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131 € könnten bei Pflegediensten wegfallen

Veröffentlicht am 1. November 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

131 € könnten bei Pflegediensten wegfallen

131 € im Monat für Unterstützung zu Hause könnten künftig nicht mehr bei ambulanten Pflegediensten einsetzbar sein.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) kritisierte am 28. Oktober 2026 geplante Änderungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Im Kern geht es um den vorgesehenen Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro und ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro. Das PNOG ist noch nicht beschlossen: Angehörige und Pflegebedürftige müssen deshalb jetzt keine Leistungen umstellen, sollten die weitere Entwicklung aber verfolgen.

Was kritisiert der DEVAP am geplanten Sozialraumbudget?

Der DEVAP warnt vor einer Lücke zwischen einem vorhandenen Budget und tatsächlich verfügbaren Hilfen. Nach Darstellung des Verbands soll das Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag teilweise ersetzen. Ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und Kurzzeitpflegen sollen jedoch nicht mehr als Leistungserbringer zugelassen sein.

Das wäre für Familien vor allem eine Frage der Nutzbarkeit: Ein Betrag hilft nur dann, wenn es dafür Angebote gibt, die erreichbar und buchbar sind. Der bisherige Entlastungsbetrag ermöglicht nach Angaben des DEVAP unter anderem:

  • hauswirtschaftliche Unterstützung,
  • Einkaufshilfen,
  • Begleitungen zu Arztterminen.

Für Pflegebedürftige in Berlin kann das bedeuten, dass sie genauer prüfen müssten, welche Angebote mit einem neuen Budget überhaupt finanziert werden dürften. Der DEVAP fordert daher, das Sozialraumbudget auch für etablierte Anbieter zu öffnen und bestehende Unterstützungsangebote zu erhalten.

Warum kann ein Budget ohne zugelassene Anbieter zum Problem werden?

Der Verband bringt es auf einen praktischen Punkt: Ein Budget schafft nicht automatisch Versorgung. Wenn ambulante Dienste, Tagespflege oder Kurzzeitpflege nicht als Leistungserbringer zugelassen wären, könnte ein Anspruch bestehen, ohne dass die bisher genutzte Hilfe darüber bezahlt werden kann.

Das betrifft nicht nur die Frage, wer eine Wohnung reinigt oder Einkäufe erledigt. Angehörige müssten möglicherweise neue Anlaufstellen suchen, Abläufe ändern und klären, ob ein Angebot die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Gerade wenn Hilfe bereits fest eingeplant ist, kann ein Wechsel zusätzlichen Aufwand auslösen.

Wir erleben in unserer Arbeit, dass klare Zuständigkeiten für Familien wichtig sind. Bei Sonnenstrahlen Pflege bieten wir Betreuung und Entlastung, Grundpflege und Haushaltshilfe sowie Pflegeberatung an. Welche Leistungen im Einzelfall über die Pflegekasse abrechenbar sind, hängt von der jeweiligen Grundlage und dem konkreten Bedarf ab. Den aktuellen Entlastungsbetrag können Sie mit unserem Rechner zum Entlastungsbetrag einordnen.

Was würde sich bei Tagespflege, Kurzzeitpflege und Beratung ändern?

Der DEVAP sieht weitere mögliche Folgen über die ambulante Hilfe zu Hause hinaus. Der Verband kritisiert, dass Tagespflege teurer werden könnte, falls der Entlastungsbetrag nicht mehr für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden kann. Außerdem nennt er Einschränkungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie eine Kürzung des Sachleistungsbudgets als vorgesehene Punkte.

Im Fachforum des DEVAP am 26. Oktober 2026 wurde zudem diskutiert, dass Beratung und Schulungen künftig nicht mehr zum Leistungsspektrum ambulanter Pflegedienste gehören sollen. Das ist eine Darstellung des Verbands zu geplanten Änderungen, keine bereits geltende Regel.

Für Angehörige wäre Beratung besonders dann wichtig, wenn sich Finanzierungswege oder Zuständigkeiten verändern. Wer Unterstützung nach einer Klinikentlassung, bei Medikamentengabe oder bei der Grundpflege benötigt, sollte deshalb nicht auf eine spätere Reform warten, sondern den aktuellen Bedarf prüfen und bestehende Ansprüche klären.

Warum steht der 1. Januar 2027 in der Kritik?

DEVAP-Vorstandsmitglied Sonja Schneider-Koch kritisiert den vorgesehenen Zeitplan: Ein Gesetz solle am 18. Dezember 2026 beschlossen werden und bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der DEVAP hält diese Frist für zu kurz, damit Dienste Personal- und Angebotsentscheidungen vorbereiten können.

In der Auftaktveranstaltung mit 90 Teilnehmenden wurde nach Angaben des Verbands deutlich, dass Träger arbeitsrechtliche Entscheidungen möglicherweise schon treffen müssten, obwohl die Rechtslage noch unklar sei. Der DEVAP hat eine Folgeveranstaltung für Anfang 2027 angekündigt und will über das weitere parlamentarische Verfahren informieren.

Für Pflegebedürftige folgt daraus vorerst keine Pflicht zum Handeln. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu den derzeit genutzten Hilfen griffbereit zu halten: Pflegekassenbescheide, Abrechnungen und Kontaktdaten der beteiligten Anbieter. So lässt sich schneller prüfen, ob eine spätere Änderung die eigene Versorgung tatsächlich berührt.

Was können Angehörige in Berlin jetzt konkret tun?

Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gelten keine neuen PNOG-Regeln. Niemand muss wegen der Debatte einen bestehenden Pflegedienst kündigen oder eine Hilfe vorsorglich beenden.

Diese Schritte können dennoch Klarheit schaffen:

  1. Notieren Sie, welche Unterstützung derzeit über den Entlastungsbetrag bezahlt wird.
  2. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, welche Leistungen aktuell vereinbart und abrechenbar sind.
  3. Prüfen Sie, welche Hilfe unverzichtbar ist, etwa Haushaltshilfe, Begleitung oder Grundpflege.
  4. Beobachten Sie die Entscheidungen zum PNOG, statt Planungen auf unbestätigte Annahmen zu stützen.

Wir versorgen Menschen in West- und Nord-Berlin, unter anderem in Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Spandau und Wedding mit der Postleitzahl 13353. Neuaufnahmen sind kurzfristig möglich; auf Anfragen geben wir noch am selben Werktag Rückmeldung. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.

Häufige Fragen

Ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro bereits abgeschafft?

Nein. Der beschriebene Wegfall ist Teil einer Debatte über den Regierungsentwurf zum PNOG. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher gelten daraus noch keine neuen Regeln.

Soll das Sozialraumbudget 175 Euro im Monat betragen?

Nach Darstellung des DEVAP soll ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro die bisherige Unterstützung teilweise ersetzen. Der Streit dreht sich besonders darum, welche Anbieter dieses Budget künftig nutzen dürften.

Muss ich meine Unterstützung durch einen ambulanten Dienst jetzt ändern?

Nein, aus der laufenden Debatte entsteht derzeit keine Pflicht zur Änderung. Prüfen Sie lieber, welche Hilfe Sie aktuell nutzen, und lassen Sie sich bei offenen Fragen beraten.

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