131 € Entlastungsbetrag könnten für Pflegegrad 1 wegfallen
Veröffentlicht am 19. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
131 € monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1 könnten nach den kritisierten PNOG-Plänen wegfallen.
Am 14. Oktober 2026 kritisierte die Diakonie RWL, dass das laufende Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) den bisherigen Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 abschaffen könnte. Die Bundesregierung hatte am selben Tag eine neue Pflegestrukturkommission bekanntgegeben, die Reformvorschläge für Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten soll. Beschlossen ist die Änderung nicht: Es geht um Kritik eines Wohlfahrtsverbands an einem Gesetzgebungsverfahren.
Was steht beim Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 zur Debatte?
Nach Darstellung der Diakonie RWL soll das PNOG den bisherigen Entlastungsbetrag durch ein enger gefasstes Sozialraumbudget ersetzen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 würde der bisherige Entlastungsbetrag entfallen. Die Diakonie RWL kritisiert außerdem, dass ambulante Pflegedienste und Tagespflegen bisherige Nutzungsmöglichkeiten verlieren würden.
Für Betroffene ist dabei entscheidend: Der Betrag von 131 € monatlich ist bisher nicht gestrichen. Das PNOG befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Wer Pflegegrad 1 hat, sollte deshalb keine Leistungen vorsorglich beenden, sondern den weiteren Verlauf beobachten und bei offenen Fragen die eigene Pflegekasse ansprechen.
Wir bieten Betreuung und Entlastung nach § 45b sowie Grundpflege und Haushaltshilfe an. Ob und wie ein Anspruch im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt von der persönlichen Situation und der Leistungsvereinbarung ab. Eine erste Orientierung zu bestehenden Möglichkeiten bietet unser Rechner zum Entlastungsbetrag.
Warum fordert die Diakonie RWL eine andere Reihenfolge?
Die neue Pflegestrukturkommission soll laut Bundesregierung die Ausgabenentwicklung analysieren und Empfehlungen für eine nachhaltige, bedarfsgerechte Finanzierung sowie eine effizientere und bessere Pflegeversorgung erarbeiten. Erste Vorschläge der Kommission sollen Ende Januar 2027 vorliegen. Auf dieser Grundlage soll eine Strukturreform vorbereitet werden, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Die Diakonie RWL hält es für widersprüchlich, wichtige Strukturentscheidungen schon mit dem PNOG anzustoßen, während die Kommission noch an Empfehlungen arbeitet. Sie fordert daher, das Gesetzgebungsverfahren und die Arbeit der Kommission eng aufeinander abzustimmen. Weitreichende Entscheidungen sollten aus Sicht des Verbands die Empfehlungen der Kommission nicht vorwegnehmen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Kommission das Ziel, Pflegeversorgung weiterzuentwickeln und die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Die Diakonie RWL stellt dieses Reformziel nicht infrage. Ihr Einwand richtet sich gegen die zeitliche Abstimmung der beiden Prozesse und gegen mögliche Folgen der im PNOG vorgesehenen Veränderungen.
Welche Folgen befürchtet der Verband für Angehörige und Pflegedienste?
Pfarrer Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, warnt vor einer zusätzlichen Belastung pflegender Angehöriger, wenn Entlastungsmechanismen wegfallen. Zudem sieht die Diakonie RWL Auswirkungen auf Refinanzierung und Personal bei ambulanten Diensten und Tagespflegen. Einrichtungen bräuchten verlässliche Rahmenbedingungen, um Angebote und betriebliche Strukturen langfristig auszurichten.
Das ist zunächst eine Einschätzung des Verbands, keine feststehende Folge. Für Familien in Berlin bedeutet die Debatte dennoch: Änderungen bei Entlastungsleistungen können die Frage berühren, welche Unterstützung zu Hause verfügbar ist und wie Angehörige ihre Pflegeaufgaben verteilen.
Bei Sonnenstrahlen Pflege übernehmen wir in West- und Nord-Berlin unter anderem ärztlich verordnete Medikamentengabe, Insulingabe und Blutzuckermessung sowie Wundversorgung. Nach einem Klinikaufenthalt können wir die Versorgung auch direkt über das Entlassmanagement übernehmen. Neuaufnahmen sind kurzfristig möglich; wir melden uns noch am selben Werktag zurück. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.
Was sollten Menschen mit Pflegegrad 1 jetzt konkret tun?
Jetzt geht es nicht darum, auf eine noch unbeschlossene Änderung zu reagieren. Sinnvoll sind diese Schritte:
- Prüfen Sie, welche Entlastungsangebote Sie derzeit nutzen und welche Unterlagen dazu vorhanden sind.
- Halten Sie Rückfragen der Pflegekasse schriftlich fest und achten Sie auf Schreiben zu möglichen Gesetzesänderungen.
- Besprechen Sie bei einem veränderten Unterstützungsbedarf, welche Hilfe zu Hause erforderlich ist.
- Nutzen Sie bei Fragen zu Pflegegrad, Leistungen und Unterlagen unseren Pflege-Navigator.
Wer in Moabit, Tiergarten, Wedding mit der Postleitzahl 13353, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Spandau oder weiteren von uns versorgten Gebieten lebt, kann sich auch bei uns beraten lassen. Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kassen direkt ab.
Häufige Fragen
Ist der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 schon abgeschafft?
Nein. Die Diakonie RWL kritisiert Pläne im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum PNOG. Aus der vorliegenden Meldung ergibt sich keine bereits beschlossene Abschaffung.
Wann soll die Pflegestrukturkommission Vorschläge vorlegen?
Die ersten Vorschläge der neu bekanntgegebenen Pflegestrukturkommission sollen Ende Januar 2027 vorgestellt werden. Die Bundesregierung strebt eine Strukturreform zum 1. Juli 2027 an.
Was kann ich tun, wenn ich wegen möglicher Änderungen unsicher bin?
Dokumentieren Sie die Leistungen, die Sie derzeit nutzen, und klären Sie konkrete Fragen mit Ihrer Pflegekasse. Bei Fragen zur Unterstützung zu Hause beraten wir auch zu unseren eigenen Pflege- und Betreuungsleistungen.
So helfen wir Ihnen weiter
Aktuelle Pflege-Nachrichten und praktische Orientierung finden Sie in unserem Blog: sonnenstrahlen-pflege.de/blog. Für eine kostenlose Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 030 64828209 oder über das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de.
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