Bis zum 31. Dezember 2026 muss Ersatzpflege aus 2025 bei der Kasse sein, vorab brauchen Sie keinen Antrag
Veröffentlicht am 1. November 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Verhinderungspflege, also die Vertretung, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt, müssen Sie nicht vorab beantragen: Den Antrag auf Erstattung reichen Sie nach der Ersatzpflege mit den Belegen bei der Pflegekasse ein, oder der Pflegedienst rechnet direkt ab. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür eine feste Frist bis zum Ende des Folgejahres, Ersatzpflege aus 2025 muss also bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht sein. Danach besteht kein Anspruch mehr.
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person oder jemand mit ihrer Vollmacht. Nötig sind mindestens Pflegegrad 2 und eine Pflegeperson, die zu Hause pflegt und wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt (§ 39 SGB XI). Versorgt ausschließlich ein Pflegedienst, gibt es keinen Anspruch, denn dann muss niemand vertreten werden. Dass vorher schon 6 Monate gepflegt worden sein muss, gilt seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr.
Welche Unterlagen will die Pflegekasse sehen?
Das Formular unterscheidet sich je nach Kasse. Sie bekommen es telefonisch, online oder in der App, die Formulare der großen Berliner Kassen stehen auch in unserem Pflege-Navigator. Springt eine Privatperson ein, fragen die Vordrucke zum Beispiel nach:
- Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name, Geburtsdatum und Anschrift der Ersatzkraft, und ob sie verwandt oder verschwägert ist
- Tagen und gezahltem Betrag, bei stundenweiser Hilfe auch Uhrzeit und Stundenzahl
- Fahrkosten mit Quittungen, Verdienstausfall mit Bestätigung des Arbeitgebers
- Konto für die Erstattung und Unterschriften beider Seiten
Heben Sie alle Quittungen auf, denn die Kasse erstattet nachgewiesene Kosten. Bei Bekannten, Nachbarn oder einem Pflegedienst sind das bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Bei Verwandten bis zum 2. Grad und Menschen aus dem Haushalt liegt die Grenze meist beim Zweifachen des Pflegegelds, also bei 694 € bis 1.980 €. Nachgewiesene Fahrkosten oder Verdienstausfall können dazukommen, zusammen bis höchstens 3.539 €.
Was ändert sich, wenn ein Pflegedienst einspringt?
Dann rechnet der Pflegedienst mit Ihrem Einverständnis direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür legt er oft eine Abtretungserklärung vor: Sie übertragen ihm damit Ihren Anspruch gegen die Kasse. Lesen Sie diese Erklärung genau, denn Sie geben die Forderung aus der Hand. Nach dem Einsatz muss der Dienst Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen, welcher Betrag über den Jahresbetrag abgerechnet werden soll.
Bis wann muss der Antrag bei der Kasse sein?
- Ersatzpflege im Jahr 2025: Antrag und Belege bei der Kasse bis 31. Dezember 2026
- Ersatzpflege im Jahr 2026: Antrag und Belege bei der Kasse bis 31. Dezember 2027
Es zählt der Eingang bei der Pflegekasse. Wer Verhinderungspflege öfter nutzt, rechnet am besten regelmäßig ab, zum Beispiel monatlich. So behalten Sie auch den Überblick, wie viel vom Jahresbetrag schon verbraucht ist.
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege aus 2024 noch abrechnen?
Nach der neuen Frist nicht mehr, Ersatzpflege aus 2024 hätte bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht sein müssen. Die Regel kam ohne Übergangsfrist, ob das zulässig ist, kann nur ein Gericht klären. Sie können den Antrag trotzdem stellen und gegen eine Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja, Ersatzpflege lässt sich auch für einzelne Stunden abrechnen. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter, die Kosten gehen aber vom Jahresbetrag ab.
Gibt es Verhinderungspflege 2027 noch?
Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll die Verhinderungspflege keine eigene Leistung mehr sein, das Geld soll in neue Budgets wandern. Beschlossen ist das nicht: Der Bundestag soll am 11. Dezember abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember. Bis zu einem neuen Gesetz gelten § 39 SGB XI und die 3.539 € unverändert.
So helfen wir Ihnen weiter
Wir übernehmen Ersatzpflege in Berlin West und Nord morgens, mittags und abends, auch am Wochenende, und rechnen mit Ihrem Einverständnis direkt mit der Pflegekasse ab. Nachtbesuche und 24-Stunden-Betreuung bieten wir nicht an, und den Erstattungsantrag für private Helferinnen und Helfer stellen Sie selbst bei Ihrer Kasse. Fragen zu Ihrem Fall klären wir unter 030 64828209
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