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70 € je Woche stehen nach 25 Arbeitstagen zu

Veröffentlicht am 23. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

70 € je Woche stehen nach 25 Arbeitstagen zu

Entscheidet Ihre Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad-Antrag, stehen Ihnen 70 € für jede angefangene Woche Verzögerung zu – ohne Antrag.

Für Familien in Berlin zählt dafür der Eingang des Pflegegrad-Antrags bei der Pflegekasse. Nach Ablauf der Frist entsteht der Anspruch automatisch; Berliner Feiertage verändern die Berechnung der Arbeitstage. Der Pflege-Navigator Berlin hilft, Antragstag, Frist und zuständige Stelle festzuhalten.

Wann beginnt die Frist von 25 Arbeitstagen?

Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem Sie erstmals über Pflege gesprochen haben, und auch nicht der Termin der Begutachtung. Entscheidend ist, wann Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.

Die Pflegekasse muss über den Pflegegrad-Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Diese Frist ist in § 18c SGB XI genannt. Arbeitstage sind nicht einfach Kalendertage: Wochenenden und Berliner Feiertage gehören nicht dazu. Deshalb lässt sich der Ablauf nicht verlässlich durch „fünf Wochen ab Antrag“ bestimmen.

Notieren Sie den Antragstag möglichst konkret. Hilfreich sind zum Beispiel:

  • eine Eingangsbestätigung der Pflegekasse,
  • eine Nachricht im Online-Postfach,
  • der Versandnachweis bei schriftlichem Antrag,
  • ein Vermerk über ein Telefonat, falls der Antrag telefonisch aufgenommen wurde.

Fehlt Ihnen ein Beleg, können Sie die Pflegekasse nach dem bei ihr registrierten Eingangsdatum fragen. Dieses Datum ist die Grundlage, um die 25 Arbeitstage zu prüfen.

Wann stehen die 70 € je angefangener Woche zu?

Der Anspruch beginnt, wenn die Pflegekasse nicht rechtzeitig entscheidet. Dann stehen 70 € für jede angefangene Woche der Verzögerung zu. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

„Angefangene Woche“ ist besonders wichtig: Die Verzögerung wird nicht erst nach einer vollen weiteren Woche relevant. Wer auf den Bescheid wartet, sollte deshalb nicht nur den Fristablauf markieren, sondern auch festhalten, wie lange die Entscheidung danach noch ausbleibt.

Der Anspruch betrifft die Wartezeit vor dem Bescheid. Er ist etwas anderes als ein Widerspruch: Ein Widerspruch richtet sich gegen einen bereits bekanntgegebenen Bescheid. Gegen einen Bescheid läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe nach § 84 SGG. Wer noch keinen Bescheid erhalten hat, prüft zunächst die 25 Arbeitstage und die Verzögerungswochen.

Wie prüfen Berliner Familien die Frist ohne Rechenfehler?

Gehen Sie in vier Schritten vor:

  1. Halten Sie den Eingang Ihres Pflegegrad-Antrags fest.
  2. Zählen Sie von diesem Datum an 25 Arbeitstage.
  3. Lassen Sie Wochenenden und Berliner Feiertage bei der Berechnung außen vor.
  4. Prüfen Sie ab dem Fristende jede angefangene Woche, in der noch keine Entscheidung vorliegt.

Gerade der dritte Schritt führt leicht zu falschen Ergebnissen. Ein Feiertag in Berlin verschiebt den Ablauf, auch wenn in einem anderen Bundesland gearbeitet wird. Der Pflege-Navigator enthält deshalb einen Fristenrechner, der Berliner Feiertage berücksichtigt. Neben dem überfälligen Pflegegrad-Bescheid behandelt der Wegweiser sieben weitere konkrete Anliegen – von „Pflegebudget reicht nicht“ und Hilfe zur Pflege beim Sozialamt bis zur Wohnungsanpassung. Zu jedem Anliegen nennt er zuständige Stelle, Reihenfolge, Frist, Unterlagen-Checkliste und amtliches Formular.

Was sollten Sie während der Wartezeit dokumentieren?

Eine kurze Dokumentation bringt Klarheit, falls sich die Wartezeit verlängert. Bewahren Sie Antrag, Schriftverkehr und mögliche Terminankündigungen zusammen auf. Schreiben Sie außerdem auf, wann die Pflegekasse Ihnen etwas mitgeteilt hat und ob bereits ein Bescheid eingegangen ist.

Wenn der Bescheid kommt, prüfen Sie sein Datum und den Inhalt getrennt voneinander. Die Verzögerung bis zur Entscheidung und die Frage, ob Sie den Pflegegrad für richtig halten, sind zwei verschiedene Punkte. Für den zweiten Punkt gilt die Monatsfrist für einen möglichen Widerspruch ab Bekanntgabe.

Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige auf Deutsch, Englisch und Russisch. Bei Neuaufnahmen melden wir uns noch am selben Werktag zurück. Wenn nach einer Klinikentlassung bereits Unterstützung zu Hause nötig ist, können wir auch direkt aus dem Entlassmanagement übernehmen.

Häufige Fragen

Muss ich die 70 € wegen Verzögerung beantragen?

Nein. Bei einer Entscheidung nach Ablauf von 25 Arbeitstagen stehen 70 € je angefangener Woche Verzögerung ohne Antrag zu. Grundlage ist § 18c SGB XI.

Zählen Samstage, Sonntage und Berliner Feiertage mit?

Nein, die Frist läuft in Arbeitstagen. Wochenenden und Berliner Feiertage müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Gilt die Frist auch, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Die 25 Arbeitstage betreffen die Zeit bis zur Entscheidung. Gegen einen bereits bekanntgegebenen Bescheid läuft unabhängig davon eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe.

So helfen wir Ihnen weiter

Klären Sie Zuständigkeit und Frist im Pflege-Navigator Berlin. Prüfen Sie Antragstag, Frist und möglichen Anspruch unter sonnenstrahlen-pflege.de/pflege-navigator oder lassen Sie sich kostenlos über das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de beraten.

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