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Kompressionsstrümpfe zählen erst mit Verordnung als Behandlungspflege

Veröffentlicht am 1. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Kompressionsstrümpfe zählen erst mit Verordnung als Behandlungspflege

Kompressionsstrümpfe werden erst mit einer ärztlichen Verordnung zur Behandlungspflege, die die Krankenkasse direkt abrechnen kann.

Wer Kompressionsstrümpfe besitzt, hat damit nicht automatisch eine verordnete Leistung für zu Hause. Kann eine Person die Strümpfe nicht selbst an- oder ausziehen, klärt die ärztliche Verordnung, dass diese medizinische Hilfe als Behandlungspflege erfolgen soll. Sonnenstrahlen Pflege übernimmt Behandlungspflege nach § 37 SGB V auf ärztliche Verordnung und rechnet direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab.

Warum reichen Kompressionsstrümpfe allein nicht aus?

Kompressionsstrümpfe sind ein konkretes Hilfsmittel. Die Behandlungspflege ist dagegen eine medizinische Pflegeleistung, die ärztlich verordnet wird. Entscheidend ist also nicht nur, dass die Strümpfe vorhanden sind, sondern dass eine Arztpraxis die benötigte Unterstützung verordnet.

Dieser Unterschied ist für Angehörige wichtig: Wer die Strümpfe selbst an- und ausziehen kann, braucht dafür keine Behandlungspflege. Wer dabei dauerhaft Hilfe benötigt, sollte das in der Arztpraxis ansprechen. Erst die Verordnung schafft die Grundlage, damit ein ambulanter Pflegedienst die Leistung übernehmen und mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Die Verordnung ist kein Pflegegrad-Antrag. Behandlungspflege folgt der ärztlichen Verordnung nach § 37 SGB V. Ein Pflegegrad ist dafür nicht die Voraussetzung, die in diesem Fall den Zugang eröffnet.

Was gehört bei Kompressionsstrümpfen zur Behandlungspflege?

Im Mittelpunkt steht die Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, wenn die betroffene Person dies nicht selbst kann. Diese Hilfe gehört zu den medizinischen Maßnahmen, die bei entsprechender ärztlicher Verordnung als Behandlungspflege zu Hause erbracht werden können.

Behandlungspflege umfasst bei uns außerdem Medikamentengabe, Injektionen sowie Katheter- und Stomaversorgung. Welche Maßnahme im einzelnen Fall übernommen werden soll, steht nicht pauschal fest, sondern auf der ärztlichen Verordnung. Für diesen Beitrag zählt daher vor allem: Kompressionsstrümpfe und die notwendige Unterstützung dabei müssen auf diesem Weg medizinisch veranlasst sein.

Eine Übersicht zu den möglichen medizinischen Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin.

Was sollte die Arztpraxis für die Versorgung wissen?

Sprechen Sie offen an, wenn das An- oder Ausziehen der Kompressionsstrümpfe ohne Hilfe nicht gelingt. Das gilt auch, wenn Angehörige diese Unterstützung nicht dauerhaft leisten können. Die Arztpraxis entscheidet über die medizinische Verordnung.

Für die Abstimmung mit uns hilft es, wenn Sie uns die Verordnung vorlegen. Dann können wir gemeinsam prüfen, ob die Versorgung übernommen werden kann und wann ein Start möglich ist. Neuaufnahmen sind bei Sonnenstrahlen Pflege kurzfristig möglich; wir melden uns noch am selben Werktag zurück.

Auch wenn die Verordnung aus dem Krankenhaus kommt, kann die Versorgung direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement zu uns übergehen. Das ist besonders hilfreich, wenn nach der Entlassung medizinische Unterstützung zu Hause weiterlaufen soll.

Wer rechnet die Behandlungspflege für Kompressionsstrümpfe ab?

Bei einer ärztlichen Verordnung rechnen wir die Behandlungspflege direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Angehörige müssen die Abrechnung daher nicht selbst mit der Kasse organisieren.

Vor dem Beginn prüfen wir die vorliegende Verordnung und den möglichen Start der Versorgung. Fragen lassen sich auf Deutsch, Englisch und Russisch besprechen. Wir versorgen Menschen in Wedding, Moabit, Mitte und Gesundbrunnen sowie in Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau.

Warum ist die Abgrenzung für Angehörige so wichtig?

Viele Familien sehen zunächst nur die Strümpfe und die praktische Frage: Wer hilft morgens oder abends? Für die Krankenkasse und den Pflegedienst ist die ärztliche Verordnung der entscheidende Nachweis, dass eine medizinische Pflegeleistung beauftragt werden soll.

Das verhindert Missverständnisse. Eine vorhandene Versorgung mit Kompressionsstrümpfen ist nicht dasselbe wie eine verordnete Behandlungspflege. Klären Sie deshalb zuerst mit der Arztpraxis, ob Unterstützung beim An- und Ausziehen verordnet werden soll. Danach kann ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Versorgung mit Ihnen abstimmen.

Häufige Fragen

Brauche ich für Hilfe mit Kompressionsstrümpfen einen Pflegegrad?

Für die Behandlungspflege mit Kompressionsstrümpfen ist die ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V maßgeblich. Die Grundlage für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist diese Verordnung.

Kann Sonnenstrahlen Pflege direkt mit meiner Krankenkasse abrechnen?

Ja. Sonnenstrahlen Pflege rechnet Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Dazu zählen auch Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen sowie Katheter- und Stomaversorgung.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung zur Versorgung?

Bei Neuaufnahmen melden wir uns noch am selben Werktag zurück. Wir prüfen mit Ihnen die Verordnung und den möglichen Beginn der Versorgung.

So helfen wir Ihnen weiter

Lassen Sie Ihre Verordnung und den möglichen Start der Versorgung kostenlos prüfen: Telefon 030 64828209 oder über das Formular zur Behandlungspflege. Verordnung vom Arzt? Wir übernehmen den Rest: 030 64828209.

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