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Bis zu 20 Punkte aus dem Modul Krankheit und Therapie – welcher Pflegegrad bei Diabetes möglich ist

Veröffentlicht am 23. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Bis zu 20 Punkte aus dem Modul Krankheit und Therapie – welcher Pflegegrad bei Diabetes möglich ist

Einen festen Pflegegrad für Diabetes gibt es nicht. Die Begutachtung zählt, wobei andere Menschen helfen müssen, und das für voraussichtlich mindestens 6 Monate. Spritzt jemand anderes das Insulin, misst den Blutzucker oder achtet auf die Diät, bringt das im Modul Umgang mit Krankheit und Therapie bis zu 20 von 100 Punkten. Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2 mit 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst im Monat.

Was zählt bei Diabetes in der Begutachtung?

Der Medizinische Dienst bewertet 6 Module. Bei Diabetes sind diese Kriterien im Modul Umgang mit Krankheit und Therapie wichtig:

  • Injektionen: jede Insulinspritze, die jemand anderes setzt
  • Messung und Deutung von Körperzuständen: Blutzucker messen und daraus die Insulindosis ableiten
  • Medikation: Tabletten richten oder geben
  • Verbandwechsel und Wundversorgung: zum Beispiel bei einer chronischen Wunde am Fuß
  • Diät einhalten: ob jemand Essensplan und Regeln selbst einhält
  • Arztbesuche: Termine, zu denen jemand begleitet werden muss

Gezählt wird nur, was die Person nicht selbst kann. Wer sein Insulin selbst spritzt, bekommt dafür keine Punkte. Ob Angehörige oder ein Pflegedienst helfen, spielt keine Rolle.

Wie werden Insulin und Blutzucker gezählt?

Die Gutachterin addiert alle Hilfen bei Medikamenten, Spritzen und Messungen zu einem Durchschnitt pro Tag:

  • 1 bis 3 Maßnahmen am Tag: 1 Einzelpunkt
  • mehr als 3 bis 8 am Tag: 2 Einzelpunkte
  • mehr als 8 am Tag: 3 Einzelpunkte

Dazu kommen Einzelpunkte für Verbandwechsel, Arztbesuche und die Diät. Das Modul rechnet die Summe um: 1 Einzelpunkt ergibt 5 Punkte, 2 bis 3 ergeben 10, 4 bis 5 ergeben 15, ab 6 gibt es die vollen 20 Punkte.

Folgen des Diabetes zählen in anderen Modulen: Wer wegen geschädigter Nerven unsicher geht, bekommt Punkte bei der Mobilität; wer schlecht sieht oder nach einer Amputation Hilfe beim Waschen und Anziehen braucht, bei der Selbstversorgung.

Ein Rechenbeispiel

Eine 81-jährige Frau aus Spandau mit Typ-2-Diabetes. Der Pflegedienst spritzt zweimal täglich Insulin und misst zweimal den Blutzucker, morgens gibt er eine Tablette: 5 Maßnahmen am Tag, also 2 Einzelpunkte. Beim Essen hält sie die Regeln nur mit Hilfe ihrer Tochter ein: 2 Einzelpunkte. Im Modul Krankheit und Therapie sind das 4 Einzelpunkte, also 15 Punkte.

Beim Duschen und beim Anziehen von Strümpfen und Schuhen braucht sie Hilfe: 10 Punkte für die Selbstversorgung. Treppen schafft sie nur mit Unterstützung: 2,5 Punkte für die Mobilität. Zusammen sind das 27,5 Punkte, Pflegegrad 2. Hielte sie die Diät allein ein, wären es 22,5 Punkte und Pflegegrad 1. Ihre eigenen Punkte rechnet unser Pflegegrad-Rechner kostenlos durch; weitere Beispiele für Pflegegrad 2 stehen in unserem Beitrag zu den Punkten für Pflegegrad 2.

Welche Hilfe gibt es zu Hause?

  • Insulin und Blutzucker: Kann Ihr Angehöriger nicht selbst spritzen oder messen, zum Beispiel wegen schlechter Augen oder zitternder Hände, und hilft niemand im Haushalt, verordnet die Praxis das Insulinspritzen als häusliche Krankenpflege, Blutzuckermessungen bis zu 3-mal am Tag bei einer Neueinstellung oder einer intensivierten Insulintherapie. Die Krankenkasse zahlt, auch ohne Pflegegrad; Erwachsene tragen 10 % an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr und 10 € je Verordnung.
  • Grundpflege: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Hilfe beim Waschen und Anziehen als Sachleistung, bei Pflegegrad 2 bis zu 796 € im Monat.
  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1.

Mehr zur Insulingabe in Berlin.

Häufige Fragen

Bekommt man mit Diabetes automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Die Diagnose bringt keine Punkte. Gezählt wird, wobei andere helfen müssen, zum Beispiel beim Insulinspritzen, Blutzuckermessen oder Waschen.

Zählt das Insulin, wenn der Pflegedienst spritzt?

Ja. Für die Begutachtung ist egal, ob Angehörige oder ein Pflegedienst helfen. Es zählt nur, dass Ihr Angehöriger es nicht selbst kann.

Wie stelle ich den Antrag?

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, sie sitzt bei der Krankenkasse. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

So helfen wir Ihnen weiter

Ihr Angehöriger mit Diabetes braucht Hilfe beim Insulin oder im Haushalt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir gehen die Begutachtung kostenlos mit Ihnen durch, beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch und melden uns noch am selben Werktag.

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