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Betreuung durch Pflegedienste könnte teurer werden

Veröffentlicht am 31. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Betreuung durch Pflegedienste könnte teurer werden

Betreuung und Haushaltshilfe durch ambulante Pflegedienste könnten künftig nicht mehr über das geplante Sozialraumbudget abrechenbar sein. Am 28. Oktober 2026 kritisierten Verbände und Fachleute den vorgesehenen Ausschluss professioneller Dienste und warnten vor Einnahmeverlusten, Entlassungen sowie Versorgungslücken.

Geplant ist nach den vorliegenden Angaben, den bisherigen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro zu ersetzen. Ambulante Pflegedienste sollen daraus Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen jedoch nicht mehr abrechnen dürfen. Für Familien wäre entscheidend, ob sie solche Einsätze künftig aus dem Sachleistungsbudget finanzieren müssten oder selbst zahlen.

Was soll sich beim Sozialraumbudget für Familien ändern?

Der Streit dreht sich nicht darum, ob Betreuung und Hilfe im Haushalt gebraucht werden. Er dreht sich um den Weg der Finanzierung. Nach der geplanten Regelung könnten professionelle ambulante Dienste für diese Leistungen nicht auf das neue Sozialraumbudget zugreifen.

Betroffen sein könnten beispielsweise Einsätze, bei denen ein Dienst bei der Haushaltsführung unterstützt oder Betreuung anbietet. Wenn dafür künftig das Sachleistungsbudget genutzt werden müsste, stünde dieses Budget nicht mehr in gleichem Umfang für andere Leistungen des Pflegedienstes zur Verfügung. Welche Leistungen im Einzelfall betroffen wären, hängt von Pflegegrad, vorhandenen Budgets und der vereinbarten Versorgung ab.

Der bisherige Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro. Eine Übersicht zur heutigen Nutzung dieses Betrags bietet unser Rechner zum Entlastungsbetrag. Die geplante Neuordnung gilt nach den vorliegenden Informationen noch nicht.

Warum kritisieren Verbände den Ausschluss ambulanter Dienste?

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap), die Ruhrgebietskonferenz Pflege und Beratungsexperten kritisieren, dass professionelle Pflegedienste aus dem vorgesehenen Budget ausgeschlossen werden sollen.

Jan Grabow von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon sagte, es sei nicht auszuschließen, dass die Verfasser des Gesetzentwurfs die wirtschaftlichen Folgen für ambulante Dienste nicht erkannt hätten. In einer Curacon-Umfrage unter Teilnehmenden eines Webinars zum Pflegeneuordnungsgesetz rechneten 99 Prozent der Befragten mit relevanten Einnahmeverlusten für ambulante Pflegedienste.

Der BPA warnt auf Basis einer Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten vor mehr als 50.000 möglichen Kündigungen. Sonja Schneider-Koch vom Devap erwartet für die DSP Elbdiakonie einen Umsatzrückgang von etwa 15 Prozent und sieht dort etwa 200 Arbeitsplätze gefährdet. Das sind Einschätzungen der genannten Akteure, keine bereits eingetretenen Folgen.

Roland Weigel von der Ruhrgebietskonferenz Pflege hält es zudem für möglich, dass der Gesetzgeber durch eine Öffnung für andere Anbieter niedrigere Preise bei Betreuungsleistungen erreichen wolle. Zugleich warnt er, dass sich die Konkurrenz um Betreuungskunden verschärfen und bestehende Versorgungsstrukturen geschwächt werden könnten.

Was ist über Zeitplan und Protest bekannt?

Am 5. November wollen ambulante Pflegedienste und Tagespflegen mit einem Autokorso in Düsseldorf gegen den geplanten Ausschluss protestieren. Bereits Ende September hatten in Kiel nach den vorliegenden Angaben etwa 1.000 Beschäftigte und Unternehmer gegen das Pflegeneuordnungsgesetz demonstriert.

Auch der Zeitplan steht in der Kritik. Nach Angaben des Devap soll das Gesetz am 18. Dezember beschlossen werden und bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ob und in welcher Form dies geschieht, ist offen: Es handelt sich um eine geplante Regelung, nicht um geltendes Recht.

Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige in Berlin jetzt prüfen?

Es gibt derzeit keinen Anlass, vereinbarte Einsätze vorsorglich abzusagen oder die Versorgung umzustellen. Sinnvoll ist es aber, bei Gesprächen über Betreuung oder Haushaltshilfe konkret nachzufragen, aus welchem Budget die Leistungen aktuell finanziert werden und welche Änderungen bei einer gesetzlichen Neuregelung denkbar wären.

Für Familien kann es helfen, die eigene Versorgung schriftlich festzuhalten:

  • Welche Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen werden genutzt?
  • Welcher Teil wird derzeit über den Entlastungsbetrag finanziert?
  • Welche Leistungen des Pflegedienstes laufen über das Sachleistungsbudget?
  • Welche Fragen sollen an Pflegekasse oder Beratung gestellt werden?

Wir bei Sonnenstrahlen Pflege beobachten Änderungen, die die Versorgung zu Hause in Berlin betreffen. Wir übernehmen Grundpflege, Haushaltshilfe sowie Betreuung und Entlastung und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.

Häufige Fragen

Gilt das Sozialraumbudget bereits?

Nein. Die beschriebene Regelung ist geplant und noch kein geltendes Recht. Nach Angaben des Devap ist ein Beschluss für den 18. Dezember und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Muss ich Betreuung durch einen Pflegedienst jetzt selbst bezahlen?

Das lässt sich aus der geplanten Regelung nicht pauschal ableiten. Entscheidend wäre, ob und wie sich die Finanzierung im Gesetz tatsächlich verändert und welche Budgets in Ihrem Fall verfügbar sind.

Betrifft die Debatte auch Haushaltshilfe?

Ja. Die Kritik bezieht sich ausdrücklich auf Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen ambulanter Pflegedienste. Gerade deshalb sollten Familien die Finanzierung ihrer bestehenden Einsätze im Blick behalten.

So helfen wir Ihnen weiter

Wenn Sie klären möchten, welche Leistungen bei Ihnen derzeit über welches Budget laufen, beraten wir Sie gern. Telefon: 030 64828209. Lesen Sie die aktuelle Einordnung im Blog: sonnenstrahlen-pflege.de/blog.

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