5 bis 10 € zahlen Sie je Paar Kompressionsstrümpfe mit Rezept, ab 2027 dann 7,50 bis 15 €
Veröffentlicht am 2. November 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Für ein Paar Kompressionsstrümpfe auf Rezept zahlen Erwachsene 10 % des Preises zu: bis 31.12.2026 mindestens 5 € und höchstens 10 €, ab 1.1.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Den Rest trägt die gesetzliche Krankenkasse. Mehr zahlen Sie, wenn Sie eine Ausführung wählen, die über das medizinisch Nötige hinausgeht.
Wie rechnet sich die Zuzahlung aus?
Maßgeblich ist der Preis, den Ihre Krankenkasse mit dem Sanitätshaus oder der Apotheke vereinbart hat. Davon zahlen Sie 10 %, aber nie mehr, als das Hilfsmittel kostet. Die Tabelle zeigt, wie Mindest- und Höchstbetrag wirken:
- Preis je Paar (Rechenbeispiel) 50 €: bis 31.12.2026 5 €; ab 1.1.2027 7,50 €
- Preis je Paar (Rechenbeispiel) 80 €: bis 31.12.2026 8 €; ab 1.1.2027 8 €
- Preis je Paar (Rechenbeispiel) 120 €: bis 31.12.2026 10 €; ab 1.1.2027 12 €
- Preis je Paar (Rechenbeispiel) 200 €: bis 31.12.2026 10 €; ab 1.1.2027 15 €
Den echten Preis nennt Ihnen der Betrieb, der die Strümpfe liefert. An ihn zahlen Sie auch die Zuzahlung, nicht an die Krankenkasse.
Zahlen Sie je Strumpf oder je Paar?
Ein Paar gilt als eine Einheit. Die Zuzahlung fällt einmal an und wird aus dem Preis beider Strümpfe berechnet. Brauchen Sie nur einen Strumpf für ein Bein, zählt dieser eine Strumpf.
Zweimal zahlen Sie, wenn mehrere gleiche Stücke geliefert werden, etwa zwei Strümpfe für das linke Bein oder ein zweites Paar zum Wechseln. Bei der ersten Versorgung sehen viele Krankenkassen 2 Paar vor, damit eines am Bein sein kann, während das andere in der Wäsche ist. Das kostet Sie zusammen 10 bis 20 €, ab 1.1.2027 dann 15 bis 30 €. Manche Krankenkassen verlangen für das zweite Paar eine medizinische Begründung und ein zweites Rezept.
Strümpfe halten in der Regel 6 Monate, und jede neue Lieferung kostet wieder eine Zuzahlung. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 2 Paar im Jahr.
Wann entfällt die Zuzahlung?
- Unter 18 Jahren: Wer noch nicht volljährig ist, zahlt nichts zu.
- Mit Befreiung: Erreichen Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze, bescheinigt die Krankenkasse, dass für den Rest des Jahres keine mehr anfallen. Die Grenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung in der Regel bei 1 %.
- Bei Schwangerschaftsbeschwerden: Hier entfällt die Zuzahlung (§ 24e SGB V).
Wann zahlen Sie mehr als die Zuzahlung?
Mehrkosten entstehen, wenn Sie mehr wählen, als medizinisch nötig ist, zum Beispiel eine Wunschfarbe oder ein bestimmtes Material. Der Strumpf ohne Aufpreis ist medizinisch vollwertig, er bietet aber weniger Auswahl. Der Betrieb muss Ihnen passende Modelle ohne Mehrkosten anbieten, den Aufpreis vorher nennen und sich Ihre Wahl schriftlich bestätigen lassen. Eine Befreiung gilt für Mehrkosten nicht, und die Aufpreise unterscheiden sich je nach Betrieb.
Häufige Fragen
Gibt es eine Zuzahlung für Stützstrümpfe oder Thrombosestrümpfe?
Für frei gekaufte Stützstrümpfe gibt es keine Zuzahlung, weil die Krankenkasse sie nicht bezahlt: Sie tragen den vollen Preis. Anti-Thrombosestrümpfe sind ebenfalls keine Hilfsmittel der Krankenkasse. Bei einer Operation gelten dafür andere Regeln.
Kostet Klasse 2 oder ein Strumpf nach Maß mehr Zuzahlung?
Für alle Kompressionsklassen, für Strumpfhosen und für Strümpfe nach Maß gilt dieselbe Regel: 10 % des Preises, bis 31.12.2026 höchstens 10 €, ab 1.1.2027 höchstens 15 €. Ab einem Preis von 100 € bleibt es also bei 10 €, ab 2027 ab einem Preis von 150 € bei 15 €.
Was zahle ich, wenn der Pflegedienst die Strümpfe anzieht?
Das An- und Ausziehen durch den Pflegedienst hat eine eigene Zuzahlung, die zu der für die Strümpfe hinzukommt. Sie beträgt 10 % der Kosten an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung, ab 1.1.2027 plus 15 € je Verordnung.
So helfen wir Ihnen weiter
Strümpfe verkaufen wir nicht, die Zuzahlung dafür geht also an das Sanitätshaus oder die Apotheke. Schaffen Sie das Anziehen nicht mehr allein, übernehmen wir es auf ärztliche Verordnung als Behandlungspflege in Berlin. Rufen Sie uns an: 030 64828209
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