Bis zu 8 € pro Stunde zahlt die Pflegekasse in Berlin auch der Nachbarin, die im Haushalt hilft
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Auch eine private Haushaltshilfe kann in Berlin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden: Die Pflegekasse zahlt einer Nachbarin oder Bekannten bis zu 8 € pro Stunde aus den 131 € im Monat, seit 2021 als Nachbarschaftshilfe nach § 5a der Berliner Pflegeunterstützungsverordnung. Die Helferin muss volljährig sein, einen kostenlosen Kurs von 6 Stunden machen, darf nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein und nicht bei ihr wohnen. Eine private Putzhilfe, die diese Bedingungen nicht erfüllt, erstattet die Kasse nicht; bezahlt werden dann nur anerkannte Anbieter und Pflegedienste.
Wann darf die Nachbarin über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ein Anerkennungsverfahren beim Land gibt es in Berlin nicht. Die Helferin lässt sich aber bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person registrieren, bevor sie abrechnet: mit dem Kurszertifikat und einer Erklärung, dass sie alle diese Bedingungen erfüllt:
- Volljährig: mindestens 18 Jahre alt
- Nicht eng verwandt: weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert. Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder und Schwager scheiden aus; Nichte, Neffe, Tante, Onkel oder Cousine dürfen helfen.
- Eigene Wohnung: kein gemeinsamer Haushalt mit der pflegebedürftigen Person
- Nicht schon Pflegeperson: Wer die pflegebedürftige Person bereits als Pflegeperson versorgt, scheidet aus.
- Kurs: ein kostenloser Grundkurs von 6 Stunden, vor Ort oder online. Wer einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder eine Ausbildung in Pflege oder Sozialarbeit hat, braucht nur eine Informationsveranstaltung von 2 Stunden. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung nötig, mit einer Informationsveranstaltung oder einem anerkannten Kurs von mindestens 90 Minuten.
- Höchstens zwei Personen: Eine Helferin darf gleichzeitig nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützen.
- Höchstens 8 € pro Stunde: Mehr darf sie für diese Hilfe nicht erhalten, auch nicht zusätzlich aus Ihrer Tasche.
Was darf eine Nachbarschaftshelferin übernehmen?
Erlaubt sind nur einfache Hilfen, die Verordnung nennt sie niedrigschwellig: Einkaufen, Begleitung zum Arzt oder zur Behörde, Spaziergänge, Gesellschaft leisten, Vorlesen und leichte Arbeiten im Haushalt wie Aufräumen, Wäsche oder Staubsaugen. Waschen, Anziehen, Medikamente oder Verbände gehören nicht dazu. Soll die Kasse das regelmäßig bezahlen, braucht es einen Pflegedienst: Medikamente und Verbände zahlt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse, Waschen und Anziehen die Pflegekasse, ab Pflegegrad 2 als Sachleistung, bei Pflegegrad 1 aus dem Entlastungsbetrag.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Die Helferin stellt ihre Stunden der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person in Rechnung, bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Vordrucke für die Registrierung bei der Pflegekasse und die Selbsterklärung gibt das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Berlin heraus.
- Vorher registrieren: Die Helferin schickt Zertifikat und Selbsterklärung an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Fragen Sie dort, wohin die Rechnungen gehen.
- Jeden Einsatz notieren: Datum, Dauer und Tätigkeit auf dem Leistungsnachweis.
- Rechnung einreichen: mit dem Leistungsnachweis, erst nach der Registrierung bei der Pflegekasse.
Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres stehen. Wie viel noch offen ist, zeigt unser Entlastungsbetrag-Rechner.
Wie viel Hilfe bringen 131 € im Monat?
Bei 8 € pro Stunde reichen 131 € für gut 16 Stunden Nachbarschaftshilfe im Monat, also knapp vier Stunden pro Woche. Ein Pflegedienst rechnet dagegen je Einsatz ab; bei uns kostet 2026 zum Beispiel das Reinigen der Wohnung 23,67 € und das Einkaufen 21,04 €. Mit 131 € lassen sich damit bei uns etwa eine Reinigung pro Woche und ein Einkauf im Monat bezahlen.
Beides lässt sich kombinieren: Die Nachbarin kauft ein und begleitet, der Pflegedienst reinigt gründlich, solange das Guthaben reicht.
Was tun, wenn die Nachbarin die Bedingungen nicht erfüllt?
Dann zahlt die Kasse sie nicht aus dem Entlastungsbetrag. Es bleiben andere Wege:
- Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse 347 € bis 990 € im Monat an die pflegebedürftige Person. Sie darf davon auch die Tochter, eine Bekannte oder eine Putzhilfe bezahlen, ohne Kurs und ohne Stundengrenze. Wer Pflegegeld bezieht, braucht halbjährlich einen Beratungsbesuch.
- Verhinderungspflege: Fällt die Hauptpflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, kann die Kasse ab Pflegegrad 2 auch Bekannte oder Nachbarn für die Ersatzpflege bezahlen, aus dem Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
- Umwandlungsanspruch: Wer die Sachleistung für einen Pflegedienst nicht ausschöpft, kann bis zu 40 % davon für anerkannte Unterstützungsangebote nach § 45a SGB XI einsetzen, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 €, bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 €. Das bezahlt anerkannte Anbieter, nicht die Nachbarin. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig, aber das Pflegegeld sinkt anteilig; den Rest rechnet der Kombinationsleistung-Rechner aus.
Was Angehörige statt des Entlastungsbetrags bekommen, steht in unserem Beitrag Entlastungsbetrag für Angehörige.
Häufige Fragen
Darf meine Tochter über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Nein. Kinder sind im ersten Grad verwandt und damit ausgeschlossen, ebenso Enkel und Geschwister. Für die Familie ist das Pflegegeld der passende Weg, denn die pflegebedürftige Person darf es frei weitergeben.
Gilt die Nachbarschaftshilfe auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Den Entlastungsbetrag von 131 € gibt es bei allen Pflegegraden von 1 bis 5. Gerade bei Pflegegrad 1, für den die Kasse kein Pflegegeld zahlt, ist die Nachbarin oft der einfachste Weg zu bezahlter Hilfe. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 allerdings entfallen; beschlossen ist das noch nicht.
Wo macht die Nachbarin den Kurs?
Die Termine nennt das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Berlin; der Grundkurs ist kostenlos und geht vor Ort oder online. Kostenlos beraten auch die Berliner Pflegestützpunkte unter 0800 59 500 59.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie wollen wissen, wie viel Guthaben noch offen ist, oder die Nachbarin schafft nicht alles allein? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir übernehmen Hilfe im Haushalt und Begleitung über den Entlastungsbetrag – von Moabit und Tiergarten bis Charlottenburg und Spandau –, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und melden uns noch am selben Werktag.
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