Am 30. Juni verfällt, was vom Entlastungsbetrag des Vorjahres übrig ist
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Bis zu 1.572 € aus dem Jahr 2026 verfallen am 30. Juni 2027, wenn Sie den Entlastungsbetrag bis dahin nicht einsetzen. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verfällt nämlich nicht am Monatsende: Was Sie nicht nutzen, sammelt sich über das Kalenderjahr an und bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Erst danach ist der Rest ersatzlos weg.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Innerhalb eines Kalenderjahres verfällt nichts. Die Monatsbeträge laufen auf, und der Rest eines Jahres wandert ins erste Halbjahr des nächsten. Am 30. Juni verfällt dann, was vom Vorjahr noch übrig ist. Für die Jahre 2026 und 2027 heißt das:
- Guthaben aus 2025: war bis zum 30. Juni 2026 nutzbar und ist inzwischen verfallen
- Guthaben aus 2026: bis zu 12 × 131 € = 1.572 €, nutzbar bis zum 30. Juni 2027
- Guthaben aus 2027: nutzbar bis zum 30. Juni 2028
Ein Beispiel: Wer 2026 nur drei Monate lang Hilfe abgerufen hat, nimmt 9 × 131 € = 1.179 € mit ins neue Jahr – und muss sie bis Ende Juni 2027 verbrauchen.
Gilt das bei Pflegegrad 1, 2 und 3 gleich?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleich hoch, solange die Pflege zu Hause stattfindet: 131 € im Monat seit dem 1. Januar 2025, vorher waren es 125 €. Unterschiede gibt es nur beim Einsatz. Mit Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für Körperpflege nutzen. Ab Pflegegrad 2 läuft die Körperpflege über die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag bleibt für Betreuung, Begleitung und Haushalt.
Wie frage ich mein Guthaben ab?
Die genaue Zahl kennt nur Ihre Pflegekasse. Ein Anruf genügt, viele Kassen zeigen das Guthaben auch im Online-Portal oder in ihrer App. Für eine erste Schätzung reicht unser Entlastungsbetrag-Rechner: Sie geben an, seit wann der Pflegegrad besteht und was ungefähr schon genutzt wurde, und sehen Ihr Guthaben und den Verfallstermin.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag in Berlin einsetzen?
Für Unterstützungsangebote, die nach Berliner Landesrecht anerkannt sind (§ 45a SGB XI), und für Leistungen zugelassener Pflegedienste:
- Betreuung und Begleitung, etwa beim Spaziergang oder zum Arzttermin
- Haushaltshilfe: Wohnung reinigen, einkaufen, Wäsche waschen
- Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege sowie bei Kurzzeitpflege
Eine private Putzhilfe lässt sich nur abrechnen, wenn sie als Unterstützungsangebot nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Ein zugelassener Pflegedienst ist das von vornherein. Welche Angebote in Berlin anerkannt sind, verlinkt unser Pflege-Navigator.
Ein Rechenbeispiel für Betreuung zuhause und Haushalt
Mit den Berliner Vergütungssätzen kostet das Reinigen der Wohnung 22,29 € je Einsatz, Einkaufen 19,81 € und das Waschen der Wäsche 39,62 €. Die 131 € eines Monats reichen damit zum Beispiel für eine Wohnungsreinigung pro Woche (4 × 22,29 €) plus zwei Einkäufe (2 × 19,81 €) – zusammen 128,78 €. Ein angespartes Guthaben lässt sich bis Ende Juni zusätzlich einsetzen, zum Beispiel für eine wöchentliche Wäsche.
Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?
Einen Antrag brauchen Sie nicht. Für die Abrechnung des Entlastungsbetrags gibt es zwei Wege: Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein. Oder Sie unterschreiben beim Anbieter eine Abtretungserklärung – dann rechnet er direkt mit der Kasse ab, und Sie sehen keine Rechnung.
Häufige Fragen
Verfällt der Entlastungsbetrag jeden Monat?
Nein. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Der Rest eines Jahres bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt erst dann.
Kann ich eine private Putzhilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Nur, wenn sie in Berlin als Unterstützungsangebot nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes wie Wohnungsreinigung oder Einkaufen sind dagegen immer abrechenbar.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Der Anspruch besteht automatisch ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Sie reichen nur die Rechnungen ein oder lassen den Anbieter per Abtretungserklärung direkt abrechnen.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie haben noch Guthaben aus dem Vorjahr und wissen nicht, wofür? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir planen mit Ihnen kostenlos, wie das Guthaben vor dem 30. Juni sinnvoll eingesetzt wird, rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Kasse ab und melden uns noch am selben Werktag.
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