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600 €, 1.100 € oder 1.800 € im Jahr – so bekommen pflegende Angehörige den Pflege-Pauschbetrag

Veröffentlicht am 23. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

600 €, 1.100 € oder 1.800 € im Jahr – so bekommen pflegende Angehörige den Pflege-Pauschbetrag

Der Pflege-Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen pflegender Angehöriger um 600 € im Jahr bei Pflegegrad 2, um 1.100 € bei Pflegegrad 3 und um 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Sie bekommen ihn, wenn Sie persönlich pflegen, in Ihrer Wohnung oder der der gepflegten Person in der EU oder im EWR, und für die Pflege kein Geld erhalten. Sie tragen ihn in der Einkommensteuererklärung ein, zusammen mit der Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?

  • Pflegegrad 2: 600 € im Jahr
  • Pflegegrad 3: 1.100 € im Jahr
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 € im Jahr
  • Gepflegte Person ist hilflos, zum Beispiel mit Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis: 1.800 € im Jahr

Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag. Ändert sich der Pflegegrad im Laufe des Jahres, zählt der höchste Grad, der in diesem Jahr festgestellt war. Der Pauschbetrag wird ohne Kostenbelege und ohne Abzug einer zumutbaren Belastung angerechnet.

Ein Beispiel: Sie pflegen Ihre Mutter mit Pflegegrad 3, Ihr persönlicher Grenzsteuersatz liegt bei 30 %. Der Pauschbetrag von 1.100 € senkt Ihre Einkommensteuer dann um 330 € im Jahr, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gerechnet.

Wer bekommt den Pflege-Pauschbetrag?

Alle Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:

  • Persönliche Pflege: Sie pflegen selbst. Das bleibt so, wenn Sie sich zeitweise von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen.
  • Wohnung: Die Pflege findet in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person statt, in der EU oder im EWR. Wer die Mutter in Polen oder Frankreich pflegt, kann den Betrag also auch nutzen.
  • Enge Beziehung: Gepflegt wird ein Angehöriger oder ein Mensch, zu dem Sie eine enge persönliche Beziehung haben. Eine rechtliche Betreuung allein reicht nicht.
  • Keine Einnahmen: Sie bekommen für die Pflege kein Geld, auch kein kleines.
  • Pflegegrad: mindestens 2, nachgewiesen durch den Bescheid der Pflegekasse

Pflegen mehrere Personen, zum Beispiel zwei Geschwister, wird der Pauschbetrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt, bei denen die Voraussetzungen vorliegen.

Schadet das Pflegegeld?

Es kommt darauf an, wer es bekommt. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die gepflegte Person. Bleibt es dort, schadet es nicht. Gibt sie es an Sie weiter, zählt es als Einnahme, und der Pauschbetrag entfällt, egal wie hoch der Betrag ist.

Es gibt eine Ausnahme: Verwalten Sie das Pflegegeld nur treuhänderisch und bezahlen damit ausschließlich Ausgaben der gepflegten Person, bleibt der Pauschbetrag erhalten. Dann müssen Sie die Verwendung nachweisen, am besten mit einem eigenen Konto und Quittungen. Für Eltern, die Pflegegeld für ihr Kind mit Behinderung erhalten, gilt diese Einschränkung nicht. Wie hoch das Pflegegeld 2026 ist, steht in unserem Beitrag zur Höhe des Pflegegelds.

Wie beantragen Sie den Pflege-Pauschbetrag?

  1. Unterlagen sammeln: den Pflegegrad-Bescheid und die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person
  2. Eintragen: in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, mit Name und Identifikationsnummer der gepflegten Person

Ohne Identifikationsnummer gewährt das Finanzamt den Pauschbetrag nicht. Steuerberatung leisten wir nicht; bei Fragen zu Ihrer Erklärung helfen Steuerberatung, ein Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr Finanzamt.

Häufige Fragen

Gibt es den Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 1?

Nein. Er beginnt bei Pflegegrad 2 mit 600 € im Jahr. Ausnahme: Ist die gepflegte Person hilflos, zum Beispiel mit Merkzeichen H, gibt es 1.800 €.

Bekomme ich den Pauschbetrag, wenn ein Pflegedienst hilft?

Ja. Sie pflegen weiterhin persönlich, wenn Sie sich zeitweise von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen.

Kann ich höhere Pflegekosten statt des Pauschbetrags absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastung mit Belegen. Dann zieht das Finanzamt aber eine zumutbare Belastung ab, deshalb lohnt sich das nur, wenn die Kosten deutlich höher sind.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie pflegen einen Angehörigen und wollen sich bei der Pflege entlasten, ohne den Pauschbetrag zu verlieren? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir beraten kostenlos auf Deutsch, Englisch und Russisch und melden uns noch am selben Werktag.

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