50 % oder 70 % – so viel übernimmt die Beihilfe bei der Pflege
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
50 % der Pflegeleistungen übernimmt die Beihilfe bei aktiven Beamtinnen und Beamten meist, 70 % bei Pensionärinnen und Pensionären – den Rest zahlt die private Pflegepflichtversicherung. Zusammen ergibt das den vollen Betrag, den gesetzlich Versicherte bekommen: zum Beispiel 599 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3. Welcher Satz für Sie gilt, steht in Ihrem Beihilfebescheid.
Was übernimmt die Beihilfe bei Pflege?
Die Beihilfe beteiligt sich an denselben Leistungen, die das Pflegeversicherungsgesetz vorsieht – jeweils mit ihrem Bemessungssatz:
- Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen
- Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst
- Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €
- Zuschüsse zu Umbauten in der Wohnung
Die üblichen Bemessungssätze nach Bundesrecht sind 50 % für aktive Beamtinnen und Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % für berücksichtigungsfähige Ehepartner und 80 % für Kinder. Die Länder regeln das in eigenen Verordnungen, meist mit denselben Sätzen.
Wie teilen sich Beihilfe und Pflegeversicherung das Pflegegeld?
Ein Beispiel mit Pflegegrad 3 und 599 € Pflegegeld im Monat:
- Aktive Beamtin, Bemessungssatz 50 %: 299,50 € von der Pflegeversicherung, 299,50 € von der Beihilfe
- Pensionär, Bemessungssatz 70 %: 179,70 € von der Pflegeversicherung, 419,30 € von der Beihilfe
Beide Teile müssen Sie beantragen: den Pflegegrad bei der privaten Pflegeversicherung, die Beihilfe mit deren Bescheid bei Ihrer Beihilfestelle – für Berliner Landesbeamte ist das das Landesverwaltungsamt. Wie viel Pflegegeld neben einem Pflegedienst bleibt, rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner mit dem Gesamtbetrag aus; die Aufteilung folgt dann Ihrem Bemessungssatz.
Wie läuft die Abrechnung mit einem Pflegedienst?
Privat Versicherten stellt der Pflegedienst die Einsätze in Rechnung. Die Rechnung reichen Sie bei der Pflegeversicherung und bei der Beihilfestelle ein, beide erstatten ihren Anteil. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe gehört dagegen zur Krankheitsbeihilfe und zur privaten Krankenversicherung – auch sie wird anteilig erstattet.
Beihilfefähig sind die Pflegekosten bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen, bei Pflegegrad 2 also bis zu 796 € im Monat für einen Pflegedienst. Was darüber hinausgeht, bleibt Eigenanteil. Ein schriftliches Angebot vor dem Start zeigt, ob Ihre Versorgung in diesen Rahmen passt.
Welche Unterlagen braucht die Beihilfestelle?
- Beihilfeantrag auf dem Formular Ihrer Beihilfestelle
- Bescheid der privaten Pflegeversicherung über den Pflegegrad
- Rechnungen des Pflegedienstes für jeden abgerechneten Monat, wenn ein Pflegedienst kommt
- Nachweise für weitere Leistungen, etwa Belege für Verhinderungspflege oder Betreuung aus dem Entlastungsbetrag
Für das Pflegegeld genügt in der Regel ein Antrag mit dem Pflegegrad-Bescheid, danach zahlt die Beihilfestelle ihren Anteil laufend.
Wer begutachtet Privatversicherte für den Pflegegrad?
Nicht der Medizinische Dienst, sondern MEDICPROOF im Auftrag der privaten Pflegeversicherung. Die Maßstäbe sind dieselben: sechs Module, bis zu 100 Punkte, ab 27 Punkten Pflegegrad 2. Wo Sie ungefähr liegen, zeigt vorab unser Pflegegrad-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Bemessungssatz der Beihilfe bei Pflege?
Nach Bundesrecht meist 50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und 80 % für Kinder. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Zahlt die Beihilfe auch den Entlastungsbetrag?
In der Regel ja, anteilig nach Ihrem Bemessungssatz. Die Einzelheiten regelt die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Muss ich Pflegegeld und Beihilfe getrennt beantragen?
Ja. Zuerst stellt die private Pflegeversicherung den Pflegegrad fest, danach beantragen Sie mit diesem Bescheid den Beihilfeanteil bei Ihrer Beihilfestelle.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie sind beihilfeberechtigt und planen die Pflege zu Hause? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir erstellen Ihnen kostenlos ein schriftliches Angebot, das Sie bei Pflegeversicherung und Beihilfe einreichen können, und melden uns noch am selben Werktag.
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