Am 30. September beschloss das Kabinett nur einen Entwurf – so ist der Stand bei der Pflegereform 2027
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Stand 22. Oktober 2026: Entschieden ist bei der Pflegereform 2027 noch nichts – das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 nur den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Abstimmen muss nun der Bundestag, danach befasst sich der Bundesrat ein zweites Mal; sollen die geplanten Beitragsänderungen am 1. Januar 2027 greifen, muss das praktisch bis Dezember geschehen. Eine größere Strukturreform ist erst danach geplant: Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Was ist bei der Pflegereform 2027 bisher beschlossen?
Beschlossen ist nur der Regierungsentwurf des PNOG. Das heißt: Die Bundesregierung hat sich auf einen Text geeinigt und gibt ihn ins Gesetzgebungsverfahren. Für Versicherte, Pflegebedürftige und Pflegedienste ändert sich dadurch noch nichts, alle Beträge von 2026 gelten weiter.
Die Reform ist in zwei Stufen angelegt. Das PNOG enthält Sofortmaßnahmen, vor allem um die Pflegeversicherung 2027 finanziell zu stabilisieren. Eine zweite, größere Reform bereitet die Pflegestrukturkommission vor. Mehrere strittige Punkte wurden ausgeklammert; ob eine Obergrenze für Eigenanteile kommt, ist offen.
Was plant der Entwurf bei Beiträgen und Leistungen?
Bei den Beiträgen sieht der Entwurf unter anderem diese Änderungen vor:
- Kinderlosenzuschlag: von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, wie heute allein von den kinderlosen Mitgliedern zu tragen.
- Beitragsbemessungsgrenze: ab 1. Januar 2027 monatlich 6.375 € in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mindestens so viel verdient, zahlt laut Entwurf allein in der Pflegeversicherung mehr als 20 € im Monat zusätzlich, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
- Minijobs: ein Pauschalbeitrag zur Pflegeversicherung für gesetzlich krankenversicherte Minijobber, den der Arbeitgeber allein trägt, laut Regierungsentwurf erst ab 2028.
- Ehegattenzuschlag: ab 1. Januar 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner, wenn in der Krankenversicherung für sie ebenfalls ein Zuschlag anfällt.
Bei den Leistungen soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat entfallen; an seine Stelle soll laut Bundesgesundheitsministerium ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget treten. Menschen mit Pflegegrad 1 bekämen dieses Budget nach dem Entwurf nicht. Nach denselben Plänen soll die Kurzzeitpflege in ein Überbrückungsbudget wandern und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wegfallen. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) kritisierte am 10. Oktober die Streichung des Entlastungsbetrags und die Einschränkung der Verhinderungspflege und fordert, den Entwurf zurückzunehmen. Ihr heutiges Guthaben schätzt unser Rechner zum Entlastungsbetrag.
Zugleich sollen laut Bundesgesundheitsministerium Pflegegeld und Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen, weil bisher getrennte Leistungen gebündelt werden; wie hoch, legt erst das fertige Gesetz fest. Bis zu einer Neuregelung zahlt die Kasse Pflegegeld von 347 € bis 990 € im Monat für Pflegegrad 2 bis 5, für Sachleistungen stehen bis zu 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) bereit.
Wird es ab 2027 schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen?
Möglicherweise. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Punkteschwellen an die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte anzupassen und damit anzuheben: Pflegegrad 1 begänne erst bei 15 statt heute 12,5 Punkten, auch für Pflegegrad 2 und 3 sind Änderungen vorgesehen. Zugleich soll Pflegegrad 1 stärker auf Vorbeugung ausgerichtet werden. Ob die höheren Schwellen so kommen, ist offen. Wo Sie heute ungefähr liegen, schätzt der Pflegegrad-Rechner.
Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, sieht der Regierungsentwurf laut Bundesgesundheitsministerium einen Bestandsschutz vor; verbindlich wird das erst mit dem fertigen Gesetz. Bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade 2017 galt ein gesetzlicher Bestandsschutz für alle, die damals schon Leistungen bezogen.
Wann wird über die Pflegereform 2027 entschieden?
Der Ablauf ist festgelegt: Zuerst nimmt der Bundesrat zum Regierungsentwurf Stellung, dafür hat er nach dem Grundgesetz in der Regel bis zu sechs Wochen Zeit. Dann berät der Bundestag in drei Lesungen, dazwischen der Gesundheitsausschuss. Nach dem Beschluss des Bundestags befasst sich der Bundesrat ein zweites Mal; erst danach unterschreibt der Bundespräsident, und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Am Freitag, 16. Oktober, hat der Bundestag über Anträge von Linken und Grünen zur Pflege debattiert. Den Antrag der Linken „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ lehnte er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ab, zwei weitere Anträge gingen in den Gesundheitsausschuss. Über das PNOG selbst wurde an diesem Tag nicht entschieden.
Die zweite Stufe bleibt länger offen: Die Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung vorlegen. Erst danach kann ein weiteres Gesetzgebungsverfahren beginnen.
Was sollten Familien jetzt tun?
- Guthaben nicht horten: Nach heutigem Recht dürfen Sie Reste des Entlastungsbetrags aus 2026 bis 30. Juni 2027 einsetzen. Eine Übergangsregel ist in den bekannten Plänen nicht genannt.
- Jahresbetrag prüfen: Die 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 verfallen am 31. Dezember ohnehin. Eine absehbare Auszeit der Pflegeperson lässt sich noch 2026 daraus bezahlen.
- Antrag nicht aufschieben: Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, und heute gilt die Schwelle von 12,5 Punkten.
- Unterlagen sammeln: Bescheide, Leistungsübersichten der Kasse und ärztliche Verordnungen griffbereit halten.
Laufende Pflege wegen der Reform abzubestellen, wäre falsch. Was 2026 noch zusteht, haben wir im Beitrag zu den 3.539 € aus dem Jahresbetrag aufgelistet.
Häufige Fragen
Gilt schon etwas aus der Pflegereform 2027?
Nein. Bisher gibt es nur den Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Beiträge, Pflegegrade und Leistungen richten sich nach dem Recht von 2026, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt.
Wird der Entlastungsbetrag 2027 gestrichen?
Der Regierungsentwurf sieht das vor: Statt des Entlastungsbetrags soll es ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget geben, bei Pflegegrad 1 fiele er ohne dieses Budget weg. Beschlossen ist das nicht, der Behindertenverband ABiD fordert, den Plan zurückzunehmen. Bis zu einer Neuregelung stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, 131 € im Monat zu.
Sollte ich den Pflegegrad noch 2026 beantragen?
Wenn heute schon Hilfe nötig ist, ja. Die Begutachtung bewertet die aktuelle Selbstständigkeit, gezahlt wird ab dem Antragsmonat. Wer auf die Reform wartet, verliert Monate ohne Leistungen.
Wann wird im Bundestag über die Pflegereform 2027 entschieden?
Die erste Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag ist für Donnerstag, 5. November 2026, angesetzt (Stand 23. Oktober 2026). Danach berät der Gesundheitsausschuss den Entwurf; erst dann folgen die zweite und dritte Lesung mit der Abstimmung und ein zweiter Durchgang im Bundesrat. Einen Termin für die Schlussabstimmung hat der Bundestag noch nicht veröffentlicht.
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