Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Berlin

Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch in festen Abständen abrufen – auch dann, wenn nur ein Teil davon als Kombinationsleistung ankommt. Wir kommen zu Ihnen in die Wohnung, sprechen mit der pflegenden Person und schicken den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Bei gesetzlich Pflegeversicherten rechnen wir den Einsatz unmittelbar mit der Kasse ab.

030 64828209 – Jetzt anrufen

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI betrifft alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten gepflegt werden – auch dann, wenn das Geld nur anteilig fließt, weil daneben Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abgerufen werden (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Freiwillig halbjährlich abrufen dürfen ihn außerdem Menschen mit Pflegegrad 1 sowie alle, die ausschließlich Sachleistungen in Anspruch nehmen. Den Termin vereinbaren Sie selbst; eine ärztliche Verordnung braucht es dafür nicht.

Im Mittelpunkt steht die Qualität der Pflege zu Hause. Wir sehen uns an, wie der Alltag organisiert ist, und geben praktische Hinweise: zum Umsetzen und Lagern, zur Hautpflege, zum Umgang mit Medikamenten, zur Entlastung der pflegenden Person. Wir sprechen über Angebote wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege und darüber, ob ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll erscheint. Fehlt ein Hilfsmittel, sagen wir Ihnen, wohin der Antrag gehört – und dass die Pflegekasse Geräte nach § 40 SGB XI in aller Regel nur leihweise überlässt; erst bei einer Übereignung bleibt für Erwachsene ein Eigenanteil von zehn Prozent, gedeckelt bei 25 Euro. Fragen der Angehörigen haben dabei denselben Platz wie unsere Beobachtungen.

Wer den Einsatz durchführen darf, steht im Gesetz selbst: zugelassene Pflegedienste, daneben Beratungsstellen mit Anerkennung der Landesverbände sowie einzelne Pflegefachkräfte, die die Pflegekasse eigens damit beauftragt hat (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Wahl liegt also bei Ihnen; wir sind einer der möglichen Anbieter. Die Sonnenstrahlen Pflege UG (haftungsbeschränkt) gehört über ihren Versorgungsvertrag nach SGB XI zu den zugelassenen Diensten und erbringt daneben häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung nach SGB V. Den Besuch können Sie bei uns abrufen, auch wenn Sie sonst nicht von uns gepflegt werden. Drei Adressen teilen sich die Fahrten: Sickingenstr. 52 (10553 Moabit), Heilbronner Str. 1 (10711 Halensee) und Düsseldorfer Str. 20-21 (10707 Wilmersdorf). Beraten wird auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Die vier Themen beim Beratungsbesuch

Pflegequalität sichern

Wir sehen uns die häusliche Pflege an, sprechen über Belastungen und sagen, wo etwas sicherer laufen kann.

Handgriffe für den Pflegealltag

Umsetzen, Lagern und Waschen zeigen wir direkt in Ihrer Wohnung – mit Ihren Möbeln, in Ihrem Bad, nicht am Modell.

Hilfsmittel und Entlastung

Wir prüfen, welche Hilfsmittel fehlen und welche Entlastungsangebote Ihnen zustehen, etwa Verhinderungspflege oder Tagespflege.

Nachweis an die Pflegekasse

Wir dokumentieren den Besuch auf dem Formular und senden den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Sie erhalten eine Kopie.

Wohin wir zum Beratungsbesuch fahren

Für den Beratungseinsatz gilt dasselbe Gebiet wie für die laufende Versorgung: der Berliner Westen und Norden. Hinter jedem Ortsteil stehen die Postleitzahlen, die wir dort tatsächlich anfahren; im Wedding beschränkt sich das auf die 13353. Ausschlaggebend ist am Telefon Ihre eigene Postleitzahl.

  • Moabit
  • Hansaviertel
  • Tiergarten
  • Wedding (nur 13353)
  • Charlottenburg
  • Charlottenburg-Nord
  • Westend
  • Siemensstadt
  • Spandau
  • Halensee und Wilmersdorf
  • Grunewald, Dahlem, Schmargendorf
  • Schöneberg und Friedenau

Postleitzahlen: 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10717, 10719, 10777, 10779, 10787, 10789, 10825, 12159, 12161, 13353, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14193, 14195, 14197, 14199

Wer den Beratungseinsatz bezahlt

Die gesetzliche Pflegekasse trägt den Beratungseinsatz. Wir rechnen ihn unmittelbar mit ihr ab und stellen Ihnen dafür nichts in Rechnung; das gilt ebenso für die freiwillige Beratung bei Pflegegrad 1. Eine Zuzahlung wie in der häuslichen Krankenpflege nach SGB V sieht das Gesetz für diesen Termin nicht vor. Sind Sie privat pflegeversichert, bekommen Sie von uns einen Beleg und reichen ihn bei Ihrem Tarif ein – was er dafür erstattet, erfahren Sie dort.

Bleibt der fällige Nachweis aus, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Deshalb geht das ausgefüllte Formular nach dem Besuch von uns an die Kasse, eine Kopie bleibt bei Ihnen. Wissen Sie nicht mehr, wann der nächste Einsatz ansteht, nennen Sie uns Pflegegrad und Datum des letzten Besuchs – dann rechnen wir es gemeinsam nach.

So läuft die Terminvereinbarung

  1. Anrufen oder schreiben: 030 64828209 oder info@sonnenstrahlen-pflege.de. Sie hören am selben Werktag von uns.
  2. Pflegegrad und Frist klären: Wir prüfen Ihre Postleitzahl, den Pflegegrad und wann der nächste Besuch fällig ist.
  3. Beratung bei Ihnen zu Hause: Eine Pflegefachkraft kommt in die Wohnung, berät die pflegende Person und beantwortet offene Fragen.
  4. Nachweis und Folgetermin: Wir senden den Nachweis an die Pflegekasse und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Was uns zum Beratungseinsatz gefragt wird

Was kostet der Beratungsbesuch nach § 37.3?

Gesetzlich Pflegeversicherte zahlen nichts. Den Einsatz übernimmt die Pflegekasse, abgerechnet wird unmittelbar mit ihr. Eine Zuzahlung sieht das Gesetz für diesen Termin nicht vor, auch nicht bei der freiwilligen Beratung mit Pflegegrad 1. Wer privat pflegeversichert ist, erhält unseren Beleg für den eigenen Tarif.

In welchem Abstand ist der Beratungseinsatz fällig?

Das richtet sich nach dem Pflegegrad und betrifft alle, die Pflegegeld beziehen – auch bei einer Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung nach § 38 SGB XI. Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. Mit Pflegegrad 1 sowie bei reinem Sachleistungsbezug dürfen Sie die Beratung halbjährlich abrufen, müssen es aber nicht. Wir merken uns Ihren Rhythmus und melden uns vor dem nächsten Termin.

Was passiert, wenn ich den Termin versäume?

Fehlt der Nachweis, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Der Besuch ist also kein reiner Formalismus. Ist eine Frist bereits verstrichen, melden Sie sich trotzdem: Wir setzen kurzfristig einen Termin an und reichen die Dokumentation nach.

Muss eine Praxis etwas verordnen oder die Kasse zustimmen?

Nein, weder ein Rezept noch ein Bescheid ist nötig – Sie rufen den Einsatz selbst ab. Auch die Auswahl bleibt Ihnen überlassen: Infrage kommen zugelassene Pflegedienste ebenso wie Beratungsstellen mit Anerkennung der Landesverbände und einzelne Pflegefachkräfte im Auftrag Ihrer Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wir zählen zur ersten Gruppe und übernehmen den Termin auch als Einzelleistung. Nicht zu verwechseln ist das mit der häuslichen Krankenpflege nach SGB V: Dafür braucht es ein Muster 12, dessen Kosten die Krankenkasse allerdings schon vom Ausstellungstag an trägt, sofern wir es binnen der Dreitagesfrist bei ihr abgeben.

Kommen Sie auch, wenn es nur um diesen einen Termin geht?

Ja. Den Beratungsbesuch fahren wir im gesamten Gebiet West und Nord; die dazugehörigen Postleitzahlen finden Sie im Abschnitt darüber. Weil es ein Einzeltermin und keine tägliche Tour ist, sind wir bei der Terminlage flexibler als bei der laufenden Versorgung. Geben Sie bei der Anfrage die Adresse an, dann klären wir noch im selben Gespräch, ob sie im Gebiet liegt.

Wer sollte beim Besuch dabei sein?

Vor allem die Person, die tatsächlich pflegt – viele Hinweise richten sich an sie. Weitere Angehörige können dazukommen oder per Telefon zugeschaltet werden, auch aus einer anderen Stadt. Gesprochen wird Deutsch, Englisch oder Russisch; sagen Sie bei der Terminvereinbarung, was Ihnen leichter fällt.

Beratungsbesuch nach § 37.3 vereinbaren

Rufen Sie an unter 030 64828209 oder schreiben Sie an info@sonnenstrahlen-pflege.de. Nennen Sie Pflegegrad, Adresse und das Datum des letzten Besuchs, dann sagen wir Ihnen, wann der nächste Termin fällig ist.

030 64828209 – Jetzt anrufen · Online Beratung buchen · Startseite

Worauf Sie sich verlassen können

  • Zugelassener Pflegedienst: Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Zulassung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V; gelistet im Pflegedienst-Verzeichnis des Landes Berlin.
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet: mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; privat Versicherte erhalten eine Rechnung für ihre Versicherung.
  • Neuaufnahmen möglich: Rückmeldung noch am selben Werktag.
  • Zusammenarbeit mit Kliniken: Übernahme direkt aus dem Entlassmanagement, abgestimmt mit Klinik, Hausarztpraxis und Kasse.
  • Drei Standorte in Berlin: Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee), Düsseldorfer Str. 20-21 (Wilmersdorf).
  • Deutsch · Englisch · Russisch: Pflege und Beratung in Ihrer Sprache.

Weitere Bezirke und Leistungen