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Pflegeverträge sind jederzeit ohne Frist kündbar – worauf Sie beim Wechsel achten

Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Pflegeverträge sind jederzeit ohne Frist kündbar – worauf Sie beim Wechsel achten

Einen Pflegevertrag können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen – das steht in § 120 Abs. 2 SGB XI und gilt für jeden zugelassenen Pflegedienst. Entscheidend beim Wechsel ist die Reihenfolge: erst den neuen Dienst finden und den Starttermin festlegen, dann kündigen, damit keine Lücke in der Versorgung entsteht. Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungsbudget und Entlastungsbetrag nehmen Sie mit – sie gehören Ihnen, nicht dem Pflegedienst.

Kann ich meinen Pflegedienst jederzeit wechseln?

Ja. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen, am besten schriftlich. Der Pflegedienst kann Sie nicht an sich binden. Die sechsmonatige Bindung bei der Kombinationsleistung betrifft nur die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung, nicht die Wahl des Dienstes.

Worauf sollten Sie beim neuen Pflegedienst achten?

  • Zulassung: Nur ein Dienst mit Versorgungsvertrag rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Einzugsgebiet: Fährt der Dienst Ihre Straße ohnehin regelmäßig an? Kurze Wege bedeuten verlässliche Uhrzeiten.
  • Zeiten: Wann kommt er morgens und abends, und wie ist das Wochenende geregelt?
  • Leistungen aus einer Hand: Grundpflege und Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe vom selben Team.
  • Sprache: Pflege auf Deutsch, Englisch oder Russisch, wenn das für die Verständigung wichtig ist.
  • Preise schriftlich: Im Pflegevertrag muss jede Leistung mit ihrem Preis stehen (§ 120 Abs. 3 SGB XI). Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben.
  • Erreichbarkeit: Wer antwortet bei Fragen, und wie schnell?

Wie läuft der Wechsel ohne Versorgungslücke?

  • Anfragen: Erstgespräch mit dem neuen Dienst, am besten bei Ihnen zu Hause.
  • Starttermin festlegen: Der erste Einsatz des neuen Dienstes steht fest, bevor der alte endet.
  • Kündigen: schriftlich, zum Tag vor dem Start.
  • Unterlagen sichern: Medikationsplan, laufende Verordnungen und die Wunddokumentation. Von der Pflegedokumentation können Sie Kopien wichtiger Teile anfordern.
  • Behandlungspflege klären: Der neue Dienst stimmt mit Arztpraxis und Krankenkasse ab, ob eine neue Verordnung nötig ist.

Wechseln Sie mitten im Monat, rechnen beide Dienste ihre Einsätze ab. Bei der Kombinationsleistung zählt die Summe beider Rechnungen für den Anteil, um den das Pflegegeld sinkt.

In welchen Berliner Bezirken versorgen wir?

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst – in Berlin oft auch Sozialstation genannt – für Berlin West und Nord, mit Grundpflege, Behandlungspflege und ambulanter Altenpflege zu Hause. Unsere Touren fahren im Bezirk Mitte durch Moabit, Tiergarten mit dem Hansaviertel und Wedding (Pflegedienst Mitte), außerdem durch Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Westend, Siemensstadt, Spandau, Wilmersdorf, Halensee, Schmargendorf, Grunewald, Dahlem, Schöneberg und Friedenau (Pflegedienst Charlottenburg). Unser Hauptbüro liegt in der Sickingenstraße 52 in Moabit, weitere Büros in der Heilbronner Straße 1 in Halensee und am Theodor-Heuss-Platz 1 in Westend.

Wohnen Sie außerhalb, etwa in Weißensee oder Konradshöhe, helfen die Berliner Pflegestützpunkte kostenlos bei der Suche nach einem Pflegedienst in der Nähe, Telefon 0800 59 500 59. Für Orte in Brandenburg wie Mühlenbeck sind die dortigen Pflegestützpunkte zuständig.

Häufige Fragen

Muss ich beim Pflegedienst eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Kündigen Sie schriftlich und erst, wenn der Start beim neuen Dienst feststeht.

Verliere ich beim Wechsel mein Pflegegeld oder mein Budget?

Nein. Pflegegrad und Ansprüche hängen an Ihnen, nicht am Pflegedienst. Auch der Entlastungsbetrag und angespartes Guthaben bleiben erhalten.

Wer bekommt die Pflegedokumentation?

Sie bleibt beim bisherigen Dienst, der sie aufbewahren muss. Kopien wichtiger Teile, etwa der Wunddokumentation, können Sie anfordern und dem neuen Dienst geben.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten zu Sonnenstrahlen Pflege wechseln? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir planen den Übergang kostenlos mit Ihnen, stimmen den Starttermin ab und melden uns noch am selben Werktag.

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