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Kinderlose sollen ab 2027 einen Zuschlag von 0,9 Prozentpunkten zahlen

Veröffentlicht am 13. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Kinderlose sollen ab 2027 einen Zuschlag von 0,9 Prozentpunkten zahlen

Der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen, der höhere Einnahmen für die Pflegeversicherung vorsieht. Noch gilt keine der beschriebenen Änderungen: Vorher muss das parlamentarische Verfahren stattfinden.

Für Beschäftigte ohne Kinder wäre der höhere Zuschlag eine direkte Mehrbelastung, denn sie tragen ihn allein. Angehörige und Pflegebedürftige sollten die Entwicklung beobachten, weil die Reform mehrere Wege der Finanzierung der Pflegeversicherung betrifft.

Wen würde der höhere Zuschlag für Kinderlose treffen?

Betroffen wären Versicherungsmitglieder ohne Kinder. Ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 0,6 Beitragssatzpunkte und soll nach dem Regierungsentwurf zum 1. Januar 2027 um 0,3 auf 0,9 Punkte steigen. Der Beitragssatz Kinderloser stiege damit von 4,2 auf 4,5 Prozent.

Dieser Zuschlag ist von den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein zu tragen. Für Familien, die ein gemeinsames Haushaltsbudget planen, kann das relevant sein: Die Veränderung würde nicht die Pflegeleistungen selbst beschreiben, sondern die Beiträge, die vom Einkommen in die Pflegeversicherung fließen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Der Regierungsentwurf ist noch keine geltende Regelung. Ob, wann und in welcher Form der höhere Zuschlag kommt, entscheidet sich erst im weiteren parlamentarischen Verfahren.

Welche Beiträge sollen ab 2027 zusätzlich steigen?

Der Entwurf sieht außerdem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung vor. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie monatlich 6.375 Euro betragen. Hintergrund ist eine allgemeine, an die Lohnentwicklung gekoppelte Erhöhung sowie eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro monatlich.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der höheren Grenze betroffen sind, steigt der Beitrag daraus laut Entwurf um mehr als 20 Euro monatlich. Gemeint ist dabei der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.

Für pflegende Angehörige ist diese Information vor allem dann wichtig, wenn sie ihre Erwerbsarbeit fortführen und gleichzeitig Unterstützung zu Hause organisieren. Höhere Sozialabgaben können den finanziellen Spielraum beeinflussen. Welche Leistungen bei einem bestehenden Pflegegrad grundsätzlich in Betracht kommen, lässt sich mit unserem Überblick zu Pflege-Rechnern sortieren.

Was ist bei familienversicherten Ehepartnern geplant?

Der Regierungsentwurf greift auch eine geplante Neuregelung zur Familienversicherung auf. Wenn in der Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten oder Lebenspartner anfällt, soll auch in der Pflegeversicherung ein Zuschlag anfallen.

Dieser geplante Zuschlag in der Pflegeversicherung soll ab dem 1. Januar 2028 0,52 Beitragssatzpunkte betragen. Ob ein Haushalt davon betroffen wäre, hängt damit an den jeweiligen Voraussetzungen der Krankenversicherung. Der Entwurf schränkt die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Lebenspartnern also nicht pauschal für alle ein, sondern knüpft an diese Bedingung an.

Gerade bei Veränderungen von Einkommen, Beschäftigung oder Familienversicherung lohnt es sich, Unterlagen und Bescheide sorgfältig zu prüfen. Bei Fragen zur Versorgung zu Hause beraten wir bei Sonnenstrahlen Pflege auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Welche Änderung ist für Minijobs ab 2028 vorgesehen?

Auch für Minijobs ist eine neue Finanzierung vorgesehen. Künftig soll bei gesetzlich krankenversicherten Minijobberinnen und Minijobbern ein Pauschalbeitrag zur Pflegeversicherung gezahlt werden. Weil mit der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung besteht, soll der Arbeitgeber diesen Beitrag allein tragen.

Der vorgesehene Satz soll dem normalen Beitragssatz zur Pflegeversicherung entsprechen, aktuell 3,6 Prozent. Bei Beschäftigten in Privathaushalten soll der Satz 1,5 Prozent betragen. Zuschläge für Kinderlose oder Abschläge bei mehreren Kindern sind bei diesen Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen.

Die Einführung war zunächst für 2027 vorgesehen und ist im Regierungsentwurf nun für 2028 eingeplant. Für Familien, die eine Haushaltshilfe oder andere Unterstützung auf Minijob-Basis beschäftigen, ist das ein Punkt, den sie für spätere Kostenplanungen im Blick behalten können.

Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?

Akuter Handlungsdruck entsteht durch den Regierungsentwurf nicht. Die Änderungen gelten noch nicht. Sinnvoll ist es dennoch, auf die folgenden Punkte zu achten:

  • Schreiben der Kranken- und Pflegekasse aufbewahren und prüfen.
  • Bei Änderungen in Beschäftigung, Einkommen oder Familienversicherung rechtzeitig nachfragen.
  • Pflegebedarf und verfügbare Leistungen getrennt von geplanten Beitragsänderungen betrachten.
  • Bei einer bevorstehenden Entlassung aus dem Krankenhaus die Versorgung zu Hause frühzeitig klären; wir können Übernahmen direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement übernehmen.

Wir versorgen Menschen in Moabit, Wedding (nur 13353) sowie weiteren Teilen von West- und Nord-Berlin mit Grundpflege, ärztlich verordneter Behandlungspflege, Wundversorgung, Medikamentengabe sowie Betreuung und Entlastung. Mit allen gesetzlichen Kassen rechnen wir direkt ab.

Häufige Fragen

Gilt der höhere Zuschlag für Kinderlose schon?

Nein. Der Zuschlag von 0,9 Prozentpunkten ist Teil eines Regierungsentwurfs zum PNOG. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 steht das parlamentarische Verfahren noch aus.

Ab wann soll die höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten?

Nach dem Regierungsentwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 monatlich 6.375 Euro betragen. Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten dadurch zusammen mit dem Arbeitgeberanteil mehr als 20 Euro monatlich höhere Beiträge.

Wann sollen Pauschalbeiträge zur Pflegeversicherung bei Minijobs kommen?

Die neuen Pauschalbeiträge zur Pflegeversicherung für gesetzlich krankenversicherte Minijobberinnen und Minijobber sind im Entwurf für 2028 eingeplant. Sie sollen vom Arbeitgeber allein getragen werden.

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