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Typ 1 und Typ 2 haben denselben Anspruch auf Fußpflege, doch ohne Gefühlsstörung gibt es kein Rezept

Veröffentlicht am 1. November 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Typ 1 und Typ 2 haben denselben Anspruch auf Fußpflege, doch ohne Gefühlsstörung gibt es kein Rezept

Ja, die Fußpflege auf Rezept gilt bei Typ 1 und Typ 2 gleich: Die Regel für dieses Rezept (§ 27 Heilmittel-Richtlinie) nennt weder einen Diabetes-Typ noch Insulin oder Tabletten. Entscheidend sind nachweisbare Gefühlsstörungen an den Füßen zusammen mit krankhafter Hornhaut oder krankhaften Nägeln, das diabetische Fußsyndrom. Dann zahlt die Krankenkasse bis zu 6 Behandlungen je Rezept, und Sie tragen 10 % der Kosten plus 10 € je Rezept, ab 1. Januar 2027 plus 15 €.

Reicht die Diagnose Diabetes für das Rezept?

Nein, bei keinem der beiden Typen. Das Rezept für Podologie (medizinische Fußpflege) gibt es erst, wenn der Diabetes die Füße geschädigt hat; einen diabetischen Fuß entwickeln im Lauf des Lebens etwa 20 bis 30 von 100 Menschen mit Diabetes. Die Praxis prüft bei Typ 1 und Typ 2 dieselben Punkte:

  • Gefühlsstörungen an den Füßen, nachgewiesen etwa mit Stimmgabel oder Kunststofffaden
  • krankhafte Hornhaut oder krankhaftes Nagelwachstum
  • keine offene Wunde an der betroffenen Stelle
  • ohne Behandlung drohen bleibende Schäden, etwa durch Entzündungen oder schlechte Wundheilung

Durchblutungsstörungen können dazukommen. Kühle oder blasse Füße ohne Nervenschaden bringen aber kein Rezept, sie gehören trotzdem in die Arztpraxis.

Wie oft zahlt die Krankenkasse die Fußpflege?

Je Rezept sind bis zu 6 Behandlungen möglich, empfohlen ist ein Abstand von 4 bis 6 Wochen. Ein Rezept reicht damit rund 6 bis 8 Monate. Eine feste Gesamtzahl pro Jahr nennt der Heilmittelkatalog für diese Gruppe nicht. Für jedes neue Rezept muss die Praxis den aktuellen Fußbefund erheben.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Seit 1. Juli 2026 rechnet die Podologiepraxis je Behandlung 36,10 € ab, bei Hornhaut und Nägeln zusammen mit mehr als 20 Minuten Therapie 51,92 €. Dazu kommen je Behandlung 3,57 € für die Befundung, die Kontrolle des Fußes vorab. Von allem zahlen Sie 10 %, außerdem 10 € je Rezept, ab 1. Januar 2027 15 € je Rezept.

Für 6 Behandlungen sind das bis Ende 2026 33,82 € bis 43,30 € je Rezept. Bei gleichen Preisen werden es ab 2027 38,82 € bis 48,30 €. Beim allerersten Rezept kommen einmalig 1,95 € dazu, ein Hausbesuch kostet Sie je Termin 2,55 € mehr.

Erwachsene kommen erst ab der Belastungsgrenze ganz ohne Zuzahlung aus: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 % (§ 62 SGB V). Die Krankenkasse bescheinigt dann, dass Sie für den Rest des Jahres nichts mehr zuzahlen.

Wann darf ein Fußproblem nicht warten?

Mit Gefühlsstörungen spürt man kleine Verletzungen oft nicht. Sehen Sie die Füße deshalb möglichst täglich an, auch Sohle und Zehenzwischenräume, mit Handspiegel oder der Hilfe von Angehörigen.

  • Noch am selben Tag in die Praxis, außerhalb der Sprechzeiten zur 116117: offene oder schwarze Stellen, Schwellung, Wärme oder Geruch
  • Sofort entlasten und untersuchen lassen: ein plötzlich roter, geschwollener oder heißer Fuß, denn er kann auf Knochenbrüche hinweisen, die man nicht spürt
  • Sofort in die Klinik oder 112: Fieber oder Schüttelfrost mit einer Wunde am Fuß
  • Sofort 112: plötzliche Verwirrtheit, Atemnot, schneller Atem, Herzrasen oder starkes Unwohlsein oder starkes Schwitzen, auch ohne Fieber, außerdem ein Bein, das plötzlich stark schmerzt oder leichenblass, kalt oder taub wird

Häufige Fragen

Bekommt man bei Typ 2 ohne Insulin Fußpflege auf Rezept?

Ja, bei Typ-2-Diabetes ist Fußpflege auf Rezept auch ohne Insulin möglich, wenn die Befunde vorliegen. Die Regel fragt nach Nervenschäden und Veränderungen an Haut oder Nägeln, nicht nach der Behandlung des Diabetes.

Wie oft sollte die Praxis die Füße bei Diabetes kontrollieren?

Bei Diabetes richtet sich die Fußkontrolle nach dem Risiko: ohne Nervenschäden einmal im Jahr, mit Nervenschäden alle 6 Monate, mit zusätzlicher Durchblutungsstörung oder Fußfehlstellung alle 3 bis 6 Monate. Nach einem Geschwür oder einer Amputation sind es alle 1 bis 3 Monate. Im Behandlungsprogramm DMP Diabetes gehört die Fußuntersuchung dazu, je nach Befund alle 1 bis 12 Monate.

So helfen wir Ihnen weiter

Medizinische Fußpflege bieten wir nicht an, dafür brauchen Sie eine Podologiepraxis. Können Sie oder Ihr Angehöriger nicht selbst spritzen, übernehmen wir in Berlin auf ärztliche Verordnung die Insulingabe, morgens, mittags und abends, auch am Wochenende. Sprechen Sie uns an: 030 64828209

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