Bis 30. Juni genügt ein Beratungsbesuch für Pflegegeld
Veröffentlicht am 13. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Pflegegeld-Empfängerinnen und -Empfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 den Beratungsbesuch nur noch einmal pro Kalenderhalbjahr nachweisen.
Wer Pflegegeld bezieht, braucht damit einen Beratungsbesuch bis zum 30. Juni und einen weiteren bis zum 31. Dezember. Das gilt auch dann, wenn Pflegegeld nur anteilig neben Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes als Kombinationsleistung gezahlt wird. Wer die Frist versäumt, muss mit einer Kürzung des Pflegegelds rechnen.
Für wen gelten die Termine bis 30. Juni und 31. Dezember?
Die neue Regel betrifft Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die Pflegegeld erhalten. Seit dem 1. Januar 2026 ist für alle diese Pflegegrade derselbe Rhythmus maßgeblich: ein Nachweis je Kalenderhalbjahr.
Die frühere vierteljährliche Pflicht für Pflegegrad 4 und 5 ist entfallen. Entscheidend ist nicht, ob Angehörige die Pflege vollständig übernehmen oder ob ein Pflegedienst einzelne Einsätze übernimmt. Besteht ein Pflegegeldanspruch, muss der Beratungsbesuch fristgerecht erfolgen.
Das betrifft insbesondere die Kombinationsleistung. Sie liegt vor, wenn ein Teil der verfügbaren Leistungen für einen Pflegedienst genutzt wird und ein verbleibender Anteil als Pflegegeld ausgezahlt wird. Auch ein anteiliger Pflegegeldbezug löst die Pflicht zum Beratungsbesuch aus.
Was sollten Familien nach einer Veränderung der Pflegesituation prüfen?
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einer neuen Aufgabenteilung in der Familie verschieben sich oft auch die Fragen zur Pflege zu Hause. Dann sollte neben der Versorgung geklärt werden, wann der nächste Beratungsbesuch fällig ist.
Praktisch hilft diese Reihenfolge:
- Prüfen Sie, ob Pflegegeld vollständig oder anteilig als Kombinationsleistung gezahlt wird.
- Notieren Sie, in welchem Kalenderhalbjahr der letzte Beratungsbesuch stattgefunden hat.
- Vereinbaren Sie den nächsten Termin vor dem 30. Juni beziehungsweise vor dem 31. Dezember.
- Halten Sie fest, ob sich bei Medikamentengabe, Wundversorgung, Grundpflege oder Betreuung etwas geändert hat.
Der Beratungsbesuch ist nicht nur ein Termin für den Nachweis gegenüber der Pflegekasse. Er bietet Gelegenheit, konkrete Fragen aus der häuslichen Pflege anzusprechen. Wenn etwa ärztlich verordnete Behandlungspflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung hinzukommt, kann die Organisation der Einsätze neu abgestimmt werden.
Kostet der Beratungsbesuch die Familie etwas?
Nein. Der Beratungsbesuch kostet die Familie nichts. Die Pflegekasse vergütet ihn direkt.
Nach einer persönlichen Erstberatung darf jeder zweite Beratungsbesuch per Video stattfinden. Ob ein Video-Termin für die jeweilige Situation passt, sollte frühzeitig besprochen werden. Gerade wenn sich die Pflege deutlich verändert hat, kann ein persönliches Gespräch helfen, offene Punkte nachvollziehbar zu klären.
Wir beraten und pflegen auf Deutsch, Englisch und Russisch. In Wedding, Moabit, Mitte, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau können wir Neuaufnahmen kurzfristig prüfen und geben noch am selben Werktag Rückmeldung. Auch eine Übernahme direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement ist möglich.
Warum kann ein versäumter Termin das Pflegegeld kürzen?
Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegeldbezug verpflichtend. Wird er nicht innerhalb des jeweiligen Kalenderhalbjahres nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI kürzen.
Für Familien ist deshalb der Kalenderhalbjahres-Rhythmus wichtiger als ein vager Vorsatz für später: Der erste Termin muss bis zum 30. Juni stattfinden, der zweite bis zum 31. Dezember. Wer den Termin früh einplant, hat Zeit für Rückfragen, Terminverschiebungen oder eine Entscheidung über einen Video-Besuch.
Unser § 37.3-Terminrechner berechnet den nächsten maßgeblichen Zeitraum und erstellt eine Kalender-Erinnerung als .ics-Datei. Die Datei lässt sich in gängige Kalender übernehmen, damit die beiden Stichtage nicht zwischen anderen Terminen untergehen.
Häufige Fragen
Gilt der Beratungsbesuch auch bei Kombinationsleistung?
Ja. Die Pflicht gilt auch, wenn nur ein Teil des Pflegegelds ausgezahlt wird, weil daneben Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden. Maßgeblich ist der Pflegegeldbezug, auch in anteiliger Höhe.
Müssen Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin viermal im Jahr einen Besuch nachweisen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2026 genügt bei Pflegegrad 4 und 5 ebenso wie bei Pflegegrad 2 und 3 ein Beratungsbesuch je Kalenderhalbjahr. Die frühere vierteljährliche Pflicht für Pflegegrad 4 und 5 besteht nicht mehr.
Kann der Beratungsbesuch als Video-Termin stattfinden?
Nach einer persönlichen Erstberatung darf jeder zweite Beratungsbesuch per Video stattfinden. Der Besuch wird weiterhin direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und kostet die Familie nichts.
So helfen wir Ihnen weiter
Prüfen Sie jetzt Ihre Frist und speichern Sie die Erinnerung mit unserem kostenlosen § 37.3-Terminrechner. Wenn Sie einen Beratungsbesuch oder Unterstützung bei der Pflege zu Hause besprechen möchten, erreichen Sie uns telefonisch unter 030 64828209 oder über das Formular auf unserer Startseite.
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