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10 € je Verordnung und 10 % an 28 Tagen – das kostet die Medikamentengabe durch den Pflegedienst

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

10 € je Verordnung und 10 % an 28 Tagen – das kostet die Medikamentengabe durch den Pflegedienst

Die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst – oft auch Medikamentenvergabe genannt – bezahlt die Krankenkasse, sobald die Arztpraxis sie verordnet hat – auch Insulinspritzen und Augentropfen. Sie zahlen dazu einmal 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten, aber nur an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr. Danach kostet Sie die Medikamentengabe nichts mehr. Ohne Verordnung tragen Sie die Kosten selbst.

Was zahlt die Krankenkasse für die Medikamentengabe?

Das Richten und Verabreichen von Medikamenten ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Mit Verordnung übernimmt die Krankenkasse:

  • Medikamente richten: die Wochendosette nach dem aktuellen Medikationsplan füllen
  • Medikamente geben: zur festen Uhrzeit anreichen und die Einnahme abwarten
  • Injektionen: etwa Insulin nach dem Spritzschema der Praxis oder die Thrombosespritze
  • Augentropfen, Salben und Inhalationen, so oft wie angeordnet
  • Blutzuckermessung vor der Insulingabe, wenn sie verordnet ist

Die Kasse zahlt, wenn die Person die Medikamente nicht sicher selbst nehmen kann und niemand im Haushalt hilft – zum Beispiel wegen einer Demenz, zitternder Hände, einer Sehschwäche oder weil Tabletten immer wieder vergessen werden. Das geht aus der Verordnung hervor.

Was kostet die Medikamentengabe für Sie?

Für Erwachsene bleiben zwei gesetzliche Zuzahlungen:

  • 10 € je Verordnung, einmal, sobald eine neue Verordnung ausgestellt ist
  • 10 % der Kosten der Einsätze, begrenzt auf die ersten 28 Tage mit häuslicher Krankenpflege im Kalenderjahr

Ein Beispiel: Wer ab dem 1. Januar täglich Insulin vom Pflegedienst bekommt, zahlt ab Februar für die Einsätze nichts mehr dazu – nur noch 10 € für jede Folgeverordnung. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, 2 % der Bruttoeinnahmen oder bei chronisch Kranken 1 %, lässt sich ganz befreien. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

Belastet die Medikamentengabe Pflegegeld oder Sachleistungen?

Nein. Die Medikamentengabe läuft über die Krankenkasse, das Budget der Pflegekasse bleibt unberührt. Kommt der Pflegedienst ohnehin morgens zur Körperpflege, gibt er die Medikamente im selben Besuch. Abgerechnet wird trotzdem getrennt: die Körperpflege über die Pflegekasse, die Medikamente über die Krankenkasse. Wer Pflegegeld bezieht, behält es deshalb in voller Höhe, wenn der Pflegedienst nur für die Medikamente kommt.

Was kostet die Medikamentengabe ohne Verordnung?

Ohne Verordnung ist sie eine Privatleistung, die Sie selbst bezahlen. Das kommt vor, wenn die Arztpraxis keine Notwendigkeit sieht oder die Kasse ablehnt. Bevor Sie selbst zahlen, lohnt die Nachfrage: Lehnt die Kasse ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch, und eine ausführlichere Begründung der Praxis hilft oft. Wie wir Medikamente zu Hause richten und geben, steht auf unserer Seite zur Medikamentengabe in Berlin.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse das Insulinspritzen durch den Pflegedienst?

Ja, mit ärztlicher Verordnung, wenn Sie nicht selbst spritzen können und niemand im Haushalt hilft. Die Zuzahlung ist dieselbe wie bei Tabletten.

Brauche ich für die Medikamentengabe einen Pflegegrad?

Nein. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse. Einen Pflegegrad braucht es nur für Körperpflege, Betreuung und Haushalt über die Pflegekasse.

Wie lange gilt eine Verordnung für die Medikamentengabe?

So lange, wie die Arztpraxis einträgt. Die erste Verordnung gilt meist nur kurz, Folgeverordnungen oft für längere Zeiträume. Wir erinnern rechtzeitig, bevor eine Verordnung ausläuft.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten, dass die Medikamente sicher und pünktlich genommen werden? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären die Verordnung kostenlos mit Ihrer Arztpraxis und melden uns noch am selben Werktag.

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