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131 € im Monat können Wege zu Terminen finanzieren

Veröffentlicht am 19. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

131 € im Monat können Wege zu Terminen finanzieren

131 € im Monat stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 für anerkannte Entlastungsangebote zu – auch wenn kein Pflegedienst für die Körperpflege kommt.

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung genutzt werden, etwa für Begleitung bei Wegen und Terminen, sofern das konkrete Angebot anerkannt und abrechenbar ist. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Hilfe gebraucht wird, sondern ob Anbieter, Leistung und Abrechnungsweg vor der Buchung geklärt sind.

Kann der Entlastungsbetrag für Fahrten und Terminbegleitung genutzt werden?

Nicht jede Fahrt oder jede Begleitung lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Möglich ist die Nutzung für anerkannte Angebote zur Unterstützung, zu denen auch Begleitung bei Wegen und Terminen gehören kann. Ob das bei einem bestimmten Anbieter zutrifft, muss vorab geprüft werden.

Das ist besonders wichtig, wenn ein Angehöriger beispielsweise nicht allein zu einem Termin gehen kann oder auf Begleitung bei einem Weg angewiesen ist. Eine Rechnung allein genügt nicht automatisch: Das Angebot muss als anerkanntes Angebot abrechenbar sein.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 stehen bei häuslicher Pflege monatlich 131 € zur Verfügung. Der Betrag ist an keine Körperpflege durch einen Pflegedienst gebunden. Er kann daher auch dann relevant sein, wenn die Familie die Pflege selbst übernimmt und vor allem Unterstützung bei Begleitungen sucht.

Was müssen Familien vor einer Buchung prüfen?

Bevor Sie einen Dienst beauftragen, helfen drei konkrete Fragen:

  • Ist das Angebot anerkannt? Fragen Sie den Anbieter ausdrücklich, ob die Begleitung bei Wegen oder Terminen über den Entlastungsbetrag abrechenbar ist.
  • Welcher Abrechnungsweg gilt? Der Betrag wird per Erstattung oder über eine Abtretungserklärung abgerechnet. Klären Sie vorab, welchen Weg der Anbieter nutzt und welche Unterlagen benötigt werden.
  • Wie viel Guthaben ist noch vorhanden? Nicht genutzte Monatsbeträge können sich ansammeln. Wer nur auf den aktuellen Monat schaut, übersieht möglicherweise vorhandenes Guthaben.

Diese Prüfung verhindert, dass Familien eine Leistung buchen und erst danach erfahren, dass sie den Betrag nicht einsetzen können. Sie schafft außerdem Klarheit darüber, ob eine Rechnung zunächst selbst bezahlt werden muss oder ob die Abrechnung über eine Abtretungserklärung erfolgen kann.

Wann verfällt angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge verschwinden nicht mit dem Monatsende. Sie sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Gerade deshalb zählt der Entlastungsbetrag zu den Töpfen der Pflegeversicherung, die häufig ungenutzt bleiben.

Wer beispielsweise über mehrere Monate keine anerkannten Angebote genutzt hat, sollte nicht nur die 131 € des laufenden Monats betrachten. Für die Entscheidung über eine Begleitung zu einem Termin kann auch angespartes Guthaben eine Rolle spielen. Der Verfallstermin setzt dabei eine klare Grenze: Nach dem 30. Juni des Folgejahres steht der nicht genutzte Betrag nicht mehr zur Verfügung.

Mit unserem Entlastungsbetrag-Rechner können Sie das voraussichtliche Guthaben und den Verfallstermin prüfen. Der Rechner ordnet den Betrag außerdem in echte Berliner Leistungen ein. Das ersetzt keine Prüfung der Anerkennung eines konkreten Anbieters, gibt aber eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte.

Warum ist die Anerkennung wichtiger als der Name der Leistung?

Begriffe wie Fahrdienst, Begleitung oder Terminservice beschreiben zunächst nur, was jemand anbietet. Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag kommt es zusätzlich darauf an, ob dieses Angebot als Unterstützung anerkannt ist.

Fragen Sie daher nicht nur nach dem Preis oder dem freien Termin. Bitten Sie um eine klare Auskunft dazu, ob die gewünschte Begleitung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Wenn Sie eine Erstattung nutzen möchten, klären Sie auch, welche Nachweise erforderlich sind. Bei einer Abtretungserklärung sollte verständlich sein, wer direkt abrechnet.

Für Familien in Berlin kann diese Reihenfolge Zeit sparen: erst Anerkennung und Abrechnung klären, dann Guthaben prüfen, anschließend die Leistung buchen. So wird aus einem allgemeinen Anspruch ein Betrag, den Sie für eine passende anerkannte Unterstützung einsetzen können.

Häufige Fragen

Erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?

Ja. Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich 131 € für anerkannte Entlastungsangebote zur Verfügung. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Kann ich den Betrag für jede Fahrt zu einem Termin verwenden?

Nein. Die Begleitung bei Wegen und Terminen muss als anerkanntes Angebot abrechenbar sein. Klären Sie die Anerkennung und den Abrechnungsweg vor der Buchung direkt mit dem Anbieter.

Bis wann kann ich nicht genutzte Beträge einsetzen?

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, wie viel Guthaben voraussichtlich vorhanden ist und wann es verfällt.

So helfen wir Ihnen weiter

Rechnen Sie Ihr Guthaben aus, bevor es verfällt: Unser kostenloser Entlastungsbetrag-Rechner zeigt Ihnen das voraussichtliche Guthaben und den Verfallstermin. Für eine Beratung zu Betreuung und Entlastung erreichen Sie Sonnenstrahlen Pflege unter Telefon 030 64828209 oder über das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de.

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