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Eine Verordnung bringt medizinische Pflege nach Hause

Veröffentlicht am 7. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Eine Verordnung bringt medizinische Pflege nach Hause

Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe sowie Katheter- und Stomaversorgung können ärztlich verordnet zu Hause erfolgen.

Behandlungspflege bedeutet: Medizinische Maßnahmen finden in der eigenen Wohnung statt, wenn sie ärztlich verordnet sind. Sonnenstrahlen Pflege rechnet diese Versorgung direkt mit der Krankenkasse ab und übernimmt Neuaufnahmen in West- und Nord-Berlin kurzfristig; auf Anfragen geben wir noch am selben Werktag Rückmeldung.

Für Angehörige kann eine Verordnung den Unterschied machen, wenn eine medizinische Maßnahme regelmäßig ansteht und nicht bei jedem Termin eine Praxis aufgesucht werden soll. Sie schafft die Grundlage dafür, dass ein ambulanter Pflegedienst die verordnete Leistung zu Hause erbringt.

Welche Maßnahmen kann Behandlungspflege zu Hause umfassen?

Unser Schwerpunkt in der Behandlungspflege liegt auf den Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Dazu gehören:

  • Medikamentengabe,
  • Injektionen,
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,
  • Katheterversorgung,
  • Stomaversorgung.

Diese Leistungen sind medizinische Pflege. Sie unterscheiden sich damit von Grundpflege sowie von Betreuung und Entlastung nach § 45b. Welche der genannten Maßnahmen bei einer Person notwendig ist, wird über die ärztliche Verordnung festgelegt.

Ein konkretes Beispiel: Wenn Medikamente regelmäßig gegeben werden müssen, kann die Medikamentengabe ärztlich verordnet werden. Auch bei Injektionen, Kompressionsstrümpfen oder einer Katheter- beziehungsweise Stomaversorgung ist die Verordnung der Ausgangspunkt für die Versorgung durch uns zu Hause.

Für wen lohnt sich eine Anfrage zur Behandlungspflege?

Eine Anfrage ist sinnvoll, sobald eine der genannten medizinischen Maßnahmen zu Hause erforderlich ist oder absehbar erforderlich wird. Angehörige müssen nicht erst versuchen, die gesamte Versorgung allein zu klären. Entscheidend ist, ob eine ärztliche Verordnung für die benötigte Maßnahme vorliegt oder beim Arzt angesprochen werden kann.

Wir versorgen Menschen in Wedding, Moabit, Mitte und Gesundbrunnen sowie in Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Das kann Gespräche erleichtern, wenn Patientinnen, Patienten oder Angehörige medizinische Abläufe lieber in einer dieser Sprachen besprechen möchten.

Auch nach einer Klinikentlassung können Angehörige Kontakt aufnehmen: Wir übernehmen die Versorgung direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement. Für die weitere Abstimmung ist es hilfreich, die vorhandene ärztliche Verordnung bereitzuhalten.

Wie kommt die Behandlungspflege in die Wohnung?

Der erste Schritt ist die ärztliche Verordnung. Sie benennt die medizinische Maßnahme, etwa Medikamentengabe oder eine Injektion. Mit dieser Verordnung können Sie sich an uns wenden.

Danach klären wir mit Ihnen, welche verordnete Behandlungspflege übernommen werden soll. Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen gesetzlichen Kassen. Sie erhalten damit einen Ansprechpartner für die medizinische Versorgung zu Hause, statt die Abrechnung selbst mit der Krankenkasse führen zu müssen.

Auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin finden Sie den direkten Weg zur Anfrage. Wenn Sie bereits eine Verordnung haben, nennen Sie bei der Kontaktaufnahme am besten die darin aufgeführte Maßnahme. Das hilft, das Anliegen von Anfang an richtig einzuordnen.

Was sollten Angehörige vor dem ersten Gespräch bereithalten?

Für eine Anfrage genügt es, die wesentlichen Informationen zur verordneten Behandlungspflege griffbereit zu haben. Dazu zählen insbesondere:

  • die ärztliche Verordnung,
  • die konkrete Maßnahme, beispielsweise Medikamentengabe oder Katheterversorgung,
  • Kontaktdaten für Rückfragen,
  • der Hinweis, ob die Anfrage über ein Klinik-Entlassmanagement kommt.

Nicht jede Frage muss vor dem Anruf geklärt sein. Wenn Unterlagen noch fehlen oder unklar ist, welche medizinische Leistung verordnet werden kann, besprechen wir mit Ihnen den nächsten Schritt. Unsere Rückmeldung erfolgt noch am selben Werktag.

Warum ist die Verordnung mehr als ein Dokument für die Praxis?

Die Verordnung ermöglicht medizinische Pflege dort, wo die Person lebt. Sie kann daher den Weg zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Pflegedienst verbinden: Der Arzt verordnet die Maßnahme, wir erbringen die Behandlungspflege zu Hause und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

Das betrifft keine allgemeine Unterstützung, sondern klar benannte medizinische Maßnahmen. Gerade deshalb lohnt es sich, bei Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfen sowie Katheter- oder Stomaversorgung frühzeitig nach der Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung zu fragen.

Häufige Fragen

Was ist für Behandlungspflege zu Hause erforderlich?

Behandlungspflege zu Hause erfolgt auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V. Dazu können bei Sonnenstrahlen Pflege Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe sowie Katheter- und Stomaversorgung gehören.

Wer rechnet die verordnete Behandlungspflege ab?

Sonnenstrahlen Pflege rechnet Behandlungspflege direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Angehörige können sich mit der vorhandenen Verordnung an uns wenden.

Können wir nach einer Klinikentlassung direkt anfragen?

Ja. Wir übernehmen die Versorgung direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement und melden uns bei Neuaufnahmen noch am selben Werktag zurück. Halten Sie vorhandene Unterlagen und die ärztliche Verordnung für das Gespräch bereit.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie brauchen Behandlungspflege zu Hause? Verordnung vom Arzt? Wir übernehmen den Rest: Rufen Sie uns unter 030 64828209 an oder nutzen Sie die kostenlose Beratung über das Formular auf der <a href="/behandlungspflege-berlin">Seite zur Behandlungspflege</a>.

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