17,01 € je Einsatz – was die kleine Grundpflege beinhaltet und was nicht
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
In Berlin rechnen wir die kleine Körperpflege mit 17,01 € je Einsatz ab – dafür übernehmen wir die Teilwäsche am Waschbecken oder im Bett, das An- und Auskleiden, die Mund- und Zahnpflege sowie Kämmen und Rasieren. Duschen, Baden und die Ganzkörperwäsche gehören nicht dazu: Das ist große Körperpflege und kostet 34,01 €. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse beides aus dem Sachleistungsbudget, dazu kommen 5,37 € Einsatzpauschale je Hausbesuch.
Was beinhaltet die kleine Grundpflege genau?
„Kleine Grundpflege“ ist der Alltagsbegriff, im Berliner Leistungskatalog heißt sie „kleine Körperpflege“. Grundpflegerische Tätigkeiten der kleinen Körperpflege sind:
- Teilwäsche: Gesicht, Hände, Oberkörper und Intimbereich – am Waschbecken, auf der Bettkante oder im Bett
- An- und Auskleiden: Hilfe beim Anziehen der Tageskleidung und beim Umziehen am Abend
- Mund- und Zahnpflege: Zähneputzen, Mundpflege und das Reinigen der Zahnprothese
- Kämmen und Rasieren
Braucht die Person zusätzlich Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, rechnen wir die „erweiterte kleine Körperpflege“ ab. Sie kostet 25,51 € und enthält dieselben Handgriffe plus den Weg aus dem Bett oder zurück hinein.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Körperpflege?
Der Unterschied liegt in der Wäsche. Die große Körperpflege – oft große Grundpflege genannt – umfasst Duschen, Baden oder die Ganzkörperwäsche im Bett und dazu alle Handgriffe der kleinen. Im Berliner Katalog gibt es vier Stufen:
- Kleine Körperpflege: 17,01 €
- Erweiterte kleine Körperpflege (mit Aufstehen oder Zubettgehen): 25,51 €
- Große Körperpflege: 34,01 €
- Erweiterte große Körperpflege: 38,30 € ohne und 51,02 € mit Baden
Viele Familien kombinieren beides: an den meisten Tagen die kleine Körperpflege, zwei- oder dreimal pro Woche die große mit Dusche. So bleibt Budget für weitere Einsätze übrig, etwa am Abend.
Was kostet die kleine Körperpflege in Berlin – und wer zahlt?
Die Grundpflege ist ein Pflegeangebot nach SGB XI. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die grundpflegerische Versorgung aus den Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI): bis zu 796 € im Monat bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Zu jedem Hausbesuch kommt tagsüber die Einsatzpauschale von 5,37 €.
Ein Rechenbeispiel: Die kleine Körperpflege jeden Morgen kostet in einem Monat mit 30 Tagen 30 × (17,01 € + 5,37 €) = 671,40 €. Bei Pflegegrad 3 sind das knapp 45 % des Budgets. Wer daneben Pflegegeld bezieht, behält als Kombinationsleistung den Rest: gut 55 % von 599 €, also rund 330 € im Monat. Welcher Betrag bei Ihren Einsätzen bleibt, zeigt unser Kombinationsleistungs-Rechner auf den Euro genau.
Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Sachleistungsbudget. Körperpflege lässt sich dann über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen – das erlaubt das Gesetz nur bei Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 bleibt der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushalt reserviert.
Welche Hilfen gehören nicht zur Grundpflege?
Grundpflege heißt Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Medizinische Aufgaben gehören nicht dazu, auch wenn sie im selben Besuch erledigt werden:
- Medikamente richten und geben
- Verbände wechseln und Wunden versorgen
- Blutzucker messen und Insulin spritzen
- ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Das ist Behandlungspflege. Sie braucht eine ärztliche Verordnung und wird von der Krankenkasse bezahlt – nicht aus dem Pflegebudget. Wie das in Berlin abläuft, steht auf unserer Seite zur Behandlungspflege. Auch Einkaufen, Wäsche und Wohnungsreinigung sind eigene Leistungen mit eigenen Preisen und keine Körperpflege.
Häufige Fragen
Wie oft am Tag kann die kleine Körperpflege kommen?
So oft, wie sie gebraucht wird – zum Beispiel morgens und abends. Jeder Einsatz wird einzeln abgerechnet, jeweils mit Einsatzpauschale. Grenze ist das monatliche Sachleistungsbudget; was darüber liegt, ist Eigenanteil.
Gibt es die kleine Grundpflege auch ohne Pflegegrad?
Ja, als Selbstzahler zu denselben Preisen. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation kann die Ärztin oder der Arzt die Grundpflege außerdem für bis zu vier Wochen als häusliche Krankenpflege verordnen (§ 37 Abs. 1a SGB V), wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Zählt die Körperpflege bei der Begutachtung für den Pflegegrad?
Ja. Waschen, Anziehen und Zahnpflege gehören zum Modul Selbstversorgung, das 40 % der Punkte ausmacht. Wer hier Hilfe braucht, sollte das beim Termin mit dem Medizinischen Dienst genau schildern – gerade die schlechten Tage.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten wissen, wie viele Körperpflege-Einsätze Ihr Budget trägt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir beraten Sie kostenlos zur Grundpflege durch unseren Pflegedienst – auf Deutsch, Englisch oder Russisch – und melden uns noch am selben Werktag.
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