Pflege nach der Krankenhausentlassung in Berlin

Nach einer Entlassung muss die Versorgung ohne Pause weiterlaufen. Wir übernehmen kurzfristig ab dem Entlasstag: Wundversorgung, Medikamentengabe, Hilfe im Alltag. Kliniken und Sozialdienste melden Entlassungen unter 030 64828209 — Rückmeldung noch am selben Werktag.

030 64828209 – Jetzt anrufen

Der Entlasstermin steht oft erst wenige Tage vorher fest. Genau dann muss zu Hause alles bereitliegen: der Verband, die neue Medikation, die Hilfe beim Aufstehen. Wir richten die Tourenplanung auf diesen Tag aus und beginnen, sobald die Patientin oder der Patient wieder in der eigenen Wohnung ist. In den ersten Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt fahren wir häufiger, weil sich nach einer Operation noch vieles ändert. Läuft es stabil, reduzieren wir die Einsätze gemeinsam mit der Praxis.

Für Sozialdienst und Entlassmanagement halten wir den Weg kurz. Sie nennen uns Entlassdatum, Postleitzahl, Leistungen und Frequenz — am Telefon unter 030 64828209 oder per E-Mail an info@sonnenstrahlen-pflege.de. Wir prüfen, ob die Adresse in unserem Gebiet West oder Nord liegt, und antworten noch am selben Werktag mit einer klaren Zu- oder Absage. Anschließend stimmen wir Material, Verordnung und die erste Uhrzeit mit der Station ab. Die Sonnenstrahlen Pflege UG (haftungsbeschränkt) darf beides abrechnen: Pflegesachleistungen, für die ein Versorgungsvertrag nach SGB XI besteht, und ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V.

Angehörige stehen nach einer Entlassung unter Druck: Termine, Formulare, Nächte am Bett. Einen Teil davon nehmen wir ab. Neben der Pflege selbst sortieren wir die Anträge, die jetzt anstehen — den Pflegegrad bei der Pflegekasse und die Verhinderungspflege für Zeiten, in denen Sie ausfallen. Bei Hilfsmitteln führen zwei getrennte Wege zum Ziel: Ein Rollator wird von der Arztpraxis verordnet und über die Krankenkasse abgewickelt, dort greift die Zuzahlung nach § 61 SGB V. Ein Pflegebett dagegen läuft bei anerkanntem Pflegegrad als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI über einen Antrag bei der Pflegekasse, den Weg über die Arztpraxis brauchen Sie dafür nicht. Zum Nulltarif ist das jedoch nicht in jedem Fall zu haben: Technische Pflegehilfsmittel überlässt die Pflegekasse vorrangig leihweise, und wird ein Gerät stattdessen übereignet, tragen Volljährige zehn Prozent der Kosten mit, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Was wir nicht leisten können, sagen wir offen.

Was wir direkt nach der Entlassung übernehmen

Start am Entlasstag

Übernahme ab dem Tag der Entlassung, erster Einsatz nach Absprache mit Station und Sozialdienst.

Wundversorgung nach der OP

Verbandwechsel nach den Vorgaben der Klinik, Kontrolle der Naht, Rückmeldung an die weiterbehandelnde Praxis.

Medikamente nach Entlassplan

Wir stellen die neue Medikation, geben Injektionen und gleichen den Entlassbrief mit der Hausarztpraxis ab.

Anträge und Hilfsmittel

Pflegegrad, Verhinderungspflege, Pflegebett, Rollator: Wir sortieren die Formulare, sagen Ihnen vorab, wo ein Eigenanteil anfällt, und behalten die Fristen im Auge.

Ortsteile, in denen wir die Anschlussversorgung übernehmen

Wir fahren den Berliner Westen und Norden an. Kliniken melden uns Entlassungen in diese Ortsteile direkt; die endgültige Zusage hängt an der Postleitzahl der Wohnadresse, nicht am Namen des Ortsteils. Charlottenburg, Westend und Charlottenburg-Nord sind dabei drei getrennte Ortsteile mit je eigenen Postleitzahlen. Und vom Wedding gehört ausschließlich die 13353 dazu — eine Entlassung in die übrigen Weddinger Postleitzahlen müssten wir absagen.

  • Moabit
  • Hansaviertel und Tiergarten
  • Wedding (nur 13353)
  • Charlottenburg
  • Charlottenburg-Nord
  • Westend
  • Siemensstadt und Spandau
  • Wilmersdorf und Halensee
  • Schmargendorf
  • Grunewald
  • Dahlem
  • Schöneberg und Friedenau

Postleitzahlen: 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10717, 10719, 10777, 10779, 10787, 10789, 10825, 12159, 12161, 13353, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14193, 14195, 14197, 14199

Kostenübernahme nach der Entlassung

Die medizinische Versorgung nach der Entlassung zahlt die Krankenkasse. Verordnet die Klinik im Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V, deckt dieses Papier höchstens sieben Tage ab; danach übernimmt die Hausarztpraxis mit einer Verordnung nach § 37 SGB V. Beides bringen wir binnen drei Arbeitstagen nach dem Ausstellungsdatum zu Ihrer Kasse — und damit steht sie rückwirkend ab diesem Datum für die Einsätze gerade, die Prüfzeit bis zur Genehmigungsentscheidung eingeschlossen; so steht es in § 6 Abs. 6 der HKP-Richtlinie. Der Start richtet sich also nach dem Entlasstag, nicht nach der Kassenpost. Für Erwachsene bleibt ein Eigenanteil, den § 61 SGB V vorschreibt — wie hoch er ausfällt, steht in den Fragen weiter unten. Einen Befreiungsbescheid berücksichtigen wir, sobald er uns vorliegt.

Körperpflege, Betreuung und Hauswirtschaft laufen dagegen über die Pflegeversicherung nach SGB XI. Der monatliche Sachleistungsbetrag nach § 36 SGB XI beginnt bei Pflegegrad 2; mit Pflegegrad 1 greift stattdessen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Ist noch kein Grad anerkannt, bringen wir den Antrag mit Ihnen auf den Weg; die Pflegekasse leistet ab dem Monat der Antragstellung. Was gesetzlich versichert ist, rechnen wir unmittelbar mit Kranken- und Pflegekasse ab. In einer privaten Krankenversicherung entscheidet Ihr Tarif: Sie erhalten von uns eine Aufstellung der gefahrenen Einsätze und reichen sie dort zusammen mit Entlassbrief und Verordnung ein — wie viel davon zurückkommt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Der Besuch, bei dem wir all das sortieren, kostet Sie nichts.

Von der Klinikmeldung bis zum ersten Einsatz

  1. Meldung aus der Klinik: Sozialdienst, Angehörige oder die Patientin selbst nennen Entlassdatum, Adresse und die verordneten Leistungen. Wir prüfen die Postleitzahl und antworten am selben Werktag.
  2. Zusage und Verordnung: Wir sagen zu oder ab. Im Entlassmanagement stellt die Klinik die Verordnung aus; sie gilt höchstens sieben Tage und überbrückt die Zeit bis zur Praxis. Das Formular geht binnen drei Arbeitstagen an die Kasse, gedeckt ist damit bereits der Ausstellungstag.
  3. Besuch vor dem Entlasstag: Möglichst noch während des Aufenthalts sehen wir uns die Wohnung an und legen Uhrzeiten, Material, Zugang und Ansprechpartner fest. Dieser Termin ist kostenfrei.
  4. Übergang in die Dauerversorgung: Die Hausarztpraxis stellt die Folgeverordnung nach § 37 SGB V aus. Wir reichen sie bei der Kasse ein und erinnern die Praxis, bevor der Zeitraum ausläuft.

Häufige Fragen zur Anschlussversorgung

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt?

Die verordnete Behandlungspflege trägt Ihre Krankenkasse, abgerechnet wird zwischen ihr und uns. Der Anspruch setzt am Ausstellungstag der Verordnung ein, sofern das Formular fristgerecht bei der Kasse landet; ein Genehmigungsschreiben abzuwarten, wäre verlorene Zeit. Volljährige beteiligen sich mit zehn Prozent an den Kosten eines Behandlungstages, längstens an 28 Tagen im Kalenderjahr, dazu kommt ein einmaliger Betrag von zehn Euro je ausgestellter Verordnung. Mit einem Befreiungsbescheid entfällt beides. Alles, was über den Pflegegrad läuft, zahlt die Pflegekasse — ab Pflegegrad 2 aus dem Sachleistungsbetrag, bei Pflegegrad 1 aus dem Entlastungsbetrag.

Darf das Krankenhaus die häusliche Krankenpflege selbst verordnen?

Ja. Im Rahmen des Entlassmanagements darf die Klinik häusliche Krankenpflege für längstens sieben Tage verordnen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das überbrückt die Zeit, bis die Hausarztpraxis nach § 37 SGB V weiterverordnet. Wir erinnern rechtzeitig daran, damit zwischen beiden Papieren keine Lücke bleibt.

Der Entlasstag steht fest — schaffen Sie den ersten Einsatz noch am selben Tag?

In der Regel ja, sofern die Meldung nicht erst am Entlassmorgen kommt. Sagen Sie uns Bescheid, sobald das Datum feststeht: Wir prüfen die Adresse, klären das Nötige mit der Station und tragen den Einsatz in die Tour ein. Eine Rückmeldung der Kasse ist dafür keine Voraussetzung, die ausgestellte Verordnung genügt. Freie Plätze haben wir zurzeit. Ohne geregelten Zugang zur Wohnung — Schlüssel, Angehörige oder Schlüsselsafe — geht es allerdings nicht.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Ob ein Pflegegrad vorliegt, spielt für die verordnete Behandlungspflege keine Rolle: Verbandwechsel, Injektionen und Medikamentengabe sind sofort möglich. Bei Körperpflege und Hauswirtschaft zählt er sehr wohl: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI setzen Pflegegrad 2 voraus, bei Pflegegrad 1 tritt an dessen Stelle der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Es gibt aber eine Ausnahme: Verhindert oder verkürzt die Pflege zu Hause einen Klinikaufenthalt, kann die Krankenkasse nach § 37 Abs. 1 SGB V auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung befristet mit übernehmen, üblicherweise bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Fehlt der Grad, füllen wir den Antrag gemeinsam aus und sagen Ihnen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.

Wie erreicht das Entlassmanagement Sie, und welches Gebiet decken Sie ab?

Sozialdienste und Stationen wählen 030 64828209 oder schreiben an info@sonnenstrahlen-pflege.de. Gefahren wird der Berliner Westen und Norden; welche Ortsteile das sind, steht in der Liste weiter oben. Aus dem Wedding nehmen wir ausschließlich Adressen mit der 13353 auf. Ob eine Adresse dazugehört, entscheidet die Postleitzahl — nennen Sie sie am Telefon, dann ist die Frage in einer Minute geklärt. Drei Adressen haben wir: das Hauptbüro Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee) sowie Düsseldorfer Str. 20-21 (Wilmersdorf).

In welcher Sprache können wir Entlassbrief und Verordnung besprechen?

Auf Deutsch, Englisch und Russisch. Was im Entlassbrief steht, gehen wir auf Wunsch Satz für Satz mit Ihnen durch, ebenso die Verordnung und die Post der Kassen. Bei der Tourenplanung versuchen wir, eine passende Sprache einzuplanen; versprechen können wir das für jede einzelne Tour aber nicht.

Entlassung steht an? Melden Sie sich früh

Rufen Sie an: 030 64828209. Schriftlich geht es an info@sonnenstrahlen-pflege.de — mit Entlassdatum, Postleitzahl und den verordneten Leistungen. Sozialdienst und Entlassmanagement bekommen noch am selben Werktag eine verbindliche Zu- oder Absage. Für Angehörige ist der Besuch in der Wohnung kostenfrei.

030 64828209 – Jetzt anrufen · Online Beratung buchen · Startseite

Worauf Sie sich verlassen können

  • Zugelassener Pflegedienst: Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Zulassung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V; gelistet im Pflegedienst-Verzeichnis des Landes Berlin.
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet: mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; privat Versicherte erhalten eine Rechnung für ihre Versicherung.
  • Neuaufnahmen möglich: Rückmeldung noch am selben Werktag.
  • Zusammenarbeit mit Kliniken: Übernahme direkt aus dem Entlassmanagement, abgestimmt mit Klinik, Hausarztpraxis und Kasse.
  • Drei Standorte in Berlin: Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee), Düsseldorfer Str. 20-21 (Wilmersdorf).
  • Deutsch · Englisch · Russisch: Pflege und Beratung in Ihrer Sprache.

Weitere Bezirke und Leistungen