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347 € bis 990 € Pflegegeld gelten laut Gesetz auch 2027 – die nächste Erhöhung ist für 2028 vorgesehen

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

347 € bis 990 € Pflegegeld gelten laut Gesetz auch 2027 – die nächste Erhöhung ist für 2028 vorgesehen

Nach geltendem Recht bleibt das Pflegegeld 2027 so hoch wie 2026: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat. Eine Erhöhung für 2027 sieht das Gesetz nicht vor, die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht allerdings vor, Pflegegeld und Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 schon 2027 anzuheben, die für 2028 vorgesehene Anpassung zu streichen und die Beträge erst ab 2029 jährlich anzupassen; vom Bundestag verabschiedet ist er noch nicht.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2027 je Pflegegrad?

Solange der Gesetzgeber nichts anderes beschließt, gelten 2027 diese Beträge:

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat
  • Pflegegrad 2: 347 € im Monat, 4.164 € im Jahr
  • Pflegegrad 3: 599 € im Monat, 7.188 € im Jahr
  • Pflegegrad 4: 800 € im Monat, 9.600 € im Jahr
  • Pflegegrad 5: 990 € im Monat, 11.880 € im Jahr

Kommt ein Pflegedienst, stehen stattdessen oder anteilig die Sachleistungen bereit: 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5 im Monat. Wer fragt, wie viel Geld es 2027 bei Pflegegrad 3 gibt, kommt nach heutigem Stand also auf 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € für den Pflegedienst oder eine Mischung aus beidem, dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Zu genau diesen beiden Leistungen enthält der PNOG-Entwurf allerdings Änderungspläne, beschlossen sind sie noch nicht. Wie viel Pflegegeld neben einem Pflegedienst bleibt, rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner mit Berliner Preisen aus.

Wer bekommt bei Pflegegrad 2 das Geld für die Angehörigen?

Das Pflegegeld geht auf das Konto der pflegebedürftigen Person, nicht direkt an die Angehörigen. Bei Pflegegrad 2 sind das 2027 nach heutigem Stand 347 € im Monat, die sie an die Menschen weitergeben kann, die sie pflegen. Für die Pflegeperson selbst zahlt die Pflegekasse zusätzlich Rentenbeiträge, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, und daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine Rentenbeiträge mehr.

Gibt es 2027 eine Erhöhung des Pflegegelds?

Nein, nicht nach geltendem Recht. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben, für 2027 sieht das Gesetz keinen weiteren Schritt vor. Auch bei Pflegegrad 4 bleibt es damit bei 800 € im Monat.

Mehr Pflegegeld gibt es 2027 nach geltendem Recht nur über einen höheren Pflegegrad, wenn der Hilfebedarf gewachsen ist. Von Pflegegrad 2 auf 3 sind das 252 € Pflegegeld mehr im Monat. Nach geltendem Recht beginnt Pflegegrad 3 bei 47,5 von 100 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 Punkten. Der Medizinische Dienst begutachtet dabei neu, der Pflegegrad kann also auch gleich bleiben oder sinken. Ob ein Antrag auf Höherstufung Aussicht hat, können Sie mit unserem Pflegegrad-Rechner vorab abschätzen.

Wie hoch wird die Erhöhung 2028?

Das steht noch nicht fest. Nach geltendem Recht werden die Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2028 an die Preisentwicklung angepasst: Maßgeblich ist der Anstieg der Kerninflation in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, höchstens aber so viel, wie die Bruttolöhne im selben Zeitraum gestiegen sind. Wie viel das in Euro ausmacht, hängt von Daten ab, die noch nicht vollständig vorliegen. Beträge für 2028, die im Netz kursieren, sind Schätzungen und keine amtlichen Werte. Wir nennen hier deshalb bewusst keine. Nach dem PNOG-Entwurf würde diese Anpassung 2028 ohnehin entfallen.

Was ändert der PNOG-Entwurf am Pflegegeld?

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des PNOG am 30. September 2026 beschlossen. Bekannt sind unter anderem Änderungen bei den Beiträgen, etwa ein höherer Zuschlag für Kinderlose; den Stand fasst unser Beitrag zum Regierungsentwurf des PNOG zusammen. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen Pflegegeld und Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen, weil bisher getrennte Leistungen gebündelt werden. Neue Euro-Beträge nennen wir erst, wenn sie in einem beschlossenen Gesetz stehen.

Kritik gibt es bereits: Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat den Entwurf am 10. Oktober 2026 abgelehnt. Er hält die vorgesehene Dynamisierung der Leistungen für unzureichend und kritisiert, dass der Entwurf den Entlastungsbetrag streichen und die Verhinderungspflege einschränken würde. Ob die 131 € Entlastungsbetrag und die 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2027 so bleiben, hängt deshalb ebenfalls am weiteren Verfahren. Gelten würde davon erst etwas, wenn das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz verkündet ist. Bis dahin bleibt es bei 347 €, 599 €, 800 € und 990 €.

Häufige Fragen

Muss ich für eine Erhöhung des Pflegegelds einen Antrag stellen?

Nein. Bei den Erhöhungen 2024 und 2025 haben die Pflegekassen die neuen Beträge von sich aus überwiesen. Einen Antrag brauchen Sie nur, wenn Sie einen höheren Pflegegrad erreichen wollen.

Lohnt es sich, mit dem Pflegegrad-Antrag bis 2027 oder 2028 zu warten?

Nein. Pflegegeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Jeder Monat Warten kostet bei Pflegegrad 2 schon 347 €, und eine gesetzliche Erhöhung gilt ohnehin für alle, die dann Pflegegeld beziehen.

Muss ich 2027 weiter Beratungsbesuche nachweisen?

Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, ja: nach geltendem Recht einmal je Kalenderhalbjahr, für alle Pflegegrade von 2 bis 5, auch bei Pflegegrad 4 und 5. Fehlt der Nachweis, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie wollen wissen, was 2027 bei Ihrem Pflegegrad an Geld bleibt oder ob ein höherer Pflegegrad realistisch ist? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir rechnen Pflegegeld und Pflegedienst kostenlos mit Ihnen durch, beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch und melden uns noch am selben Werktag.

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