Bis zu 16.991 € im Jahr – so viel Geld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5
Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Bis zu 16.991 € im Jahr stehen 2026 mit Pflegegrad 5 zur Verfügung, wenn Angehörige pflegen. Monatlich zahlt die Pflegekasse 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für einen Pflegedienst. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag im Monat und bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Eine „Pflegestufe 5“ gab es übrigens nie: Bis 2016 endete das System bei Stufe 3, seit 2017 ist Pflegegrad 5 der höchste.
Wie viel Geld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?
Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert:
- Pflegegeld: 990 € im Monat, 11.880 € im Jahr
- Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 € im Monat für einen Pflegedienst, 27.588 € im Jahr
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, 1.572 € im Jahr
- Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat
- Wohnumfeld: bis zu 4.180 € Zuschuss je Umbaumaßnahme
- Tages- und Nachtpflege: ein eigenes Budget nach § 41 SGB XI
Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Jahresbetrag ergeben zusammen die 16.991 €. Mit Pflegesachleistungen statt Pflegegeld sind es bis zu 32.699 € im Jahr.
Wer bekommt Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Nötig sind mindestens 90 von 100 Punkten in der Begutachtung. Eine Ausnahme regelt § 15 Abs. 4 SGB XI: Wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann, bekommt Pflegegrad 5 auch mit weniger Punkten. Wer bis 2016 Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet.
Wofür reichen 2.299 € für den Pflegedienst?
Mit den Berliner Preisen, jeweils mit 5,37 € Einsatzpauschale je Besuch:
- Morgens große Körperpflege mit Dusche: 30 × (34,01 € + 5,37 €) = 1.181,40 €
- Abends erweiterte kleine Körperpflege mit Hilfe ins Bett: 30 × (25,51 € + 5,37 €) = 926,40 €
- Zusammen: 2.107,80 €, das sind 91,68 % des Budgets
Kommt zusätzlich mittags jemand zum Lagern (8,50 € je Einsatz), liegen die Kosten bei 2.523,90 € – 224,90 € über dem Budget, dieser Teil wäre Eigenanteil. Viele Familien übernehmen deshalb einen Besuch selbst und nutzen die Kombinationsleistung.
Was bleibt bei der Kombinationsleistung?
Das Pflegegeld sinkt um den Anteil des Budgets, den der Pflegedienst nutzt. Bei den beiden täglichen Besuchen oben sind das 91,68 % – es bleiben 8,32 % von 990 €, also 82,33 € Pflegegeld im Monat. Kommt der Pflegedienst nur morgens zur Dusche, nutzt er 51,39 % des Budgets, und es bleiben 481,26 € Pflegegeld. Ihre eigene Rechnung macht unser Kombinationsleistungs-Rechner.
Häufige Fragen
Wie oft ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungsbesuch nötig?
Seit dem 1. Januar 2026 einmal je Kalenderhalbjahr, wie bei allen Pflegegraden ab 2. Bis Ende 2025 war er bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich Pflicht.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 erhöht?
Nein. Es bleibt 2026 bei 990 € im Monat. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Gibt es eine Pflegestufe 5?
Nein. Die alten Pflegestufen reichten bis Stufe 3 und wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Gemeint ist heute fast immer Pflegegrad 5.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie pflegen einen Menschen mit Pflegegrad 5 und schaffen nicht alle Besuche selbst? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir rechnen kostenlos durch, welche Einsätze Ihr Budget trägt, und melden uns noch am selben Werktag.
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