347 € bis 990 € gehen an die pflegebedürftige Person – wer das Pflegegeld bekommt und wer es zahlt
Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Das Pflegegeld – 347 € bis 990 € im Monat – bekommt die pflegebedürftige Person, nicht die Angehörigen, die pflegen. Gezahlt wird es von ihrer Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Die pflegebedürftige Person darf das Geld frei an die Menschen weitergeben, die sie versorgen. Das ist der Normalfall, und bei pflegenden Angehörigen bleibt es steuerfrei.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Anspruch hat allein die Person mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt wird. Ausbezahlt wird das Pflegegeld auf ihr Konto, monatlich und ohne Verwendungsnachweis. Die Beträge 2026:
- Pflegegrad 2: 347 € im Monat
- Pflegegrad 3: 599 € im Monat
- Pflegegrad 4: 800 € im Monat
- Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Bei Kindern mit Pflegegrad geht das Geld auf das Konto, das die Eltern als gesetzliche Vertreter angeben. Wer eine Vorsorgevollmacht hat oder als rechtliche Betreuung bestellt ist, verwaltet das Pflegegeld im Namen der pflegebedürftigen Person – der Anspruch bleibt trotzdem ihrer.
Kann das Pflegegeld direkt an die Pflegeperson gehen?
Die Kasse zahlt an die anspruchsberechtigte Person, nicht an Dritte. Weitergeben darf diese das Geld aber jederzeit: per Dauerauftrag an die Tochter, bar an den Nachbarn oder als Lohn für eine privat bezahlte Hilfe. Wie viel sie weitergibt und an wen, entscheidet sie selbst.
Für Angehörige lohnt ein Blick auf die Steuer: Geben pflegebedürftige Menschen das Pflegegeld an Angehörige weiter, die sie pflegen, ist es für diese bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Das gilt auch für Menschen, die sich der pflegebedürftigen Person sittlich verpflichtet fühlen, etwa enge Freunde.
Wer zahlt das Pflegegeld?
- Gesetzlich Versicherte: die Pflegekasse bei der eigenen Krankenkasse – dort stellen Sie auch den Antrag, ein Anruf genügt.
- Privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung, mit denselben Beträgen.
- Beamtinnen und Beamte: Die Beihilfe übernimmt 50 % oder 70 %, die private Pflegeversicherung den Rest.
Die Höhe ist bei allen gleich und richtet sich nur nach dem Pflegegrad – nicht nach Einkommen, Vermögen oder Alter.
Was bekommt die Pflegeperson zusätzlich?
Neben dem weitergegebenen Pflegegeld sichert die Pflegeversicherung die pflegenden Angehörigen selbst ab:
- Rentenbeiträge: wer jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, und daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
- Unfallversicherung: gesetzlicher Schutz bei allen Tätigkeiten der Pflege
- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr, wenn kurzfristig eine Pflege organisiert werden muss
Wie viele Stunden die Pflege tatsächlich kostet und ob die zehn Stunden pro Woche erreicht werden, zeigt unser Pflegeaufwand-Rechner.
Häufige Fragen
Bekommt bei Pflegegrad 2 der Angehörige das Geld?
Nein. Die 347 € gehen an die Person mit Pflegegrad 2. Sie kann das Geld an den Angehörigen weitergeben, der sie pflegt – das ist erlaubt und üblich.
Muss ich nachweisen, wofür das Pflegegeld ausgegeben wird?
Nein. Die Kasse verlangt keine Belege. Sie lässt sich aber einmal je Kalenderhalbjahr im Beratungsbesuch bestätigen, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
Wer bekommt das Pflegegeld, wenn mehrere Angehörige pflegen?
Weiterhin die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet, wie sie das Geld unter den Helfenden aufteilt. Für die Rentenbeiträge zählt jede Pflegeperson mit ihren eigenen Stunden.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie pflegen einen Angehörigen und fragen sich, was Ihnen davon zusteht? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir gehen Pflegegeld, Rentenbeiträge und Entlastung kostenlos mit Ihnen durch und melden uns noch am selben Werktag.
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