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Kombinationsleistungs-Rechner: Pflegedienst nutzen, Pflegegeld behalten
Viele Familien verzichten auf professionelle Hilfe, weil sie glauben, damit das ganze Pflegegeld zu verlieren. Tatsächlich sinkt es nur anteilig: Wer 30 % des Sachleistungsbudgets nutzt, behält 70 % des Pflegegelds. Stellen Sie Ihre Versorgung zusammen — mit den echten Berliner Vergütungssätzen — und sehen Sie sofort, was bleibt.
Kostenlos · anonym · alle Berechnungen laufen im Browser. 030 64828209 – Jetzt anrufen
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet beide Welten: Ein Pflegedienst übernimmt einzelne Aufgaben aus dem Sachleistungsbudget (§ 36), die Familie pflegt weiter — und erhält anteiliges Pflegegeld. Das offizielle Rechenbeispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Wer bei Pflegegrad 2 Sachleistungen im Wert von 398 € nutzt (50 % des Budgets von 796 €), behält 50 % des Pflegegelds von 347 € — also 173,50 €.
Dieser Rechner arbeitet mit den echten Berliner Leistungskomplex-Preisen, die auch in unseren schriftlichen Angeboten stehen — inklusive der Einsatzpauschale je Hausbesuch. Sie sehen also nicht „ungefähr“, sondern auf den Euro, wie sich Ihre Wunsch-Versorgung auf Budget, Pflegegeld und einen möglichen Eigenanteil auswirkt.
Besonders praktisch ist der Rückwärtsmodus: Legen Sie mit dem Schieberegler fest, wie viel Pflegegeld Ihnen mindestens bleiben soll — der Rechner zeigt, wie viel Budget dafür frei ist, und schlägt passende Leistungspakete vor.
Die Zahlen 2026 auf einen Blick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 796 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € |
- Anteilsprinzip § 38 SGB XI: Der genutzte Budget-Anteil kürzt das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz — nie mehr
- An die gewählte Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden
- Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist ein eigener Topf und bleibt von alldem unberührt
So funktioniert der Rechner
- Pflegegrad wählen: Budget und Pflegegeld werden automatisch gesetzt.
- Versorgung zusammenstellen: Echte Leistungen mit Häufigkeit pro Woche wählen — oder per Schieberegler das Pflegegeld-Ziel festlegen und Vorschläge übernehmen.
- Ergebnis ablesen: Monatskosten, genutzter Budget-Anteil, verbleibendes Pflegegeld, freies Budget oder Eigenanteil — live bei jeder Änderung.
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Verliere ich mein Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?
Nein. Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI sinkt das Pflegegeld nur um den Prozentsatz, zu dem Sie das Sachleistungsbudget tatsächlich nutzen. Nutzen Sie z. B. 40 % des Budgets, erhalten Sie weiterhin 60 % Ihres Pflegegelds — automatisch, ohne gesonderten Antrag auf „Kombination“.
Wie wird das anteilige Pflegegeld genau berechnet?
Die Pflegekasse ermittelt monatlich: (in Anspruch genommene Sachleistungen ÷ Sachleistungshöchstbetrag) = Quote. Das Pflegegeld wird um diese Quote gekürzt. Beispiel Pflegegrad 3: Leistungen für 449,10 € sind 30 % des Budgets von 1.497 € — es bleiben 70 % von 599 € = 419,30 € Pflegegeld.
Wie lange bin ich an die gewählte Aufteilung gebunden?
An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung kombinieren, sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, ist eine frühere Anpassung möglich.
Was passiert, wenn die Kosten über dem Budget liegen?
Der Betrag oberhalb des Sachleistungsbudgets ist Eigenanteil. Bevor Sie privat zahlen, lohnen zwei Wege: Leistungen umschichten (z. B. Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag statt über § 36) — und prüfen, ob „Hilfe zur Pflege“ vom Berliner Sozialamt in Frage kommt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Unser Pflege-Navigator zeigt den Weg dorthin.
Sind die Preise im Rechner echt?
Ja. Wir rechnen mit den Berliner Leistungskomplex-Vergütungen (Stand 2025, 2026 unverändert gültig) inklusive Einsatzpauschale je Hausbesuch — demselben Rechenweg wie in unserem schriftlichen Angebot. Ihr späteres Angebot weicht daher nicht plötzlich ab.
Zählt der Entlastungsbetrag von 131 € hier mit?
Nein. Die 131 € nach § 45b SGB XI sind ein eigener Topf für Betreuung und Alltagsunterstützung, der zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen zur Verfügung steht und durch die Kombinationsleistung nicht gekürzt wird.
Quellen & Rechtsstand
Das Anteilsprinzip dieses Rechners — genutztes Budget kürzt das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz — folgt der Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums zur Kombinationsleistung und ist im Gesetzestext von § 38 SGB XI nachzulesen. Die Monatsbeträge für Pflegegeld und Sachleistungen stammen aus der offiziellen BMG-Übersicht der Leistungsbeträge 2026; die Leistungspreise sind die echten Berliner Vergütungssätze je Leistungskomplex, mit denen wir mit den Pflegekassen abrechnen. Rechtsstand: August 2026.
Vom Rechner zur echten Entlastung
Sonnenstrahlen ist ein zugelassener Pflegedienst mit drei Berliner Standorten. Wir rechnen Ihre Versorgung unverbindlich konkret durch — mit denselben Sätzen wie in diesem Rechner — und übernehmen auf Wunsch kurzfristig. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.
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