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131 € könnten wegfallen – der DPR warnt vor höheren Hürden

Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

131 € könnten wegfallen – der DPR warnt vor höheren Hürden

131 € im Monat für Menschen mit Pflegegrad 1 könnten nach den aktuellen Reformdebatten wegfallen.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am 20. Oktober 2026 ein Positionspapier zur Pflegestrukturreform vorgelegt und warnt darin vor dem geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Außerdem kritisiert der Verband höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3. Beschlossen ist damit nichts: Die Pflegestrukturkommission soll ihre Vorschläge erst bis Ende Januar 2027 vorlegen.

Für Familien in Berlin heißt das derzeit vor allem: Bestehende Unterstützung nicht vorschnell abschreiben, Nachrichten zur Reform prüfen und den eigenen Bedarf dokumentieren. Wer den Entlastungsbetrag nutzt, kann mit unserem Rechner zum Entlastungsbetrag nachvollziehen, welche Unterstützung aktuell im Haushalt oder bei Betreuung eingeplant ist.

Was kritisiert der Deutsche Pflegerat an den Reformplänen?

Der DPR fordert, dass sich die Reform am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert – nicht allein an den Ausgaben der Pflegeversicherung. In seinem Positionspapier nennt der Verband sechs Schwerpunkte für eine tragfähige Pflegestrukturreform.

Besonders wichtig für Pflegebedürftige und Angehörige sind zwei Punkte:

  • Der Zugang zu notwendigen Pflegeleistungen soll erreichbar und bezahlbar bleiben.
  • Einsparungen sollen nicht auf Pflegebedürftige, Angehörige oder andere Sozialleistungssysteme verlagert werden.

Der Verband warnt ausdrücklich vor höheren Schwellenwerten für die Pflegegrade 1 bis 3, die der Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorsieht. Höhere Schwellenwerte könnten bedeuten, dass Menschen Unterstützung später erhalten oder einen Pflegegrad schwerer erreichen. Der DPR kritisiert außerdem den geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, sagt: „Pflegebedarf verschwindet nicht, wenn Leistungen begrenzt oder Personalvorgaben gesenkt werden.“ Sie fordert, Versorgung und Finanzierung gemeinsam zu betrachten.

Ist der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 schon gestrichen?

Nein. Der DPR beschreibt den Wegfall als geplant und warnt davor; aus der vorliegenden Meldung ergibt sich kein beschlossener Wegfall. Auch die höheren Zugangsschwellen für Pflegegrade 1 bis 3 gelten nach dieser Meldung nicht als beschlossene Regelung.

Die Pflegestrukturkommission arbeitet weiter. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine bessere Versorgung und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen. Was anschließend aus diesen Vorschlägen wird, steht in der Meldung nicht fest.

Für Angehörige ist diese Trennung wichtig: Eine Verbandsposition ist keine Leistungsänderung. Ein Gesetzentwurf ist ebenfalls noch keine Regel, die bei der Pflegekasse bereits angewendet wird.

Was könnte eine höhere Schwelle bei Pflegegrad 1 bis 3 bedeuten?

Der DPR befürchtet, dass sich der Zugang zu Leistungen verschärft. Für Menschen, die erstmals einen Pflegegrad beantragen wollen, wäre dann entscheidend, welche Regeln am Ende tatsächlich gelten werden.

Wer schon heute Unterstützung benötigt, sollte deshalb nicht auf mögliche Reformentscheidungen warten. Sinnvoll ist es, Einschränkungen und Hilfebedarf konkret festzuhalten: etwa bei Körperpflege, Essen, Mobilität, Orientierung, Arztterminen oder der Einnahme von Medikamenten. Diese Beobachtungen helfen dabei, den Pflegebedarf verständlich zu schildern.

Unser Pflegegrad-Rechner bietet eine erste Orientierung zu Bereichen, die bei der Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen können. Er ersetzt keine Begutachtung, kann aber Gespräche in der Familie vorbereiten.

Warum betrifft die Debatte auch ambulante Pflegedienste?

Der DPR verbindet die Diskussion über Leistungen mit der Frage, wie häusliche Versorgung dauerhaft gesichert werden kann. Die Neuordnung von Entlastungsleistungen und Sozialraumbudgets müsse laut Verband die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Dienste und Tagespflegeangebote berücksichtigen. Nur so könnten Angebote fortgeführt und Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Für uns in Berlin zeigt das, wie eng Leistungen und verfügbare Unterstützung zusammenhängen. Wir übernehmen unter anderem Grundpflege, Haushaltshilfe sowie Betreuung und Entlastung nach § 45b. Behandlungspflege wie Wundversorgung, Insulingabe, Blutzuckermessung oder Medikamentengabe erfolgt bei entsprechender ärztlicher Verordnung.

Neuaufnahmen können wir kurzfristig prüfen und melden uns noch am selben Werktag zurück. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Wir versorgen West- und Nord-Berlin, darunter Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Spandau und Wedding mit der Postleitzahl 13353.

Was sollten Angehörige jetzt beobachten?

Behalten Sie drei Fragen im Blick:

  • Werden aus Vorschlägen der Kommission konkrete Gesetzesvorhaben?
  • Bleibt der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten?
  • Ändern sich die Voraussetzungen für Pflegegrade 1 bis 3 tatsächlich?

Bis dahin gelten keine neuen Regeln allein deshalb, weil ein Verband davor warnt oder eine Kommission berät. Wenn sich der Unterstützungsbedarf zu Hause verändert, ist es dennoch sinnvoll, frühzeitig Beratung einzuholen und nicht auf den Abschluss der Reformdebatte zu warten.

Häufige Fragen

Ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 jetzt abgeschafft?

Nein. Der Deutsche Pflegerat warnt vor einem geplanten Wegfall, aber die vorliegende Meldung beschreibt keinen beschlossenen Wegfall. Die Kommission soll ihre Vorschläge erst bis Ende Januar 2027 vorlegen.

Gilt eine höhere Hürde für Pflegegrade 1 bis 3 bereits?

Nein. Der DPR kritisiert höhere Schwellenwerte, die ein Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorsieht. Aus der Meldung folgt nicht, dass diese Schwellenwerte schon gelten.

Kann ich jetzt trotzdem Unterstützung zu Hause anfragen?

Ja. Wenn Pflege, Haushalt oder Betreuung zu Hause nicht mehr ohne Hilfe gelingen, kann eine Beratung sinnvoll sein. Wir prüfen kurzfristig, ob wir die Versorgung in unserem Einzugsgebiet übernehmen können.

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