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Entlastungsbetrag-Rechner: Ihr 131-€-Guthaben im Blick
Jeder Pflegegrad — auch Pflegegrad 1 — hat bei häuslicher Pflege Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was nicht genutzt wird, sammelt sich an und verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres. Rechnen Sie aus, wie viel Guthaben Sie vermutlich noch haben — und was sich damit finanzieren lässt.
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Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist der am häufigsten verschenkte Topf der Pflegeversicherung: 131 € monatlich (1.572 € im Jahr), zweckgebunden für Entlastung im Alltag — Betreuung, Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfe. Viele Familien wissen gar nicht, dass er sich ansammelt, wenn er nicht genutzt wird.
Die Verfallsregel ist das Entscheidende: Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden — danach sind sie ersatzlos weg. Der Rechner zeigt Ihnen Ihr voraussichtliches Guthaben, was bis Jahresende noch dazukommt und welcher Betrag wann verfällt.
Damit die Zahlen greifbar werden, rechnet der Rechner Ihr Guthaben in echte Leistungen um — mit den Berliner Vergütungssätzen, z. B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen oder Betreuungseinsätze.
Entlastungsbetrag auf einen Blick
- 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Pflege (seit 01.01.2025; davor 125 €)
- Ungenutzte Beträge wandern ins Folgejahr und verfallen dort zum 30. Juni
- Kein gesonderter Antrag nötig — abgerechnet wird per Erstattung oder direkt über eine Abtretungserklärung an den Anbieter
- In Berlin u. a. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Hilfe durch zugelassene Pflegedienste nutzbar; bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege
So funktioniert der Rechner
- Anspruchsbeginn angeben: Seit wann besteht der Pflegegrad? Ein Monat und Jahr genügen — im Zweifel „schon länger“.
- Grob schätzen, was schon genutzt wurde: Die exakte Zahl kennt nur Ihre Pflegekasse; für die Orientierung reicht eine Schätzung.
- Guthaben und Verfall ablesen: Aktuelles Guthaben, Zuwachs bis Jahresende, Verfallstermin — und Beispiele, was Sonnenstrahlen dafür übernehmen kann.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1–5, die zu Hause versorgt werden — unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden. Es sind einheitlich 131 € pro Monat; für Pflegegrad 1 ist er die wichtigste Leistung überhaupt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Innerhalb des Kalenderjahres verfällt nichts — ungenutzte Monatsbeträge sammeln sich an. Der Rest eines Jahres bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt dann ersatzlos. Beispiel: Das Restguthaben aus 2025 konnte bis zum 30.06.2026 eingesetzt werden.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag in Berlin einsetzen?
Für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Leistungen ambulanter Pflegedienste: Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Versorgung. Körperbezogene Selbstversorgung (z. B. Waschen, Anziehen) ist über den Entlastungsbetrag nur bei Pflegegrad 1 möglich — ab Pflegegrad 2 läuft sie über die Sachleistungen nach § 36.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nicht zwingend. Entweder Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein — oder Sie unterschreiben beim Anbieter eine Abtretungserklärung; dann rechnet z. B. Sonnenstrahlen direkt mit der Kasse ab und Sie sehen gar keine Rechnung.
Was kosten die Leistungen konkret?
Beispiele aus der Berliner Vergütung (Stand 2025, 2026 gültig): Reinigen der Wohnung 22,29 €, Einkaufen 19,81 €, Wechseln und Waschen der Wäsche 39,62 €, Betreuungseinsatz 8,26 € — jeweils je Einsatz. Ein Monatsbetrag von 131 € entspricht damit z. B. wöchentlicher Wohnungsreinigung plus zwei Einkäufen.
Quellen & Rechtsstand
Höhe, Ansparung und Verfall des Entlastungsbetrags ergeben sich aus § 45b SGB XI. Welche Leistungen in Berlin dafür anerkannt sind, listet die Senatsverwaltung für Pflege; einen Überblick über alle Leistungen der häuslichen Pflege gibt der BMG-Ratgeber „Pflege zu Hause“. Die genannten Einsatzpreise sind unsere echten Berliner Vergütungssätze. Rechtsstand: August 2026.
Vom Rechner zur echten Entlastung
Sonnenstrahlen ist ein zugelassener Pflegedienst mit drei Berliner Standorten. Wir rechnen Ihre Versorgung unverbindlich konkret durch — mit denselben Sätzen wie in diesem Rechner — und übernehmen auf Wunsch kurzfristig. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.
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