347 € bis 990 € im Monat – so hoch ist das Pflegegeld 2026
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
347 € bis 990 € im Monat zahlt die Pflegekasse 2026 als Pflegegeld – je nach Pflegegrad: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert, die nächste Erhöhung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 je Pflegegrad?
Monatlich und aufs Jahr gerechnet:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld – aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat
- Pflegegrad 2: 347 € im Monat, 4.164 € im Jahr
- Pflegegrad 3: 599 € im Monat, 7.188 € im Jahr
- Pflegegrad 4: 800 € im Monat, 9.600 € im Jahr
- Pflegegrad 5: 990 € im Monat, 11.880 € im Jahr
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und landet auf ihrem Konto. Wofür sie es ausgibt, entscheidet sie selbst – viele Familien geben es als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die die Pflege übernehmen.
Wer bekommt Pflegegeld – und was ist die Bedingung?
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und Angehörige, Freunde oder Nachbarn sie sicherstellen (§ 37 SGB XI). Eine Bedingung wird oft übersehen: Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle nachweisen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das halbjährlich für alle Pflegegrade 2 bis 5 – auch für Pflegegrad 4 und 5, die den Besuch vorher vierteljährlich brauchten. Fehlt der Nachweis, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall streichen. Bis wann Ihr nächster Besuch fällig ist, zeigt unser § 37.3-Terminrechner.
Wie viel Pflegegeld bleibt, wenn ein Pflegedienst kommt?
Übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, verfällt das Pflegegeld nicht – es sinkt nur anteilig. Diese Kombinationsleistung (kurz Kombileistung, oft auch Kombinationspflege genannt) funktioniert so: Der Anteil des Sachleistungsbudgets, den der Pflegedienst verbraucht, wird vom Pflegegeld abgezogen.
- Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums, Pflegegrad 2: Einsätze für 398 € sind 50 % des Budgets von 796 €. Es bleiben 50 % des Pflegegelds, also 173,50 €.
- Beispiel Pflegegrad 4: Einsätze für 557,70 € sind 30 % des Budgets von 1.859 €. Es bleiben 70 % von 800 €, also 560 € Pflegegeld.
Einen eigenen Pflegegeldrechner brauchen Sie für das reine Pflegegeld nicht, die Beträge stehen fest. Wer einen Pflegegeldrechner sucht – ob für 2025 oder 2026, die Beträge sind dieselben –, meint meist genau diese Kombination. Die rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner mit den echten Berliner Preisen aus.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist nur einer von mehreren Töpfen. Unabhängig davon stehen zu:
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Betreuung und Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 1 – er wird durch die Kombinationsleistung nicht gekürzt
- Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2
- Wohnumfeld: bis zu 4.180 € Zuschuss je Umbaumaßnahme, etwa für ein bodengleiches Bad
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehobenen Beträge gelten 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat zu, außerdem der Zuschuss für Umbauten in der Wohnung.
Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, in den ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts läuft das Pflegegeld weiter. Dauert der Aufenthalt länger, ruht es ab der fünften Woche bis zur Rückkehr nach Hause.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten wissen, wie viel Pflegegeld bei Ihrer Versorgung bleibt – oder ob ein höherer Pflegegrad realistisch ist? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir beraten kostenlos und melden uns noch am selben Werktag.
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