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Höchstens 3 Jahre befristet, sonst ohne Enddatum – wie lange ein Pflegegrad gilt

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Höchstens 3 Jahre befristet, sonst ohne Enddatum – wie lange ein Pflegegrad gilt

Ein Pflegegrad gilt in der Regel ohne Enddatum – so lange, bis sich der Bedarf ändert. Nur wenn der Medizinische Dienst eine Besserung erwartet, darf die Pflegekasse den Pflegegrad befristen, insgesamt höchstens auf 3 Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Vor Ablauf einer Befristung muss die Kasse rechtzeitig prüfen und Ihnen mitteilen, ob die Leistungen weiterlaufen.

Wie lange gilt ein Pflegegrad?

  • Unbefristet: der Normalfall, etwa bei Demenz, nach einem Schlaganfall oder bei fortschreitenden Erkrankungen. Im Bescheid steht dann kein Enddatum.
  • Befristet: wenn sich der Zustand voraussichtlich bessert, etwa nach einer Operation mit guter Prognose. Das Enddatum steht im Bescheid. Die Befristung kann wiederholt werden, darf insgesamt aber nicht länger als drei Jahre dauern.

Der Pflegegrad endet außerdem, wenn eine neue Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit mehr feststellt, und mit dem Tod. Das Pflegegeld wird dann bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt.

Was passiert, wenn die Befristung ausläuft?

Die Pflegekasse muss vor Ablauf prüfen, ob die Leistungen weiterlaufen, und das Ihnen und der Pflegeperson mitteilen. Oft kommt der Medizinische Dienst dazu noch einmal vorbei. Warten Sie nicht ab: Rufen Sie zwei bis drei Monate vor dem Enddatum bei der Kasse an und fragen Sie nach dem Stand. Welche Stelle wofür zuständig ist und welche Fristen laufen, zeigt unser Pflege-Navigator.

Kann die Kasse den Pflegegrad überprüfen?

Ja. Der Medizinische Dienst kann eine Wiederholungsbegutachtung empfehlen, etwa wenn sich der Zustand nach einer Reha bessern könnte. Die Kasse lädt dann zu einem neuen Termin ein. Ergibt die Begutachtung weniger Bedarf, gilt der niedrigere Pflegegrad ab dem neuen Bescheid, nicht rückwirkend. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wer 2017 aus einer alten Pflegestufe übergeleitet wurde, fällt dabei nicht unter den übergeleiteten Grad, solange Pflegebedürftigkeit besteht.

Bleibt der Pflegegrad bei Krankenhaus oder Reha bestehen?

Ja. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha ändern den Pflegegrad nicht. Das Pflegegeld läuft in den ersten vier Wochen weiter und ruht danach bis zur Rückkehr nach Hause. Braucht die Person nach der Entlassung dauerhaft mehr Hilfe, lohnt ein Antrag auf Höherstufung noch aus der Klinik. Der Sozialdienst hilft dabei, und der höhere Betrag gilt ab dem Antragsmonat.

Gilt der Pflegegrad nach einem Umzug oder Kassenwechsel weiter?

Ja. Der Pflegegrad hängt an der Person, nicht am Wohnort. Wer innerhalb Deutschlands umzieht oder die Krankenkasse wechselt, behält ihn; die neue Pflegekasse zahlt weiter. Auch der Umzug in eine andere Wohnform ändert den Pflegegrad nicht, wohl aber die Leistungen: Im Pflegeheim gibt es kein Pflegegeld mehr, dafür zahlt die Kasse einen Anteil an den Heimkosten.

Häufige Fragen

Muss ich den Pflegegrad jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Ein unbefristeter Pflegegrad gilt ohne neuen Antrag weiter. Nur wenn der Bedarf steigt, lohnt ein Antrag auf Höherstufung.

Woran erkenne ich, ob mein Pflegegrad befristet ist?

Am Bescheid der Pflegekasse: Bei einer Befristung steht dort ein Enddatum. Fehlt es, gilt der Pflegegrad unbefristet.

Muss trotzdem regelmäßig jemand kommen?

Wer Pflegegeld bezieht, weist unabhängig von einer Befristung einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch nach. Fehlt er, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

So helfen wir Ihnen weiter

Ihr Pflegegrad ist befristet, oder Sie sind unsicher, was im Bescheid steht? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir sehen uns den Bescheid kostenlos mit Ihnen an und melden uns noch am selben Werktag.

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