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Nagelpflege zählt zur Grundpflege – Fußnägel bei Diabetes nicht

Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Nagelpflege zählt zur Grundpflege – Fußnägel bei Diabetes nicht

Einen eigenen Preis für die Nagelpflege gibt es im Berliner Leistungskatalog nicht: Finger- und Fußnägel zu kürzen und zu feilen gehört zur Körperpflege und damit zur Grundpflege – ein Pflegedienst erledigt das im selben Einsatz wie Waschen und Anziehen. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse diese Einsätze aus dem Sachleistungsbudget. Die wichtige Ausnahme sind Fußnägel bei Diabetes mit Schäden an den Füßen: Sie gehören zur Podologie, die die Ärztin oder der Arzt verordnet.

Gehört Nagelpflege zur Grundpflege?

Ja. Grundpflege umfasst die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Zur Körperpflege zählen neben Waschen, Duschen, Zahnpflege und Rasieren auch die Haut- und die Nagelpflege. Weil der Berliner Katalog keine eigene Position dafür kennt, wird die Nagelpflege nicht extra berechnet. Sie läuft in der kleinen Körperpflege (17,01 € je Einsatz) oder in der großen Körperpflege (34,01 €) mit.

Praktisch klappt es am besten nach dem Duschen oder einem Fußbad: Die Nägel sind dann weicher und lassen sich sauber kürzen. Deshalb passt die Nagelpflege gut in einen Einsatz mit großer Körperpflege, statt in die knappe Morgenroutine.

Wann gehört die Fußpflege in die Podologie?

Bei Diabetes kann schon ein kleiner Schnitt an der Zehe zu einer Wunde werden, die über Wochen nicht heilt – vor allem, wenn Nerven oder Durchblutung geschädigt sind und die Person Verletzungen gar nicht spürt. Für diese Füße gibt es die podologische Therapie:

  • Wer bekommt sie? Menschen mit diabetischem Fußsyndrom und mit vergleichbaren Nervenschäden an den Füßen
  • Wie? Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Heilmittel-Verordnung aus, die Behandlung übernimmt eine Podologin oder ein Podologe
  • Wer zahlt? Die Krankenkasse – bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung

Auch bei stark verdickten Nägeln, etwa durch Nagelpilz, bei eingewachsenen Zehennägeln oder unter blutverdünnenden Medikamenten ist die Podologie oft die sicherere Wahl. Eine Pflegekraft, die dabei ein Verletzungsrisiko sieht, schneidet nicht, sondern empfiehlt die Abklärung in der Hausarztpraxis.

Wer bezahlt die Nagelpflege?

Das hängt davon ab, wer sie übernimmt:

  • Pflegedienst, Pflegegrad 2 bis 5: Die Nagelpflege steckt im Körperpflege-Einsatz. Die Pflegekasse bezahlt ihn aus den Pflegesachleistungen – bis zu 796 € im Monat bei Pflegegrad 2 und 1.497 € bei Pflegegrad 3.
  • Pflegedienst, Pflegegrad 1: Körperpflege lässt sich über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen. Wie viel davon noch übrig ist, zeigt unser Entlastungsbetrag-Rechner.
  • Podologie auf Verordnung: Krankenkasse, abzüglich Zuzahlung.
  • Kosmetische Fußpflege: Sie zahlen selbst. Das Pflegegeld dürfen Sie dafür frei einsetzen.

Worauf achtet die Pflegekraft an den Füßen?

Wer Füße wäscht, sieht sie jeden Tag. Rötungen, Druckstellen, Risse zwischen den Zehen oder kleine Wunden fallen bei der Körperpflege früher auf als beim Arzttermin einmal im Quartal. Solche Befunde gehören in die Pflegedokumentation und in die Hausarztpraxis. Entsteht daraus eine Wunde, die versorgt werden muss, ist das keine Grundpflege mehr, sondern Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung – mehr dazu auf unserer Seite zur Wundversorgung in Berlin.

Häufige Fragen

Darf eine Pflegekraft die Fußnägel bei Diabetes schneiden?

Bei Diabetes mit Schäden an Nerven oder Durchblutung gehört das Kürzen der Fußnägel in die Hände einer Podologin oder eines Podologen. Die Ärztin oder der Arzt kann die podologische Therapie verordnen, dann zahlt die Krankenkasse bis auf die Zuzahlung. Die Fingernägel übernimmt die Pflegekraft weiterhin bei der Körperpflege.

Wird die Nagelpflege extra berechnet?

Nein. Im Berliner Leistungskatalog gibt es keine eigene Position für die Nagelpflege. Sie gehört zur Körperpflege und wird im Rahmen der kleinen oder großen Körperpflege erledigt.

Übernimmt die Krankenkasse eine normale Pediküre?

Nein. Kosmetische Fußpflege ist keine Kassenleistung. Nur die podologische Therapie auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse – bei diabetischem Fußsyndrom und bestimmten Nervenschäden an den Füßen.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten wissen, ob die Nagelpflege bei Ihrer Mutter oder Ihrem Vater zur Grundpflege passt oder in die Podologie gehört? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir beraten kostenlos und melden uns noch am selben Werktag.

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