70 € je Woche kosten verspätete Pflegegradbescheide
Veröffentlicht am 19. August 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
70 € je angefangener Woche stehen Ihnen zu, wenn die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad-Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheidet. Dafür ist kein Antrag nötig; entscheidend sind der Antrag und die Frist, die abläuft.
Wenn auf einen Pflegegrad-Antrag lange keine Entscheidung folgt, fehlt Familien oft nicht nur der Bescheid, sondern auch eine klare Orientierung für die nächsten Schritte. Unser Pflege-Navigator Berlin zeigt für diesen Fall die zuständige Stelle, die Reihenfolge, eine Unterlagen-Checkliste und das amtliche Formular. Die Fristberechnung berücksichtigt dabei Berliner Feiertage.
Wann muss die Pflegekasse über den Pflegegrad-Antrag entscheiden?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen Pflegegrad-Antrag entscheiden. Diese Frist steht in § 18c SGB XI. Arbeitstage sind nicht einfach Kalendertage: Wochenenden und Berliner Feiertage verändern den Zeitpunkt, an dem die Frist endet.
Genau deshalb kann es schwierig sein, den Ablauf selbst nachzuhalten. Wer nur auf ein ungefähres Datum schaut, übersieht möglicherweise, dass die 25 Arbeitstage bereits vergangen sind. Im Pflege-Navigator lässt sich diese Frist mit dem eingebauten Rechner prüfen.
Wichtig ist die Ausgangslage: Es geht um einen gestellten Pflegegrad-Antrag, über den noch keine Entscheidung vorliegt. Der Rechner hilft dabei, den Zeitablauf anhand der Berliner Feiertage einzuordnen.
Was gilt, wenn die 25 Arbeitstage bereits vorbei sind?
Entscheidet die Pflegekasse nicht fristgerecht, stehen 70 € je angefangener Woche zu. Der Anspruch entsteht ohne Antrag. Auch eine bereits begonnene Woche zählt dabei als angefangene Woche.
Für Angehörige kann es hilfreich sein, die Unterlagen zum Antrag griffbereit zu halten und die Daten nachvollziehbar festzuhalten. Der Pflege-Navigator bündelt dazu den Weg durch die zuständigen Stellen, Fristen und Formulare, statt dass Sie Informationen aus verschiedenen Quellen zusammensuchen müssen.
Der Navigator beschränkt sich nicht auf den Pflegegrad-Bescheid. Er führt durch acht konkrete Anliegen, darunter:
- Hilfe zur Pflege beim Sozialamt, wenn das Pflegebudget nicht reicht,
- einen überfälligen Pflegegrad-Bescheid,
- eine Wohnungsanpassung,
- weitere Anliegen mit zuständiger Stelle, Reihenfolge, Frist, Unterlagen-Checkliste und amtlichem Formular.
Worin unterscheidet sich die Frist für den Bescheid von einem Widerspruch?
Die 25 Arbeitstage betreffen die Entscheidung der Pflegekasse nach einem Pflegegrad-Antrag. Die Widerspruchsfrist beginnt dagegen erst, wenn ein Bescheid bekanntgegeben wurde.
Gegen jeden Bescheid läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Das regelt § 84 SGG. Es sind also zwei verschiedene Situationen mit zwei verschiedenen Fristen:
- Noch kein Bescheid: Prüfen Sie die 25 Arbeitstage für die Entscheidung der Pflegekasse.
- Bescheid liegt vor: Prüfen Sie den Monat für einen möglichen Widerspruch.
Auch für die Widerspruchsfrist enthält der Pflege-Navigator einen Rechner, der Berliner Feiertage berücksichtigt. Das kann besonders wichtig sein, wenn ein Bescheid vor Feiertagen oder in einer Ferienzeit bekanntgegeben wird und Unterlagen erst später genauer geprüft werden.
Welche Unterlagen hilft der Pflege-Navigator zu sortieren?
Der Pflege-Navigator nennt für jedes der acht Anliegen eine Unterlagen-Checkliste und das passende amtliche Formular. Das schafft eine klare Reihenfolge: Erst das konkrete Anliegen bestimmen, dann die zuständige Stelle und Frist prüfen, anschließend die benötigten Unterlagen zusammenstellen.
Das ersetzt keine Entscheidung der Behörde oder Pflegekasse. Es kann aber verhindern, dass eine Frist unbemerkt verstreicht oder ein Anliegen bei der falschen Stelle landet. Gerade bei einem offenen Pflegegrad-Antrag lohnt es sich, nicht auf eine unbestimmte Rückmeldung zu warten, sondern die 25 Arbeitstage konkret zu prüfen.
Wir von Sonnenstrahlen Pflege beraten und pflegen auf Deutsch, Englisch und Russisch. In Wedding, Moabit, Mitte, Gesundbrunnen sowie in Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau nehmen wir Neuaufnahmen kurzfristig auf und melden uns noch am selben Werktag zurück.
Häufige Fragen
Muss ich die 70 € wegen eines verspäteten Pflegegrad-Bescheids beantragen?
Nein. Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad-Antrag entscheidet, stehen 70 € je angefangener Woche ohne Antrag zu.
Ab wann läuft die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid?
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Sie ist nicht dieselbe Frist wie die 25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Pflegegrad-Antrag.
Kann ich Berliner Feiertage bei der Frist mitrechnen lassen?
Ja. Die beiden Fristenrechner im Pflege-Navigator berücksichtigen Berliner Feiertage – sowohl für den Pflegegrad-Antrag als auch für den Widerspruch gegen einen Bescheid.
So helfen wir Ihnen weiter
Zuständigkeit und Frist klären: sonnenstrahlen-pflege.de/pflege-navigator.
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