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347 € bis 990 € ohne einen Beleg – wofür das Pflegegeld da ist und wo die Grenze liegt

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

347 € bis 990 € ohne einen Beleg – wofür das Pflegegeld da ist und wo die Grenze liegt

Pflegegeld – 347 € bis 990 € im Monat – darf die pflegebedürftige Person frei verwenden, die Pflegekasse verlangt keinen einzigen Beleg. Gedacht ist es dafür, die Pflege zu Hause zu ermöglichen: meist als Anerkennung für Angehörige, oft auch für eine bezahlte Hilfe, Fahrten oder Material. Eine Grenze gibt es trotzdem. Ist die Pflege nicht mehr sichergestellt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Wofür ist Pflegegeld da?

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI bezahlt keine Rechnung, sondern ermöglicht die Pflege durch Menschen, die das nicht beruflich tun. Mit 347 € bis 990 € im Monat (Pflegegrad 2 bis 5) gestaltet die pflegebedürftige Person ihre Versorgung selbst. Typische Verwendungen:

  • Anerkennung für pflegende Angehörige, etwa als fester Betrag im Monat an die Tochter oder den Partner
  • Hilfe von Nachbarn oder Bekannten, die beim Einkaufen, Waschen oder Begleiten helfen
  • Eine privat bezahlte Hilfe, zum Beispiel für einzelne Stunden am Abend
  • Zuzahlungen und Material, etwa Hautpflege oder Inkontinenzprodukte über den Zuschuss der Kasse hinaus
  • Fahrten, zum Beispiel ein Taxi zu Terminen, das keine Kasse übernimmt

Wofür darf Pflegegeld nicht verwendet werden?

Eine Liste verbotener Ausgaben gibt es nicht. Entscheidend ist eine Bedingung: Die nötige Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt müssen mit dem Geld „in geeigneter Weise“ sichergestellt sein. Wird das Pflegegeld für ganz andere Dinge ausgegeben und bleibt die Pflege auf der Strecke, fällt das spätestens beim Beratungsbesuch auf, der einmal je Kalenderhalbjahr Pflicht ist. Die Kasse kann das Pflegegeld dann kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Sparen ist dagegen erlaubt. Was übrig bleibt, gehört der pflegebedürftigen Person. Die Kasse prüft nicht das Konto, sondern ob die Versorgung zu Hause gelingt.

Welche Kosten zahlen andere Töpfe?

Viele Familien geben Pflegegeld für Dinge aus, die eine andere Leistung bezahlen würde. Diese Töpfe kommen zusätzlich zum Pflegegeld:

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Betreuung, Haushaltshilfe oder Eigenanteile der Tagespflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektion
  • Wohnumfeld: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die Pflegeperson ausfällt
  • Krankenkasse: Verbandwechsel, Medikamentengabe und Hilfsmittel auf Rezept, mit gesetzlicher Zuzahlung

Wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist, zeigt unser Entlastungsbetrag-Rechner.

Zählt das Pflegegeld als Einkommen?

Für die pflegebedürftige Person nicht: Leistungen der Pflegeversicherung bleiben bei Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Gibt sie das Pflegegeld an Angehörige weiter, die sie pflegen, ist es bei diesen bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).

Häufige Fragen

Darf ich vom Pflegegeld einen Pflegedienst bezahlen?

Ja, das Geld steht frei zur Verfügung. Günstiger ist meist die Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Kasse ab, und ein Teil des Pflegegelds bleibt. Wie viel, zeigt unser Kombinationsleistungs-Rechner.

Muss ich Quittungen aufheben?

Für das Pflegegeld nicht. Anders beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege: Dort zahlt die Kasse nur gegen Rechnung.

Was steht mir neben dem Pflegegeld zu?

Ab Pflegegrad 2 zusätzlich 131 € Entlastungsbetrag im Monat, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel und bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, aber kein Pflegegeld.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie wollen wissen, welche Kosten andere Töpfe übernehmen, damit vom Pflegegeld mehr bleibt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und melden uns noch am selben Werktag.

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