Medikamentengabe in Berlin: Stellen und Gabe zu Hause

Wir richten Ihre Medikamente und geben sie zu festen Zeiten in Ihrer Wohnung – nach dem aktuellen ärztlichen Medikationsplan. Dazu gehören auch Insulingabe, Blutzuckermessung und Augentropfen. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V.

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Medikamente wirken nur, wenn sie richtig dosiert und pünktlich eingenommen werden. Unsere Pflegefachkräfte richten die verordneten Präparate nach dem aktuellen Medikationsplan – in eine Wochendosette oder als Verblisterung aus Ihrer Apotheke. Beim Termin kontrollieren wir, ob die Einnahme tatsächlich erfolgt, und halten sie in der Pflegedokumentation fest. Feste Zeiten sind entscheidend: Manche Wirkstoffe verlangen Abstand zur Mahlzeit, andere müssen morgens und abends im gleichen Rhythmus gegeben werden.

Neben Tabletten und Tropfen übernehmen wir Anwendungen, die etwas Übung verlangen. Dazu zählen die subkutane Insulingabe nach ärztlichem Schema, die Blutzuckermessung vor der Injektion sowie Augentropfen und Augensalben nach Operationen oder bei Glaukom. Auffällige Werte, Nebenwirkungen oder eine verweigerte Einnahme melden wir der Hausarztpraxis. Ändert die Praxis eine Dosierung, aktualisieren wir den Plan und stellen die Box neu.

Vergesslichkeit und beginnende Demenz machen die Einnahme unsicher: Tabletten werden doppelt genommen oder ausgelassen. Ein fester Besuch zur festen Zeit nimmt Angehörigen diese Sorge ab. Hinter der Versorgung steht die Sonnenstrahlen Pflege UG (haftungsbeschränkt) mit Versorgungsvertrag nach SGB XI und der Zulassung für häusliche Krankenpflege nach SGB V. Drei Büros teilen sich das Gebiet: Sickingenstr. 52 (Moabit) als Hauptbüro, Heilbronner Str. 1 (Halensee) und Düsseldorfer Str. 20-21 (Wilmersdorf). Dosierung, Einnahmezeit und mögliche Nebenwirkungen erklären wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch – auf Wunsch auch Angehörigen am Telefon.

Das übernehmen wir rund um die Medikation

Stellen der Wochendosette

Nach dem gültigen Medikationsplan sortiert eine Pflegefachkraft die Präparate in die Wochenbox; alternativ verwalten wir den Blister aus Ihrer Apotheke.

Gabe zur festen Uhrzeit

Morgens, mittags, abends oder zur Nacht: Wir reichen an, warten die Einnahme ab und tragen sie anschließend in die Dokumentation ein.

Insulin und Blutzuckerwerte

Subkutane Injektion nach dem Schema der Praxis, Messung vor der Gabe, Weitergabe auffälliger Werte an die behandelnde Hausarztpraxis.

Tropfen, Salben, Inhalation

Augentropfen nach einer OP oder bei Glaukom, Salben, Ohren- und Nasentropfen sowie Hilfe am Inhalationsgerät – so oft täglich wie angeordnet.

Unser Fahrgebiet für die Medikamentengabe

Eine Tablette um acht Uhr nützt wenig, wenn sie um zehn kommt. Damit die Zeiten halten, bleibt unser Gebiet bewusst überschaubar: von Moabit und dem südlichen Wedding (13353) über Charlottenburg bis in den Südwesten, angefahren von den Standorten Moabit, Halensee und Wilmersdorf. Diese Ortsteile stehen fest in den Touren:

  • Moabit und Hansaviertel
  • Tiergarten
  • Wedding (nur 13353)
  • Charlottenburg-Nord
  • Siemensstadt
  • Spandau
  • Westend
  • Charlottenburg
  • Halensee
  • Wilmersdorf
  • Schmargendorf, Grunewald und Dahlem
  • Schöneberg und Friedenau

Postleitzahlen: 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10717, 10719, 10777, 10779, 10787, 10789, 10825, 12159, 12161, 13353, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14193, 14195, 14197, 14199

Kostenübernahme und gesetzliche Zuzahlung

Das Stellen und Verabreichen von Medikamenten zählt zur Behandlungspflege. Liegt die Verordnung nach § 37 SGB V vor, geht die Rechnung an Ihre Krankenkasse und nicht an Sie – rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum, wenn das Formular innerhalb der folgenden drei Arbeitstage bei der Kasse ankommt (§ 6 Abs. 6 der HKP-Richtlinie). Für Volljährige bleiben zwei Beträge offen. Der eine hängt am Einsatztag: zehn Prozent dessen, was an diesem Tag für die Pflege anfällt, begrenzt auf die ersten 28 solcher Tage eines Kalenderjahres. Der zweite hängt am Formular: einmalig zehn Euro, sobald eine neue Verordnung ausgestellt wurde. Sind Sie befreit, genügt uns eine Kopie des Bescheids – einmal, nicht bei jeder Verordnung erneut.

Einen Pflegegrad setzt die Medikamentengabe nicht voraus, weil sie über die Krankenversicherung läuft. Kommen Körperpflege, Betreuung oder Hauswirtschaft hinzu, trägt das die Pflegekasse nach SGB XI. Dort gilt eine Schwelle: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, bei Pflegegrad 1 bleibt der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Im selben Besuch lässt sich beides erledigen; auf dem Abrechnungsweg bleiben die Bereiche getrennt. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen wir die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekasse selbst. Wer eine private Police hat, bekommt unseren Beleg und reicht ihn beim eigenen Versicherungsunternehmen ein. Was bei Ihnen über welchen Kostenträger läuft, sortieren wir beim kostenfreien Ersttermin.

In vier Schritten zur geregelten Einnahme

  1. Anruf oder Nachricht: Sagen Sie uns, welche Präparate anstehen und zu welcher Tageszeit. Telefonisch 030 64828209, schriftlich info@sonnenstrahlen-pflege.de.
  2. Blick auf den Medikationsplan: Eine Pflegefachkraft kommt vorbei, sichtet Plan, Dosette und Vorräte und legt mit Ihnen die Uhrzeiten fest. Dieser Besuch ist kostenfrei.
  3. Verordnung besorgen: Die Praxis trägt Leistung, Häufigkeit und Zeitraum auf Muster 12 ein. Wir bringen das Formular fristgerecht zur Kasse – dann ist bereits der Ausstellungstag gedeckt.
  4. Laufende Gaben: Ab dem vereinbarten Tag stellen wir die Box, quittieren jede Gabe schriftlich und geben Änderungen der Medikation sofort an die Praxis weiter.

Fragen rund um Tabletten, Insulin und Tropfen

Zahle ich für das Stellen und Geben der Medikamente etwas dazu?

Die verordneten Einsätze selbst kosten Sie nichts; abgerechnet wird mit Ihrer Krankenkasse. Offen bleibt die Zuzahlung, die § 61 SGB V vorschreibt; wie sie sich zusammensetzt, steht in den Absätzen zu den Kosten. Ein Befreiungsbescheid setzt sie außer Kraft. Wer eine private Police hat, bekommt von uns einen Beleg für die eigene Versicherung.

Geht das Medikamentenstellen auch ohne Verordnung?

Zulasten der Krankenkasse nicht: Wochenbox richten und Tabletten anreichen gehören zur Behandlungspflege, und die ordnet eine Ärztin oder ein Arzt auf Muster 12 an; nach einer Entlassung schreibt die Klinik das Papier. Verboten ist die Versorgung ohne Verordnung deshalb nicht – sie ist nur nicht mit der Kasse abrechenbar. Wir erbringen sie dann als Selbstzahlerleistung, deren Preis Sie vorher schriftlich von uns erhalten. Fehlt auf dem Formular eine Angabe, klären wir das vorab mit der Praxis; das Ende des Verordnungszeitraums haben wir im Kalender.

Haben Sie gerade Kapazität für eine neue Versorgung?

Ja, in unseren Touren ist zurzeit Platz. Auf Anfragen per Telefon oder E-Mail antworten wir innerhalb desselben Werktags. Auf eine Zusage der Kasse müssen Sie dabei nicht warten: Beginnen können wir in der Regel schon mit der ärztlichen Verordnung. Legen wir sie der Kasse spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung vor, trägt die Kasse die Kosten vom Ausstellungstag an bis zu ihrer Entscheidung über die Genehmigung (§ 6 Abs. 6 HKP-Richtlinie). Meldet sich eine Klinik, stimmen wir den Entlasstag mit der Station ab, damit keine Einnahme ausfällt.

Wie sichern Sie die Einnahme bei Demenz oder Vergesslichkeit?

Wir kommen zu festen Zeiten, bewahren die Dosette auf Wunsch außerhalb der Reichweite auf und bleiben beim Termin, bis das Medikament tatsächlich genommen wurde. Wird eine Einnahme verweigert oder fehlen Tabletten in der Box, informieren wir Angehörige und die Hausarztpraxis noch am selben Tag.

Fahren Sie meine Adresse überhaupt an?

Ob wir Sie regelmäßig anfahren können, entscheidet allein die Postleitzahl – die Liste steht oben auf dieser Seite. Rufen Sie mit Ihrer Adresse an, dann ist das in zwei Minuten geklärt. Für die Medikamentengabe ist die Entfernung besonders wichtig, weil die Gabe zur festen Uhrzeit erfolgen muss. Den Kern des Gebiets bilden Wilmersdorf, Halensee, Charlottenburg und Moabit, dazu Westend, Charlottenburg-Nord, Siemensstadt, Spandau, Schmargendorf sowie vom Wedding allein die 13353.

Wer besorgt die Medikamente aus der Apotheke?

Das Rezept stellt die Arztpraxis aus, die Abgabe läuft über Ihre Apotheke. Viele Apotheken liefern nach Hause oder fassen die Medikation als Blister zusammen, was die Kontrolle erleichtert. Geht eine Packung zur Neige, sagen wir Ihnen und der Praxis früh genug Bescheid, damit das Folgerezept nicht am Wochenende fehlt. Betäubungsmittel unterliegen besonderen Vorgaben und werden gesondert dokumentiert.

Termin für die Medikamentengabe vereinbaren

Telefon 030 64828209 oder info@sonnenstrahlen-pflege.de. Legen Sie den aktuellen Medikationsplan und, falls vorhanden, die Verordnung bereit – dann lässt sich schon am Telefon einschätzen, was möglich ist. Wir melden uns innerhalb desselben Werktags zurück; der Besuch zum Kennenlernen in Ihrer Wohnung wird nicht berechnet.

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Worauf Sie sich verlassen können

  • Zugelassener Pflegedienst: Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Zulassung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V; gelistet im Pflegedienst-Verzeichnis des Landes Berlin.
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet: mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; privat Versicherte erhalten eine Rechnung für ihre Versicherung.
  • Neuaufnahmen möglich: Rückmeldung noch am selben Werktag.
  • Zusammenarbeit mit Kliniken: Übernahme direkt aus dem Entlassmanagement, abgestimmt mit Klinik, Hausarztpraxis und Kasse.
  • Drei Standorte in Berlin: Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee), Düsseldorfer Str. 20-21 (Wilmersdorf).
  • Deutsch · Englisch · Russisch: Pflege und Beratung in Ihrer Sprache.

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