Über die 131 € Entlastungsbetrag läuft Fußpflege selten – die Nagelpflege im Pflegeeinsatz zahlt die Kasse
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Eine eigene Leistung für Fußpflege hat die Pflegekasse bei keinem Pflegegrad. Das Kürzen der Nägel übernimmt ein Pflegedienst aber als Teil der Körperpflege – ab Pflegegrad 2 aus den Pflegesachleistungen von 796 € (Pflegegrad 2) oder 1.497 € (Pflegegrad 3), bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Eine kosmetische Fußpflege in der Praxis oder beim Hausbesuch zahlen Sie selbst, etwa aus dem Pflegegeld; über den Entlastungsbetrag erstattet die Kasse sie in aller Regel nicht.
Zahlt die Pflegekasse Fußpflege bei Pflegegrad 2 und 3?
Nicht als eigene Leistung, aber die Nagelpflege steckt in der Grundpflege. Kommt ein Pflegedienst zur Körperpflege, kürzt und feilt die Pflegekraft die Finger- und Fußnägel mit, zum Beispiel nach dem Duschen bei der großen Körperpflege. Die kostet bei uns 2026 36,12 € je Einsatz plus 5,70 € Einsatzpauschale, und der Pflegedienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 € im Monat für den Pflegedienst oder 347 € Pflegegeld
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € im Monat für den Pflegedienst oder 599 € Pflegegeld
Ausgenommen sind Füße mit Risiko. Bei Diabetes, sehr dicken oder eingewachsenen Nägeln greift die Pflegekraft nicht zur Schere – das gehört in die Arztpraxis oder eine Podologiepraxis. Auch bei Durchblutungsstörungen oder blutverdünnenden Medikamenten ist die Podologie oft die sicherere Wahl; fragen Sie dazu in der Hausarztpraxis nach.
Was gilt bei Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Er hat hier eine Besonderheit: Nur bei Pflegegrad 1 darf er auch die Körperpflege durch einen Pflegedienst bezahlen, ab Pflegegrad 2 schließt § 45b SGB XI das aus. Eine große Körperpflege kostet bei uns 2026 36,12 € je Einsatz; drei solcher Einsätze im Monat, bei denen die Pflegekraft auch die Nägel versorgt, passen in den Betrag. Der Pflegedienst rechnet nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab.
Nach heutigem Recht wandern nicht genutzte Beträge ins Folgejahr und verfallen dort am 30. Juni. Die Bundesregierung plant mit ihrer Pflegereform, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu streichen und ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen; beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat beraten erst darüber. Wie viel Guthaben noch offen ist, schätzt unser Entlastungsbetrag-Rechner.
Kann man den Entlastungsbetrag für eine mobile Fußpflege nutzen?
In aller Regel nicht. Die Pflegekasse erstattet den Entlastungsbetrag nur gegen Rechnung bestimmter Anbieter: Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege oder nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote nach § 45a SGB XI, etwa für Betreuung, Hilfe im Haushalt oder Begleitung. Eine Fußpflegepraxis oder eine mobile Fußpflegerin gehört normalerweise nicht dazu, denn Fußpflege ist keine solche Unterstützungsleistung. Dann zahlt die Kasse nichts, auch wenn die Rechnung ordentlich ausgestellt ist.
- Vor dem ersten Termin fragen: Heißt es, die Fußpflege laufe über den Entlastungsbetrag, lassen Sie sich das von Ihrer Pflegekasse bestätigen, bevor Sie zahlen. Neutral beraten auch die Berliner Pflegestützpunkte, kostenlos unter 0800 59 500 59.
- Bei Pflegegrad 1 den Pflegedienst nutzen: Versorgt die Pflegekraft die Nägel bei der Körperpflege mit, läuft das über den Betrag.
- Sonst selbst zahlen: Die 131 € bleiben dann für Haushaltshilfe oder Betreuung, und die Fußpflege bezahlen Sie privat.
Wann zahlt die Krankenkasse die Fußpflege?
Bei medizinischem Bedarf, unabhängig vom Pflegegrad. Liegt ein diabetisches Fußsyndrom oder ein vergleichbarer Nervenschaden vor, etwa bei einer Querschnittslähmung, verordnet die Arztpraxis podologische Therapie als Heilmittel. Für eingewachsene Zehennägel gibt es die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange ebenfalls auf Rezept. Erwachsene zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu. Ist der Weg in die Praxis nicht möglich, kann die Arztpraxis einen Hausbesuch verordnen. Die Voraussetzungen im Detail stehen in unserem Beitrag zur Fußpflege bei Diabetes.
Sehen Sie sich die Füße Ihres Angehörigen beim Waschen an. Bei Rötung, Schwellung, einer offenen Stelle oder einem entzündeten Nagelrand gehen Sie am selben Tag in die Arztpraxis. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, kostenlos und 24 Stunden am Tag.
Wie bezahlen Sie eine mobile Fußpflege selbst?
Kosmetische Fußpflege in einer Praxis oder beim Hausbesuch – Nägel kürzen, Hornhaut abtragen, Füße eincremen – ist eine private Leistung. Die Preise legt jede Praxis selbst fest, beim Hausbesuch kommt oft eine Anfahrtspauschale dazu. Lassen Sie sich den Gesamtpreis vorher nennen.
Bezahlen dürfen Sie die Fußpflege aus dem Pflegegeld. Die pflegebedürftige Person verwendet die 347 € (Pflegegrad 2) oder 599 € (Pflegegrad 3) frei, Belege verlangt die Kasse nicht. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt das Pflegegeld anteilig. Was dann übrig bleibt, rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner aus.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse Fußpflege bei der alten Pflegestufe 1 oder 2?
Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Die Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad 2, die Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3 – bei eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa durch Demenz, jeweils ein Pflegegrad höher. Es gelten also die Regeln ab Pflegegrad 2: Nagelpflege im Pflegeeinsatz ja, eine eigene Fußpflege-Leistung nein.
Gilt bei Pflegegrad 3 etwas anderes für den Entlastungsbetrag?
Nein, ab Pflegegrad 2 gelten dieselben Regeln: Die Rechnung einer Fußpflegepraxis erstattet die Kasse darüber in aller Regel nicht, und Körperpflege durch den Pflegedienst ist davon ausgeschlossen. Die Nagelpflege im Pflegeeinsatz läuft bei Pflegegrad 3 über das Sachleistungsbudget von 1.497 €.
Entfernt der Pflegedienst auch Hornhaut und Hühneraugen?
Nein. Hornhaut und Hühneraugen gehören in eine Fußpflege- oder Podologiepraxis, nicht in die Grundpflege. Die Pflegekraft cremt die Füße ein, achtet auf Druckstellen und sagt Ihnen, wenn ein Termin dort sinnvoll ist.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten, dass die Nagelpflege bei der Körperpflege mitläuft, oder wissen nicht, wer die Fußpflege bezahlt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir prüfen kostenlos, was Pflegekasse und Krankenkasse übernehmen, kommen von Moabit und Wedding (13353) bis Charlottenburg und Spandau zu Ihnen und melden uns noch am selben Werktag.
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