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70 Prozent Pflegegeld bleiben, wenn 30 Prozent des Budgets genutzt werden

Veröffentlicht am 1. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

70 Prozent Pflegegeld bleiben, wenn 30 Prozent des Budgets genutzt werden

Wer 30 Prozent des Sachleistungsbudgets nutzt, behält 70 Prozent des Pflegegelds.

Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI wird Pflegegeld nicht vollständig durch einen Pflegedienst ersetzt: Entscheidend ist der Anteil des Sachleistungsbudgets, der tatsächlich eingesetzt wird. Wer vor dem Start festlegt, welcher Betrag vom Pflegegeld bleiben soll, kann die passenden Leistungspakete im Rückwärtsmodus berechnen lassen.

Wie lässt sich ein Wunschbetrag beim Pflegegeld zuerst festlegen?

Viele Familien beginnen mit einer Liste von Aufgaben: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Mobilität. Danach kommt die Frage, was davon ein Pflegedienst übernehmen soll. Bei der Kombinationsleistung kann die Reihenfolge auch umgekehrt sein:

  1. Sie bestimmen, wie viel Pflegegeld monatlich für die private Pflege erhalten bleiben soll.
  2. Sie setzen diesen Wunschbetrag im Rechner am Regler.
  3. Der Rechner schlägt passende Leistungspakete vor.
  4. Sie prüfen, ob diese Pakete zu dem passen, was zu Hause Unterstützung braucht.

Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige weiterhin einen großen Teil der Pflege übernehmen, aber bei bestimmten Aufgaben regelmäßige Hilfe wünschen. Die Entscheidung wird dann nicht nur von einzelnen Einsätzen bestimmt, sondern auch davon, welcher Anteil des Pflegegelds für die private Pflege bleiben soll.

Unser Kombinationsleistungs-Rechner rechnet mit den echten Berliner Leistungskomplex-Preisen einschließlich Einsatzpauschale je Hausbesuch. Damit folgt die Berechnung demselben Weg wie ein schriftliches Angebot.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?

Das Pflegegeld sinkt im gleichen Verhältnis, in dem Sachleistungen genutzt werden. Werden 30 Prozent des Sachleistungsbudgets eingesetzt, bleiben 70 Prozent des Pflegegelds. Werden 60 Prozent eingesetzt, bleiben 40 Prozent des Pflegegelds.

Der entscheidende Punkt ist: Nicht allein die Zahl der Besuche bestimmt den verbleibenden Betrag. Maßgeblich ist, wie viel vom verfügbaren Sachleistungsbudget die abgerechneten Leistungen ausmachen. Deshalb kann es sinnvoll sein, mehrere Varianten gegenüberzustellen, bevor die Aufteilung gewählt wird.

Für Familien bedeutet das: Ein Pflegedienst kann einzelne Bereiche übernehmen, ohne dass das gesamte Pflegegeld entfällt. Gleichzeitig sollte niemand nur auf den Prozentwert schauen. Die vorgeschlagenen Leistungspakete müssen den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abdecken.

Welche Fragen sollten Familien vor der Wahl der Aufteilung klären?

Vor einer Kombinationsleistung helfen konkrete Fragen weiter:

  • Welche Tätigkeiten übernimmt die Familie weiterhin selbst?
  • Bei welchen Tätigkeiten soll der Pflegedienst regelmäßig unterstützen?
  • Soll vor allem ein bestimmter Pflegegeldanteil erhalten bleiben?
  • Reichen die vorgeschlagenen Leistungspakete für den Bedarf aus?
  • Kann die gewählte Aufteilung voraussichtlich für die nächsten Monate getragen werden?

Diese letzte Frage ist wichtig, weil man an die gewählte Aufteilung in der Regel sechs Monate gebunden ist. Wer etwa nur wenige Einsätze einplant, sollte vorher prüfen, ob diese Hilfe dauerhaft genügt. Umgekehrt sollte eine umfangreichere Planung nicht allein deshalb gewählt werden, weil sie im ersten Monat passend wirkt.

Warum ist die sechsmonatige Bindung bei der Kombinationsleistung wichtig?

Die Bindung macht aus der Wahl mehr als eine Monatsentscheidung. Veränderungen im Bedarf können vorkommen, doch als Ausgangspunkt braucht es eine Aufteilung, die nicht nur für eine einzelne Woche gedacht ist.

Der Rückwärtsmodus hilft dabei, zwei Fragen miteinander zu verbinden: Was soll vom Pflegegeld bleiben – und welche Leistungen lassen sich mit dem übrigen Sachleistungsbudget abdecken? Familien sehen dadurch früher, ob ihr Wunschbetrag und die benötigte Unterstützung zusammenpassen.

Wir von Sonnenstrahlen Pflege übernehmen in Berlin Grundpflege sowie Betreuung und Entlastung. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Bei Neuaufnahmen melden wir uns noch am selben Werktag zurück; auch eine Übernahme direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement ist möglich.

Häufige Fragen

Verliert man bei einem Pflegedienst immer das gesamte Pflegegeld?

Nein. Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld nur um den Anteil des tatsächlich genutzten Sachleistungsbudgets. Wer 30 Prozent des Budgets nutzt, behält 70 Prozent des Pflegegelds.

Was berechnet der Kombinationsleistungs-Rechner für Berlin?

Der Rechner berücksichtigt die echten Berliner Leistungskomplex-Preise einschließlich Einsatzpauschale je Hausbesuch. Er kann auch ausgehend von einem gewünschten Pflegegeldbetrag passende Leistungspakete vorschlagen.

Wie lange gilt die gewählte Aufteilung normalerweise?

An die gewählte Aufteilung ist man in der Regel sechs Monate gebunden. Deshalb lohnt es sich, vor der Entscheidung sowohl den benötigten Leistungsumfang als auch den gewünschten Pflegegeldanteil zu prüfen.

Gibt es Pflegegeld, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt?

Ja. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, sinkt das Pflegegeld nur anteilig: Nutzt der Dienst 30 % des Sachleistungsbudgets, bleiben 70 % des Pflegegelds. Diese Kombinationsleistung – oft kurz Kombileistung genannt – gibt es ab Pflegegrad 2.

Gilt das auch bei Pflegegrad 3 oder der früheren Pflegestufe 2?

Ja. Bei Pflegegrad 3, in den 2017 die frühere Pflegestufe 2 übergeleitet wurde, rechnet die Kasse mit 1.497 € Budget und 599 € Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst 30 %, also 449,10 €, bleiben 419,30 € Pflegegeld im Monat.

So helfen wir Ihnen weiter

Rechnen Sie durch, was vom Pflegegeld bleibt und welche Leistungspakete dazu passen: Kombinationsleistung mit Berliner Preisen berechnen. Für eine Beratung erreichen Sie uns auch telefonisch unter null dreißig sechs vier acht zwei acht zwei null neun.

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