Startseite · Pflege-Rechner · Pflege-Navigator

Pflege-Navigator Berlin: Was muss ich wann bei wem erledigen?

Pflegekasse, Sozialamt, Bezirksamt, Pflegestützpunkt — in Berlin ist selten unklar, WAS fehlt, aber oft, WER zuständig ist und bis WANN. Wählen Sie Ihr Anliegen: Sie bekommen die zuständige Stelle, die richtige Reihenfolge, Ihre Frist, die Unterlagen-Checkliste, den offiziellen Antrag und auf Wunsch eine Kalender-Erinnerung.

Kostenlos · anonym · alle Berechnungen laufen im Browser. 030 64828209 – Jetzt anrufen

Der Navigator ist bewusst kein Lexikon. Er beantwortet acht konkrete Anliegen — vom nicht ausreichenden Pflegebudget über den überfälligen Pflegegrad-Bescheid bis zur Wohnungsanpassung — immer in derselben Struktur: Zuständig · Jetzt erledigen · Frist · Unterlagen · Offizieller Antrag · Erinnerung.

Zwei Fristen-Rechner sind eingebaut: Die Pflegekasse muss über einen Pflegegrad-Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden — überschreitet sie die Frist, stehen Ihnen 70 € je angefangener Woche zu, ohne Antrag. Und gegen jeden Bescheid läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe; beide Rechner berücksichtigen Wochenenden und Berliner Feiertage.

Berlin-spezifisch verlinkt der Navigator direkt auf die offiziellen Stellen: den Online-Antrag „Hilfe zur Pflege“ der Bezirksämter, die Übersicht der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (für den Entlastungsbetrag) und die 36 Berliner Pflegestützpunkte mit kostenloser Beratung. Wo Sonnenstrahlen konkret helfen kann — etwa mit einer belastbaren Kostenaufstellung für das Sozialamt oder 4.180-€-Fragen zur Wohnumfeldverbesserung — steht es dabei; mehr nicht.

Was der Navigator kann

  • Acht typische Anliegen — von „Pflegebudget reicht nicht“ bis „Wohnung anpassen“
  • Fristen-Rechner mit Berliner Feiertagen: 25-Arbeitstage-Frist der Pflegekasse (70 €/Woche bei Verzug) und Widerspruchsfrist (1 Monat ab Bekanntgabe)
  • Direkte Links zu offiziellen Berliner Anträgen — u. a. Hilfe zur Pflege online beim Bezirksamt
  • Amtliche Antragsformulare zum Download: der bundesweit einheitliche § 37.3-Nachweis (in elf Sprachen), die Berliner Sozialhilfe-Anträge und die Pflege-Formulare von AOK Nordost, BARMER, DAK, TK, IKK BB und KNAPPSCHAFT — jeweils direkt beim Herausgeber, nie als veraltete Kopie
  • Formloser Antrag als Vorlage, wenn die eigene Kasse kein Formular bereitstellt — er wahrt den Eingangstag genauso (§ 19 Abs. 1 SGB IV)
  • Erinnerungen als Kalenderdatei (.ics), erzeugt lokal im Browser
  • Jede Regel mit offizieller Quelle und Rechtsstand

So funktioniert der Navigator

  1. Anliegen wählen: Acht Karten — z. B. „Pflegegrad beantragt, keine Antwort“ oder „Bescheid erhalten oder abgelehnt“.
  2. Wo nötig: ein Datum oder Ihren Bezirk angeben: Mehr braucht es nicht — Gesundheitsdaten werden nie abgefragt.
  3. Ergebnis abarbeiten: Zuständige Stelle, nächste Schritte in der richtigen Reihenfolge, Frist, Unterlagen-Checkliste, offizieller Antrag, Kalender-Erinnerung.

Häufige Fragen zu Ämtern und Fristen

Pflegekasse oder Sozialamt — wer ist wofür zuständig?

Die Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) zahlt die Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Wohnumfeld-Zuschuss. Reichen diese Leistungen und Ihr Einkommen nicht aus, springt das Sozialamt Ihres Bezirksamts mit „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII ein — einkommens- und vermögensabhängig.

Was ist „Hilfe zur Pflege“?

Eine Sozialleistung nach SGB XII für Menschen, deren Pflegekosten durch Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht gedeckt sind. Zuständig ist in Berlin das Amt für Soziales Ihres Wohnbezirks; der Antrag für ambulante Hilfe zur Pflege kann online gestellt werden. Eine belastbare Kostenaufstellung des Pflegedienstes gehört zu den wichtigsten Unterlagen — die erstellen wir Ihnen kostenlos.

Wie schnell muss die Pflegekasse über meinen Pflegegrad-Antrag entscheiden?

Innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang (§ 18c SGB XI). Überschreitet die Kasse die Frist, muss sie — ohne dass Sie etwas beantragen — 70 € für jede angefangene Woche der Überschreitung zahlen. Ausnahmen gelten u. a. bei vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 oder wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Als bekannt gegeben gilt ein per Post versandter Bescheid am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X, seit 01.01.2025). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Der Widerspruch kann zunächst formlos „fristwahrend“ eingelegt und später begründet werden.

Wo bekomme ich in Berlin kostenlose, neutrale Pflegeberatung?

Bei den Berliner Pflegestützpunkten — träger-neutral und kostenlos, mit Standorten in allen Bezirken. Zentrale Rufnummer: 0800 59 500 59 (Mo–Fr 9–18 Uhr). Für die Suche nach der nächstgelegenen Beratungsstelle gibt es dort eine Postleitzahl-Suche.

Quellen & Rechtsstand

Die Berliner Wege und Formulare stammen aus dem Service-Portal Berlin; welche Alltagsangebote hier anerkannt sind, listet die Senatsverwaltung für Pflege, und kostenlose, träger-neutrale Beratung bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten Berlin. Die beiden Fristen-Rechner folgen § 18c SGB XI für die Entscheidungsfrist der Pflegekasse sowie § 84 SGG und § 37 Abs. 2 SGB X für Widerspruchsfrist und Bekanntgabe eines Bescheids. Rechtsstand: August 2026.

Vom Rechner zur echten Entlastung

Sonnenstrahlen ist ein zugelassener Pflegedienst mit drei Berliner Standorten. Wir rechnen Ihre Versorgung unverbindlich konkret durch — mit denselben Sätzen wie in diesem Rechner — und übernehmen auf Wunsch kurzfristig. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.

030 64828209 – Jetzt anrufen · Jetzt Pflege anfragen · Startseite

Weitere Rechner & Hilfen