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131 € entstehen monatlich auch ohne Pflegegeld bei Pflegegrad 1

Veröffentlicht am 7. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

131 € entstehen monatlich auch ohne Pflegegeld bei Pflegegrad 1

131 € im Monat stehen auch Menschen mit Pflegegrad 1 zu – obwohl sie kein Pflegegeld erhalten.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI entsteht bei häuslicher Pflege für Pflegegrade 1 bis 5. Bei Pflegegrad 1 ist er häufig der Betrag, der Unterstützung finanzieren kann, während Pflegegeld nicht gezahlt wird. Nicht genutzte Monatsbeträge bleiben zunächst erhalten und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.

Warum erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 131 € statt Pflegegeld?

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld gehört nicht zu den Leistungen dieses Pflegegrads. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht jedoch auch mit Pflegegrad 1 zur Verfügung, sofern die Pflege zu Hause erfolgt.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Wer nur auf Pflegegeld schaut, übersieht möglicherweise den vorhandenen Betrag. Nach drei Monaten können bereits 393 € zusammenkommen, nach zwölf Monaten 1.572 € – solange keine Leistungen darüber abgerechnet wurden.

Der Betrag ist kein einmaliger Zuschuss. Er entsteht Monat für Monat. Deshalb lohnt es sich, nicht nur den aktuellen Monat anzusehen, sondern auch das Guthaben aus den zurückliegenden Monaten zu prüfen.

Was passiert mit nicht genutzten 131 € pro Monat?

Nicht verwendete Beträge verschwinden nicht am Monatsende. Sie sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr.

Für Familien kann gerade dieser Zeitpunkt entscheidend sein. Wer beispielsweise im Laufe eines Jahres Pflegegrad 1 erhalten hat und zunächst keine Entlastungsleistung abgerechnet hat, verfügt möglicherweise über ein Guthaben. Ob und wann Teile davon verfallen, hängt davon ab, aus welchen Monaten die offenen Beträge stammen.

Der Entlastungsbetrag-Rechner zeigt das voraussichtliche Guthaben und den jeweiligen Verfallstermin. Er macht damit sichtbar, ob ein Betrag zeitnah eingeplant werden sollte.

Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag in Berlin einordnen?

Der Rechner rechnet das Guthaben in echte Berliner Leistungen um. Das hilft, aus einer abstrakten Zahl eine konkrete Entscheidung zu machen: Welche Unterstützung könnte mit dem vorhandenen Betrag abgedeckt werden, und wie lange reicht er voraussichtlich?

Sonnenstrahlen Pflege bietet Betreuung und Entlastung nach § 45b an. Für Menschen mit Pflegegrad 1 kann diese Leistung besonders relevant sein, weil der Entlastungsbetrag der zentrale monatliche Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung ist.

Wenn Sie Unterstützung prüfen, halten Sie diese Informationen bereit:

  • den Pflegegrad,
  • den Monat, seit dem der Pflegegrad besteht,
  • bereits über den Entlastungsbetrag abgerechnete Leistungen,
  • die Frage, ob eine Erstattung oder eine Abtretungserklärung genutzt werden soll.

Ein gesonderter Antrag für den Entlastungsbetrag ist nicht nötig. Die Abrechnung erfolgt per Erstattung oder Abtretungserklärung. Welche Variante passt, kann von der geplanten Leistung und dem gewählten Anbieter abhängen.

Warum sollten Angehörige das Guthaben nicht nur schätzen?

131 € klingt überschaubar. Über mehrere Monate kann daraus jedoch ein Betrag werden, dessen Verlust am 30. Juni spürbar ist. Eine grobe Erinnerung daran, wann Pflegegrad 1 bewilligt wurde, reicht für eine genaue Einschätzung oft nicht aus: Bereits genutzte Beträge und der Zeitpunkt der Nutzung beeinflussen das verbleibende Guthaben.

Der Rechner ersetzt keine Abrechnung der Pflegekasse. Er liefert aber eine Orientierung, bevor ein Anspruch ungenutzt bleibt. Familien können damit besprechen, ob Betreuung und Entlastung jetzt in Betracht kommen oder ob zunächst noch Unterlagen und Abrechnungen geprüft werden müssen.

Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige auf Deutsch, Englisch und Russisch. In Wedding, Moabit, Mitte, Gesundbrunnen sowie weiteren Teilen von West- und Nord-Berlin können Neuaufnahmen kurzfristig abgestimmt werden; auf Anfragen melden wir uns noch am selben Werktag zurück.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 wirklich 131 € im Monat?

Ja. Bei häuslicher Pflege erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich 131 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 dagegen nicht.

Muss ich den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beantragen?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Abrechnung kann per Erstattung oder Abtretungserklärung erfolgen.

Wann verfällt nicht genutztes Guthaben?

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Der Rest aus dem Vorjahr verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres.

So helfen wir Ihnen weiter

Rechnen Sie Ihr Guthaben aus, bevor es verfällt: Unser Entlastungsbetrag-Rechner zeigt das voraussichtliche Guthaben, den Verfallstermin und mögliche Berliner Leistungen. Wenn Sie Fragen zur Betreuung und Entlastung haben, erreichen Sie uns unter Telefon null drei null sechs vier acht zwei acht zwei null neun oder über das kostenlose Formular auf unserer Startseite.

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