4 Wochen Grundpflege zahlt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation zahlt die Krankenkasse bis zu 4 Wochen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst – auch ohne Pflegegrad (§ 37 Abs. 1a SGB V). Medizinische Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Spritzen oder Medikamentengabe bezahlt sie auf ärztliche Verordnung ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad. Und als Selbstzahler können Sie einen ambulanten Pflegedienst jederzeit beauftragen.
Kann ich einen Pflegedienst ohne Pflegegrad beauftragen?
Ja. Ein Pflegegrad ist nur die Voraussetzung für die Leistungen der Pflegekasse. Für einen ambulanten Pflegedienst ohne Pflegegrad gibt es drei Wege:
- Behandlungspflege auf Verordnung: Die Ärztin oder der Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, die Krankenkasse bezahlt.
- Unterstützungspflege nach Klinik oder OP: Grundpflege und Haushalt für bis zu 4 Wochen, ebenfalls über die Krankenkasse.
- Selbstzahler: Sie beauftragen die Einsätze direkt und bezahlen sie selbst.
Ambulante Pflegedienste heißen in Berlin übrigens oft auch Sozialstation – gemeint ist dasselbe.
Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse ohne Pflegegrad?
Behandlungspflege (§ 37 SGB V): Dazu gehören Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessungen und das Anziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege, die die Krankenkasse genehmigt. Erwachsene zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wie das in Berlin abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur Behandlungspflege.
Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V): Wer wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlechterung vorübergehend Hilfe braucht – typischerweise nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation –, bekommt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Das gilt, solange kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, und für bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Länger nur in begründeten Ausnahmefällen, nachdem der Medizinische Dienst den Bedarf geprüft hat. Was am Entlasstag zu klären ist, steht auf unserer Seite zur Pflege nach der Krankenhausentlassung.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst ohne Pflegegrad?
Als Selbstzahler bezahlen Sie jeden Einsatz selbst – die Preise nennen wir Ihnen vorab im schriftlichen Angebot. Zur Orientierung: Mit den Pflegekassen rechnen wir in Berlin die kleine Körperpflege mit 17,01 € je Einsatz ab, die große mit 34,01 €, dazu tagsüber 5,37 € Einsatzpauschale je Hausbesuch.
Mit Pflegegrad 1 gibt es noch kein Budget für Pflegesachleistungen. Dann lässt sich die Körperpflege über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen – ab Pflegegrad 2 ist dieser Topf für Betreuung und Haushalt reserviert.
Lohnt sich der Antrag auf einen Pflegegrad trotzdem?
Ja, wenn die Hilfe voraussichtlich länger als sechs Monate nötig ist – genau diese Dauer setzt die Pflegeversicherung voraus (§ 14 SGB XI). Der Antrag ist formlos, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst zahlt sie Ihnen 70 € für jede angefangene Woche Verspätung. Welcher Grad realistisch ist, zeigt vorab unser Pflegegrad-Rechner unter sonnenstrahlen-pflege.de/pflege-rechner/pflegegrad.
Häufige Fragen
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Sie brauchen dafür nur eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege, die Ihre Krankenkasse genehmigt.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Grundpflege ohne Pflegegrad?
Bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, nachdem der Medizinische Dienst den Bedarf geprüft hat.
Kann ich einen Pflegedienst beauftragen, während der Antrag läuft?
Ja. Wird der Pflegegrad bewilligt, gelten die Leistungen ab dem Antragsmonat. Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes aus dieser Zeit können dann über die Pflegekasse abgerechnet werden.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie brauchen jetzt Hilfe und haben noch keinen Pflegegrad? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären kostenlos, welcher der drei Wege für Sie passt, übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit Arztpraxis und Kasse und melden uns noch am selben Werktag.
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