beim Einkaufen, bei der Wäsche und beim Putzen. Ab Pflegegrad 2 bezahlt das die Pflegekasse als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI; wir rechnen direkt mit ihr ab.
Grundpflege ist die Hilfe bei dem, was jeder Mensch täglich für sich selbst erledigt: sich waschen, die Zähne putzen, sich anziehen, zur Toilette gehen, aufstehen, essen und trinken. Wird das nach einem Sturz, einem Schlaganfall, mit Demenz oder einfach mit den Jahren zu schwer, kommt eine Pflegekraft von uns zu festen Zeiten in die Wohnung. Wir arbeiten mit dem, was die Person noch selbst kann: Wer das Gesicht allein waschen kann, tut das weiter; wir übernehmen den Rücken, die Beine und den sicheren Schritt aus der Dusche. So bleibt Selbstständigkeit erhalten, und niemand wird abhängiger als nötig.
Zur Pflege zu Hause gehört oft mehr als die Körperpflege. Der Kühlschrank muss gefüllt, die Bettwäsche gewechselt, das Bad geputzt werden. Auch diese hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen wir: Einkaufen nach Ihrer Liste, Wäsche waschen und wechseln, Aufräumen, die Wohnung reinigen, eine warme Mahlzeit zubereiten. Viele Familien verbinden beides in einem Besuch – morgens die Dusche, danach frische Wäsche aufs Bett. Eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad rechnen wir mit der Pflegekasse ab, bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag.
Wir kommen morgens, mittags und abends, auch am Wochenende und an Feiertagen. Nachtbesuche und eine 24-Stunden-Betreuung bieten wir nicht an; das sagen wir offen schon beim ersten Gespräch. Abgerechnet wird nicht nach Minuten, sondern nach den vereinbarten Leistungen, den Berliner Leistungskomplexen – etwa „kleine Körperpflege“ oder „Einkaufen“. Braucht jemand zusätzlich Medikamente, Insulin oder einen frischen Verband, erledigen wir das im selben Besuch; diese Behandlungspflege läuft auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse.
Hinter der Versorgung steht die Sonnenstrahlen Pflege GmbH mit Versorgungsvertrag nach SGB XI und der Zulassung für häusliche Krankenpflege nach SGB V. Drei Büros teilen sich das Gebiet: Sickingenstr. 52 (Moabit) als Hauptbüro, Heilbronner Str. 1 (Halensee) und Theodor-Heuss-Platz 1 (Westend). Von dort fahren die Touren durch Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf und den Berliner Westen. Beraten wird auf Deutsch, Englisch oder Russisch – auf Wunsch auch Angehörige am Telefon. Auf Anfragen antworten wir am selben Werktag.
Das übernehmen wir bei Körperpflege und Haushalt
Waschen, Duschen, Baden
Teilwäsche am Waschbecken oder im Bett, Duschen oder Baden, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hautpflege und das Kürzen der Nägel.
Anziehen, Aufstehen, Zubettgehen
Aus dem Bett, angezogen an den Frühstückstisch, abends wieder zurück. Feste Abläufe helfen gerade bei Demenz, damit klar ist, was als Nächstes kommt.
Toilette und Inkontinenz
Begleitung zur Toilette, Wechsel von Vorlagen und Inkontinenzmaterial, Intimpflege und Hautschutz, damit nichts wund wird.
Lagern, Bewegen, Essen und Trinken
Umlagern bei Bettlägerigkeit gegen Druckgeschwüre, Hilfe bei den ersten Schritten, Essen mundgerecht vorbereiten und anreichen, auf genug Trinken achten.
Haushaltshilfe und Hauswirtschaft
Einkaufen, Wäsche waschen und wechseln, Aufräumen, Bad und Küche reinigen, eine warme Mahlzeit zubereiten – mit Pflegegrad über die Pflegekasse abrechenbar.
Unser Fahrgebiet für Grundpflege und Haushaltshilfe
Wer jeden Morgen geduscht wird, braucht eine Pflegekraft, die verlässlich zur gleichen Zeit klingelt. Darum bleibt unser Gebiet bewusst überschaubar: von Moabit und dem südlichen Wedding (13353) über Charlottenburg bis in den Südwesten, angefahren von unseren Büros in Moabit, Halensee und Westend. Diese Ortsteile stehen fest in den Touren:
- Moabit und Hansaviertel
- Tiergarten
- Wedding (nur 13353)
- Charlottenburg-Nord
- Siemensstadt
- Spandau
- Westend
- Charlottenburg
- Halensee
- Wilmersdorf
- Schmargendorf, Grunewald und Dahlem
- Schöneberg und Friedenau
Postleitzahlen: 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10717, 10719, 10777, 10779, 10787, 10789, 10825, 12159, 12161, 13353, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14193, 14195, 14197, 14199
Was Grundpflege kostet und wer sie bezahlt
Grundpflege und Hauswirtschaft bezahlt die Pflegekasse nach SGB XI, nicht die Krankenkasse. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen dafür jeden Monat die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI zur Verfügung: 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Abgerechnet wird je Einsatz nach den Berliner Leistungskomplexen; dazu kommt je Besuch eine Einsatzpauschale von 5,70 € tagsüber an Werktagen und 11,40 € am Wochenende, an Feiertagen und bei Besuchen ab 20 Uhr. Ein Beispiel mit unseren Preisen für 2026: Die große Körperpflege mit Duschen kostet 36,12 €, an einem Werktag also 41,82 € je Besuch, an einem Sonntag 47,52 €. Bei Pflegegrad 2 deckt die Sachleistung damit rund 19 solcher Werktagsbesuche im Monat. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst – das steht schon im Kostenvoranschlag, den Sie vor dem ersten Einsatz von uns bekommen.
Bei Pflegegrad 1 gibt es noch keine Pflegesachleistung. Dann bleibt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat, den Sie bei uns als anerkanntem Anbieter für Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche oder Begleitung einsetzen können – für Körperpflege nutzen wir ihn nicht. Ab Pflegegrad 2 kommt er zur Sachleistung hinzu. Nicht genutzte Beträge wandern nach heutigem Recht ins Folgejahr und verfallen dort am 30. Juni. Wer einen Teil der Pflege selbst übernimmt, kann Sachleistung und Pflegegeld als Kombinationsleistung verbinden und erhält dann anteilig Pflegegeld. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab; wer privat versichert ist, bekommt unsere Rechnung und reicht sie bei der eigenen Versicherung ein.
In vier Schritten zur Grundpflege zu Hause
- Anruf oder Nachricht: Erzählen Sie uns, wobei Hilfe nötig ist und zu welcher Tageszeit. Telefonisch 030 64828209, schriftlich info@sonnenstrahlen-pflege.de. Wir melden uns am selben Werktag.
- Kostenfreier Erstbesuch: Eine Pflegefachkraft kommt in die Wohnung, sieht sich Bad, Bett und Wege an und bespricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen, was gebraucht wird. Dieser Besuch kostet nichts.
- Kostenvoranschlag und Vertrag: Sie bekommen schriftlich, welche Leistungen zu welchen Zeiten geplant sind, was die Pflegekasse trägt und ob ein Eigenanteil bleibt. Erst wenn das passt, unterschreiben Sie den Pflegevertrag.
- Die ersten Besuche: Ab dem vereinbarten Tag kommen wir zu festen Zeiten. Ändert sich der Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, passen wir Plan und Kostenvoranschlag an.
Fragen zu Grundpflege und Haushaltshilfe
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Körperpflege?
Zur kleinen Körperpflege gehören die Teilwäsche am Waschbecken oder im Bett, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Kämmen und Rasieren. Die große Körperpflege ist die Ganzkörperwäsche, das Duschen oder Baden, mit denselben Handgriffen davor und danach. Braucht jemand zusätzlich Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, heißt die Leistung „erweitert“. Bei uns kostet 2026 die kleine Körperpflege 18,06 € je Einsatz, die große 36,12 €, jeweils plus Einsatzpauschale.
Was kostet Grundpflege durch einen Pflegedienst?
In Berlin wird je Leistung nach Leistungskomplexen abgerechnet, nicht nach Minuten. Bei uns kosten 2026 die kleine Körperpflege 18,06 €, die erweiterte kleine Körperpflege 27,09 € und die große Körperpflege 36,12 €, dazu je Besuch die Einsatzpauschale von 5,70 € werktags tagsüber oder 11,40 € am Wochenende, an Feiertagen und ab 20 Uhr. Ab Pflegegrad 2 zahlt das die Pflegekasse aus der Pflegesachleistung von 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat; nur was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
Bei uns kosten 2026 das Reinigen der Wohnung 23,67 €, das Einkaufen 21,04 €, Wechseln und Waschen der Wäsche 42,08 € und das Zubereiten einer warmen Mahlzeit 23,67 €, jeweils je Einsatz nach den Berliner Leistungskomplexen, dazu je Besuch die Einsatzpauschale. Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt das die Pflegekasse aus der Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kommt hinzu. Mit Pflegegrad 1 bleibt allein der Entlastungsbetrag; ohne Pflegegrad zahlen Sie die Preise selbst.
Bezahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ab Pflegegrad 2 gehört die hauswirtschaftliche Versorgung zur Pflegesachleistung und läuft aus demselben Monatsbudget wie die Körperpflege. Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat dafür nutzen; bei Pflegegrad 1 ist er der einzige Weg. Voraussetzung ist ein anerkannter Anbieter; als zugelassener Pflegedienst sind wir das und rechnen mit der Pflegekasse ab.
Es gibt noch keinen Pflegegrad – können Sie trotzdem kommen?
Ja, bis zur Entscheidung der Kasse als Selbstzahlerleistung zu den Preisen aus unserem Kostenvoranschlag. Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Das Eingangsdatum zählt, denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat; entscheiden muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen. Es lohnt sich also, den Antrag nicht aufzuschieben.
Kommen Sie auch abends, am Wochenende und an Feiertagen?
Ja. Wir kommen morgens, mittags und abends, auch samstags, sonntags und an Feiertagen. Am Wochenende, an Feiertagen und ab 20 Uhr ist die Einsatzpauschale höher: 11,40 € statt 5,70 €. Nachtbesuche und eine 24-Stunden-Betreuung bieten wir nicht an. Die festen Uhrzeiten vereinbaren wir beim Erstbesuch.
Kann der Pflegedienst auch Medikamente geben oder Verbände wechseln?
Ja, im selben Besuch. Das ist Behandlungspflege; sie läuft nicht über die Pflegekasse, sondern auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse. Für Sie heißt das: zwei Abrechnungswege, aber nur ein Termin – zum Beispiel morgens duschen und danach das Insulin. Die Abrechnung mit beiden Kassen übernehmen wir.
Fahren Sie meine Adresse überhaupt an?
Ob wir regelmäßig zu Ihnen kommen können, entscheidet die Postleitzahl – die Liste steht oben auf dieser Seite. Den Kern bilden Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf und Halensee, dazu Westend, Charlottenburg-Nord, Siemensstadt, Spandau, Schmargendorf, Schöneberg und Friedenau sowie vom Wedding allein die 13353. Rufen Sie mit Ihrer Adresse an, dann ist das in zwei Minuten geklärt.
Erstbesuch für Grundpflege vereinbaren
Telefon 030 64828209 oder info@sonnenstrahlen-pflege.de. Legen Sie, falls vorhanden, den Bescheid über den Pflegegrad bereit – dann lässt sich schon am Telefon einschätzen, wie viele Besuche das Budget trägt. Wir melden uns am selben Werktag zurück; der Erstbesuch in Ihrer Wohnung kostet nichts.
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Worauf Sie sich verlassen können
- Zugelassener Pflegedienst: Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Zulassung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V; gelistet im Pflegedienst-Verzeichnis des Landes Berlin.
- Direkt mit der Kasse abgerechnet: mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; privat Versicherte erhalten eine Rechnung für ihre Versicherung.
- Neuaufnahmen möglich: Rückmeldung noch am selben Werktag.
- Zusammenarbeit mit Kliniken: Übernahme direkt aus dem Entlassmanagement, abgestimmt mit Klinik, Hausarztpraxis und Kasse.
- Drei Standorte in Berlin: Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee), Theodor-Heuss-Platz 1 (Westend).
- Deutsch · Englisch · Russisch: Pflege und Beratung in Ihrer Sprache.