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Eine mögliche Begrenzung steigender Eigenanteile bleibt ungeklärt

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Eine mögliche Begrenzung steigender Eigenanteile bleibt ungeklärt

Update vom 22. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat die Pflegestrukturkommission am 14. Oktober 2026 eingesetzt. Sie hat 13 Mitglieder, den Vorsitz führt Georg Cremer. Erste Vorschläge sollen Ende Januar 2027 vorliegen, die Reform soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Eine Obergrenze für Eigenanteile nennt der veröffentlichte Auftrag nicht ausdrücklich.

Eine mögliche Begrenzung steigender Eigenanteile steht damit weiter nicht fest.

Am 7. Oktober 2026 kam im Bundeskabinett kein Beschluss zur Einsetzung der von der schwarz-roten Koalition angekündigten Expertenkommission zur Zukunft der Pflege zustande. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille nannte weiteren Beratungsbedarf; ein Beschluss wurde für die folgende Woche in Aussicht gestellt. Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet das: Es gibt derzeit keine neue Regelung zu Eigenanteilen, und auch keine Entscheidung darüber, ob die Kommission Obergrenzen für steigende Eigenanteile prüfen wird.

Warum ist die Begrenzung von Eigenanteilen strittig?

Union und SPD haben unterschiedliche Vorstellungen über den Arbeitsauftrag der Kommission. Die SPD fordert, dass Obergrenzen für die stark steigenden Eigenanteile in der Pflege Teil der Beratungen werden. Von Unionsseite gab es dazu ablehnende Äußerungen.

Damit geht es nicht nur um die Frage, wann die Kommission ihre Arbeit beginnt. Offen ist auch, welche Themen sie überhaupt verbindlich bearbeiten soll. Eine mögliche Begrenzung der Eigenanteile ist weder beschlossen noch angekündigt als kommende Regel. Sie ist ein Streitpunkt beim Auftrag des Gremiums.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte die Verzögerung ein „Trauerspiel“. Der Sozialverband Deutschland wertete sie als schlechtes Signal. Verbandschefin Michaela Engelmeier warnte davor, dass eine Pflegereform keine Sparreform auf Kosten der Menschen werden dürfe.

Was ist über die Pflegekommission bisher beschlossen?

Am 7. Oktober war ihre Einsetzung noch nicht beschlossen; das Kabinett holte das am 14. Oktober 2026 nach. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte die Einrichtung des Expertengremiums für die Kabinettssitzung am 7. Oktober in Aussicht gestellt. Nach seinen Angaben soll die Kommission bis Ende Januar Vorschläge vorlegen, wie das Pflegesystem mit einer grundlegenderen Reform für die 2030er Jahre vorbereitet werden kann.

Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis erklärte, die Regierung stimme die Einsetzung noch einmal abschließend miteinander ab. Entscheidend sei ein klares Mandat und tragfähige Lösungen. Linnemann sagte, die Einrichtung der Kommission sei „auf den letzten Metern“.

Auch die Zusammensetzung ist noch nicht abschließend geklärt. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, verwies auf Diskussionen über die personelle Besetzung und stellte eine Einsetzung in der folgenden Woche in Aussicht.

Ändert sich jetzt etwas für Pflegebedürftige und Angehörige?

Nein. Die Verzögerung schafft keine neue Leistung, keine neue Begrenzung von Eigenanteilen und keine unmittelbare Änderung bei bestehenden Ansprüchen. Wer bereits Pflege erhält oder einen Antrag vorbereitet, sollte deshalb von den derzeit geltenden Bescheiden und Vereinbarungen ausgehen.

Gleichzeitig zeigt die Debatte, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Belastung durch Eigenanteile weiter politisch offen sind. Das Kabinett hatte in der Vorwoche einen Entwurf zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung für 2027 auf den Weg gebracht. Mehrere strittige Punkte wurden dabei ausgeklammert. Ein Entwurf ist jedoch noch keine geltende Regelung.

Für Familien in Berlin ist es sinnvoll, die eigenen Unterlagen griffbereit zu halten: Pflegegradbescheid, Leistungsübersichten der Pflegekasse, Verordnungen für Behandlungspflege und Vereinbarungen mit dem Pflegedienst. Wer wissen möchte, welche Unterstützung grundsätzlich zum Pflegegrad passt, kann unseren Pflegegrad-Rechner nutzen. Bei Fristen, Formularen und Anlaufstellen hilft auch unser Pflege-Navigator.

Was sollten Berliner Familien jetzt beobachten?

Entscheidend sind in den nächsten Wochen drei Punkte:

  • Wie arbeitet die inzwischen eingesetzte Pflegekommission?
  • Erhält sie den Auftrag, Vorschläge zu Obergrenzen bei Eigenanteilen zu erarbeiten?
  • Welche Vorschläge legt sie bis Ende Januar vor, und startet danach ein Gesetzgebungsverfahren?

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, fordert zügige Entscheidungen. Sein Vorsitzender Oliver Blatt erklärte, wegen des erheblichen Reformbedarfs müsse nach den Ergebnissen der Kommission im Januar unmittelbar die Gesetzgebung beginnen.

Bis dahin bleibt wichtig, zwischen politischen Ankündigungen und geltenden Ansprüchen zu unterscheiden. Eine Kommission kann Vorschläge erarbeiten. Erst ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren kann Regeln verändern.

Wir begleiten Menschen in Wedding (nur 13353), Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau bei Grundpflege, ärztlich verordneter Behandlungspflege, Wundversorgung, Medikamentengabe sowie Betreuung und Entlastung. Neuaufnahmen sind kurzfristig möglich; wir melden uns noch am selben Werktag zurück. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.

Häufige Fragen

Ist eine Obergrenze für Eigenanteile in der Pflege beschlossen?

Nein. Eine Obergrenze ist nicht beschlossen. Zwischen Union und SPD gab es Streit darüber, ob die Pflegekommission dieses Thema bearbeiten soll; im veröffentlichten Auftrag ist es nicht ausdrücklich genannt.

Wann wurde die Pflegekommission eingesetzt?

Am 7. Oktober 2026 wurde im Kabinett noch kein Beschluss gefasst. Eine Woche später, am 14. Oktober 2026, hat das Kabinett die Kommission eingesetzt.

Müssen Pflegebedürftige jetzt etwas an ihren Leistungen ändern?

Nein. Die Verzögerung der Kommission ändert bestehende Ansprüche nicht. Familien sollten ihre Bescheide, Leistungsübersichten und Verordnungen prüfen und politische Entscheidungen erst dann als verbindlich behandeln, wenn sie tatsächlich gelten.

So helfen wir Ihnen weiter

Wenn Sie Pflege zu Hause in Berlin organisieren oder eine ärztlich verordnete Versorgung nach einer Klinikentlassung benötigen, beraten wir Sie kostenlos. Telefon: 030 64828209. Lesen Sie die Einordnung im Blog: sonnenstrahlen-pflege.de/blog.

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