Startseite · Pflege-Rechner · Pflegeaufwand berechnen
Pflegeaufwand berechnen: Wie viel Zeit kostet die Pflege wirklich?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, unterschätzt den eigenen Aufwand fast immer: Drei Besuche pro Woche mit Anfahrt sind schnell mehrere Arbeitswochen im Jahr. Ermitteln Sie Ihren tatsächlichen Pflegebedarf in Stunden — und sehen Sie, wie viele Tage die Übernahme einzelner Besuche durch einen Pflegedienst zurückgibt.
Kostenlos · anonym · alle Berechnungen laufen im Browser. 030 64828209 – Jetzt anrufen
Pflege durch Angehörige passiert nebenbei — vor der Arbeit, nach der Arbeit, am Wochenende. Genau deshalb fehlt meist jedes Gefühl für die Summe. Dieser Rechner macht daraus eine ehrliche Jahreszahl: Besuche pro Woche × (Pflege- und Hilfezeit + Hin- und Rückfahrt), hochgerechnet auf Stunden, 8-Stunden-Arbeitstage und Arbeitswochen.
Wichtig zur Einordnung: Der Pflegeaufwand in Minuten entscheidet seit 2017 NICHT mehr über den Pflegegrad — dafür zählt allein die Selbstständigkeit im Alltag (dafür gibt es den Pflegegrad-Rechner). Die Stundenzahl hier ist trotzdem die wichtigste Zahl Ihrer Planung: Sie beziffert, was die Pflege Sie an Lebenszeit kostet, und ist die Grundlage jedes Gesprächs mit Familie, Arbeitgeber, Pflegekasse oder Sozialamt.
Der zweite Schritt ist der entscheidende: Mit dem Schieberegler übergeben Sie gedanklich einzelne Besuche an einen Pflegedienst und sehen sofort, wie viele Tage pro Jahr Sie zurückbekommen. Wenn Sie mögen, übernehmen Sie das Ergebnis direkt in den Kombinationsleistungs-Rechner — der zeigt mit echten Berliner Preisen, was das kostet und wie viel Pflegegeld dabei bleibt.
Gut zu wissen
- Gerechnet wird der gesamte Aufwand: Pflege- und Hilfezeit UND Fahrtzeit — beides ist Ihre Lebenszeit
- Ergebnis in Jahresstunden, 8-Stunden-Arbeitstagen und Arbeitswochen (zum Vergleich: der gesetzliche Mindesturlaub sind 20 Arbeitstage)
- Der Zeitaufwand bestimmt den Pflegegrad nicht — seit 2017 zählt die Selbstständigkeit (§ 15 SGB XI); den Grad schätzt der Pflegegrad-Rechner
- Nicht zu verwechseln mit der „Pflegezeit“ nach dem Pflegezeitgesetz: Das ist die Freistellung vom Job, nicht der Aufwand zu Hause
- Direkte Übergabe in den Kombinationsleistungs-Rechner: Was kostet die Entlastung, was bleibt vom Pflegegeld?
- Zusätzliche Entlastung zahlt die Pflegekasse: Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (bis 3.539 €/Jahr) und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
So funktioniert der Rechner
- Ihre Woche beschreiben: Besuche pro Woche, durchschnittliche Stunden je Besuch, einfache Fahrtzeit in Minuten.
- Jahresbilanz ablesen: Stunden pro Jahr, umgerechnet in Arbeitstage und Arbeitswochen.
- Entlastung simulieren: Schieberegler: „Sonnenstrahlen übernimmt X Besuche pro Woche“ — mit direkter Übergabe in den Kombinationsleistungs-Rechner.
Häufige Fragen zum Pflegeaufwand
Was ist mit Pflegeaufwand gemeint?
Die Zeit, die die Versorgung tatsächlich kostet: Körperpflege, Anziehen, Essen, Medikamente, Wäsche, Einkauf, Arztbesuche, Behördenpost — und die Wege dorthin. Dieser Rechner fasst das zu einer Zahl pro Jahr zusammen, statt sie in einzelne Tätigkeiten zu zerlegen: Für die Planung zählt die Summe, nicht die Liste.
Bestimmt der Pflegeaufwand meinen Pflegegrad?
Nein, nicht mehr. Bis 2016 wurden Pflegestufen über Pflegeminuten ermittelt; seit 2017 bewertet die Begutachtung ausschließlich die Selbstständigkeit in sechs Modulen (§ 15 SGB XI). Ein hoher Zeitaufwand ist deshalb kein Beleg für einen höheren Grad — er ist aber ein starkes Argument dafür, Entlastung zu organisieren. Welcher Grad realistisch ist, schätzt unser Pflegegrad-Rechner.
Ich suche die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz — bin ich hier richtig?
Teilweise. „Pflegezeit“ ist der feststehende Begriff des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG): die Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen zu pflegen — von der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) über die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) bis zur Familienpflegezeit (FPfZG). Ansprechpartner dafür sind Ihr Arbeitgeber und die Pflegekasse, nicht dieser Rechner. Was er Ihnen für genau dieses Gespräch liefert, ist die belastbare Zahl: wie viele Stunden und Arbeitstage die Pflege pro Jahr wirklich kostet.
Zählt die Anfahrt wirklich zum Pflegeaufwand?
Für Ihre Lebensplanung: ja. Die Stunde im Bus oder Auto fehlt genauso wie die Stunde am Pflegebett. Der Rechner zählt deshalb Hin- und Rückweg zu jedem Besuch dazu — wer es anders sehen möchte, setzt die Fahrtzeit einfach auf 0.
Was bringt mir die Umrechnung in Arbeitstage?
Eine ehrliche Vergleichsgröße. „400 Stunden im Jahr“ bleibt abstrakt — „50 Arbeitstage, also zweieinhalb Mal der gesetzliche Jahresurlaub“ nicht. Diese Zahl hilft auch in Gesprächen mit Arbeitgeber, Familie oder Pflegekasse.
Welche Entlastung bezahlt die Pflegekasse?
Drei Töpfe: Ab Pflegegrad 2 können Pflegedienst-Einsätze über die Sachleistungen (§ 36) laufen — als Kombinationsleistung bleibt dabei anteiliges Pflegegeld erhalten. Dazu kommt der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1). Und wenn Sie als Pflegeperson ausfallen oder Urlaub brauchen: Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr (seit 01.07.2025, bis zu 8 Wochen).
Ich möchte nicht die ganze Pflege abgeben — geht auch teilweise?
Genau dafür ist die Kombinationsleistung gedacht: Der Pflegedienst übernimmt z. B. die Morgenpflege an Werktagen, die Familie den Rest — und das Pflegegeld läuft anteilig weiter. Viele Familien starten mit zwei, drei Besuchen pro Woche.
Quellen & Rechtsstand
Die Aufwandsrechnung nutzt ausschließlich Ihre eigenen Angaben. Welche Entlastung die Pflegekasse davon finanziert, steht in dem BMG-Ratgeber „Pflege zu Hause“; zur Verhinderungspflege und zum gemeinsamen Jahresbetrag informieren das Bundesgesundheitsministerium und § 42a SGB XI. Rechtsstand: August 2026.
Vom Rechner zur echten Entlastung
Sonnenstrahlen ist ein zugelassener Pflegedienst mit drei Berliner Standorten. Wir rechnen Ihre Versorgung unverbindlich konkret durch — mit denselben Sätzen wie in diesem Rechner — und übernehmen auf Wunsch kurzfristig. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.
030 64828209 – Jetzt anrufen · Jetzt Pflege anfragen · Startseite