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2 Kassen, 2 Töpfe – der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

2 Kassen, 2 Töpfe – der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

Grundpflege ist Hilfe bei Körperpflege, Essen und Bewegung – die bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 aus den Pflegesachleistungen. Behandlungspflege sind medizinische Aufgaben wie Medikamente, Spritzen oder Verbandwechsel – die bezahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, auch ganz ohne Pflegegrad. 2 Kassen, 2 Töpfe: Wer beides bekommt, verliert durch die Behandlungspflege keinen Euro aus dem Pflegebudget.

Was gehört zur Grundpflege?

Die Grundpflege nach SGB XI umfasst die körperbezogenen Pflegemaßnahmen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Mundpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei Toilettengängen und Inkontinenz
  • Ernährung: Essen mundgerecht zubereiten und beim Essen und Trinken helfen
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen, Lagern im Bett

In Berlin rechnen Pflegedienste nach Leistungskomplexen ab, zum Beispiel die kleine Körperpflege mit 17,01 € und die große mit 34,01 € je Einsatz, dazu 5,37 € Einsatzpauschale. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Mit Pflegegrad 1 lässt sich Körperpflege über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Behandlungspflege nach § 37 SGB V sind medizinische Aufgaben, die die Arztpraxis anordnet:

  • Medikamente richten und geben, Augentropfen und Salben
  • Injektionen, etwa Insulin oder die Thrombosespritze, mit Blutzuckermessung
  • Verbandwechsel und Wundversorgung, auch bei chronischen Wunden
  • Kompressionsstrümpfe ab Kompressionsklasse 2 an- und ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
  • Stomaversorgung und Katheterpflege
  • Blutdruckmessung, wenn sie ärztlich angeordnet ist

Voraussetzung ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) und dass niemand im Haushalt die Aufgabe übernehmen kann. Sie zahlen 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr zu.

Was ist der Unterschied in der Praxis?

Am deutlichsten zeigt er sich bei der Bezahlung:

  • Grundpflege: Pflegekasse, nur mit Pflegegrad 2 bis 5, ein Budget je Monat, kein Rezept nötig; bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld
  • Behandlungspflege: Krankenkasse, ohne Pflegegrad, auf Verordnung, mit gesetzlicher Zuzahlung; das Pflegegeld bleibt unberührt

Oft passiert beides im selben Besuch: Morgens hilft der Pflegedienst beim Waschen und Anziehen und gibt danach Medikamente und Insulin. Abgerechnet wird getrennt. Eine Ausnahme ist die Unterstützungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt: Dann zahlt die Krankenkasse für bis zu vier Wochen auch die Grundpflege, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt (§ 37 Abs. 1a SGB V). Mehr zur medizinischen Pflege zu Hause steht auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin.

Wer darf was übernehmen?

Grundpflege dürfen Pflegefachkräfte und geschulte Pflegehilfskräfte leisten, und natürlich Angehörige. Behandlungspflege übernehmen beim Pflegedienst Pflegefachkräfte, bei einfachen Aufgaben wie dem Anziehen von Kompressionsstrümpfen auch entsprechend geschulte Pflegehilfskräfte. Angehörige dürfen vieles davon ebenfalls, etwa Tabletten geben – die Kasse zahlt den Pflegedienst nur, wenn das im Haushalt niemand kann.

Häufige Fragen

Braucht man für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Sie hängt nur von der ärztlichen Verordnung ab. Auch ohne Pflegegrad bezahlt die Krankenkasse etwa den Verbandwechsel zu Hause.

Gehört das Anziehen von Kompressionsstrümpfen zur Grundpflege?

Normale Strümpfe anzuziehen ist Grundpflege. Ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe ab Klasse 2 sind Behandlungspflege und laufen über die Krankenkasse.

Ist Grundpflege dasselbe wie Körperpflege?

Fast. Die Körperpflege ist der größte Teil der Grundpflege, dazu kommen Hilfe beim Essen und bei der Bewegung.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie sind unsicher, welche Kasse was bezahlt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären kostenlos, was Ihnen zusteht, und melden uns noch am selben Werktag.

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