599 € oder 800 € Pflegegeld zahlt die Kasse heute für die frühere Pflegestufe 2
Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
599 € oder 800 € Pflegegeld im Monat – so viel zahlt die Pflegekasse 2026 für das, was bis Ende 2016 Pflegestufe 2 hieß. Wer Pflegestufe 2 hatte, wurde zum 1. Januar 2017 automatisch in Pflegegrad 3 übergeleitet, mit eingeschränkter Alltagskompetenz – etwa bei Demenz – in Pflegegrad 4. Eine Pflegestufe beantragt heute niemand mehr; der Bedarf wird in Punkten gemessen.
Was war Pflegestufe 2?
Pflegestufe 2 stand für Schwerpflegebedürftigkeit. Gemessen wurde in Minuten: Täglich mussten mindestens drei Stunden Hilfe nötig sein, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege, verteilt auf mindestens drei Zeiten am Tag. Dazu kam mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt. Typisch waren Menschen, die morgens, mittags und abends Unterstützung beim Waschen, Essen oder Aufstehen brauchten.
Zuletzt, im Jahr 2016, gab es für Pflegestufe 2 ein Pflegegeld von 458 € im Monat.
Welcher Pflegegrad entspricht Pflegestufe 2?
Die Überleitung 2017 folgte einer festen Regel: ein Stufensprung bei rein körperlichen Einschränkungen, ein doppelter bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
- Pflegestufe 2: Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegegrad 4
Einen neuen Antrag brauchte dafür niemand. Wer so übergeleitet wurde, hat Besitzstandsschutz: Auch eine spätere Begutachtung stuft nicht unter diesen Pflegegrad zurück, solange überhaupt Pflegebedürftigkeit besteht.
Wie viel Geld gibt es heute für die frühere Pflegestufe 2?
- Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen im Monat
- Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen im Monat
Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Gegenüber den 458 € von 2016 sind das 141 € beziehungsweise 342 € mehr Pflegegeld im Monat.
Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann nur um den Anteil des Budgets, den der Pflegedienst nutzt.
Was tun, wenn heute mehr Hilfe nötig ist?
Der übergeleitete Pflegegrad ist eine Untergrenze, keine Obergrenze. Braucht die Person inzwischen deutlich mehr Unterstützung – etwa nach einem Sturz, einer Operation oder weil eine Demenz fortschreitet –, lohnt ein Antrag auf Höherstufung. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Der Medizinische Dienst begutachtet neu, und ein höherer Pflegegrad gilt ab dem Monat des Antrags.
Wie viele Punkte entsprechen heute Pflegestufe 2?
Eine direkte Umrechnung gibt es nicht, weil seit 2017 nicht mehr die Zeit, sondern die Selbstständigkeit zählt. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 von 100 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %, danach der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 %. Unser Pflegegrad-Rechner geht die sechs Module durch und zeigt die Punkte sofort – kostenlos und ohne Anmeldung.
Häufige Fragen
Wie hoch war das Pflegegeld bei Pflegestufe 2?
Zuletzt 458 € im Monat, bis Ende 2016. Heute zahlt die Kasse für dieselbe Gruppe 599 € (Pflegegrad 3) oder 800 € (Pflegegrad 4).
Muss ich nach der alten Pflegestufe 2 einen neuen Antrag stellen?
Nein. Die Kassen haben 2017 automatisch umgestellt. Einen Antrag braucht nur, wer heute mehr Hilfe braucht und einen höheren Pflegegrad möchte.
Kann ich unter den übergeleiteten Pflegegrad rutschen?
Nein, solange Pflegebedürftigkeit besteht. Das regelt der Besitzstandsschutz aus der Reform 2017.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie haben noch einen alten Bescheid mit Pflegestufe 2 und wissen nicht, was Ihnen heute zusteht? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir gehen den Bescheid kostenlos mit Ihnen durch und melden uns noch am selben Werktag.
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