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25 Arbeitstage nach dem Antrag muss die Kasse entscheiden – wie Sie Pflegegeld online beantragen und wer das darf

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

25 Arbeitstage nach dem Antrag muss die Kasse entscheiden – wie Sie Pflegegeld online beantragen und wer das darf

Pflegegeld beantragen Sie online über das Formular, die App oder die Online-Geschäftsstelle Ihrer Pflegekasse; ein Anruf oder ein formloser Brief zählt genauso. Beantragt wird dabei ein Pflegegrad, im Antrag wählen Sie das Pflegegeld aus – stellen darf ihn die versicherte Person selbst oder wer sie vertreten darf, Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung. Ab dem Eingang hat die Kasse 25 Arbeitstage für den Bescheid, gezahlt wird ab dem Antragsmonat.

Wie beantragen Sie Pflegegeld online?

Einen zentralen Online-Antrag für ganz Deutschland gibt es nicht. Jede Pflegekasse führt ihr eigenes Formular, und die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Drei Wege stehen offen:

  • Online: Auf der Website oder in der App Ihrer Kasse füllen Sie den Pflegeantrag aus. Bei manchen Kassen brauchen Sie dafür ein Konto in der Online-Geschäftsstelle. Bei der Techniker Krankenkasse lässt sich der Erstantrag vollständig online ausfüllen.
  • Telefonisch: Rufen Sie die Kasse an und sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen Ihrer Ansprechperson und bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die Kasse schickt Ihnen danach das Formular oder nennt Ihnen den Online-Weg.
  • Schriftlich: Ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit Name, Versichertennummer, Anschrift und dem Satz, dass Sie einen Pflegegrad beantragen, reicht aus.

Alle drei Wege zählen gleich, denn der Antrag ist an keine Form gebunden. Speichern Sie nach dem Absenden die Eingangsbestätigung oder einen Screenshot mit Datum. Einen eigenen Antrag nur für Pflegegeld gibt es nicht: Im Antrag auf den Pflegegrad kreuzen Sie an, ob Sie Pflegegeld, einen Pflegedienst oder beides kombiniert möchten; die Wahl lässt sich später ändern. Unser Pflege-Navigator zeigt für fünf große Berliner Kassen das passende Formular, erstellt sonst einen formlosen Antrag und rechnet aus, wann die Frist der Kasse endet.

Wer darf den Antrag auf einen Pflegegrad stellen?

Der Anspruch gehört der versicherten Person, deshalb stellt sie den Antrag. Kann sie das nicht mehr selbst, handeln andere für sie:

  • Bevollmächtigte Angehörige: mit einer Vorsorgevollmacht oder einer einfachen schriftlichen Vollmacht, von der die Kasse meist eine Kopie möchte
  • Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer: wenn das Betreuungsgericht ihnen die Vertretung gegenüber Behörden übertragen hat
  • Eltern für ihr minderjähriges Kind
  • Der Sozialdienst im Krankenhaus: gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten, oft noch vor der Entlassung

Die früheren drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt; wer eine „Pflegestufe“ beantragen will, stellt denselben Antrag.

Warum zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht?

Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht – nicht erst ab dem Tag, an dem das ausgefüllte Formular zurückkommt. Wer am 28. Oktober anruft oder online absendet und das Formular im November nachreicht, bekommt bei Pflegegrad 2 oder höher Pflegegeld ab dem 1. Oktober, wenn der Hilfebedarf schon vorher bestand. Für die Monate vor dem Antragsmonat zahlt die Kasse nichts.

Warten Sie deshalb nicht auf Arztbriefe, die lassen sich nachreichen. Schicken Sie das Formular zügig zurück, denn die Kasse braucht es für die Begutachtung.

Wie bereiten Sie die Begutachtung vor?

Nach dem Antrag kündigt der Medizinische Dienst einen Hausbesuch an. Geprüft wird in sechs Modulen, wie selbstständig die Person noch ist; die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten. Ab 12,5 von 100 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2.

  • Notizen über ein bis zwei Wochen: wobei geholfen wird, wie oft und wie lange, auch an schlechten Tagen
  • Unterlagen bereitlegen: Arztbriefe, Entlassbericht, Medikationsplan und eine Liste der Hilfsmittel
  • Jemand dabei, der die Pflege kennt: Viele Betroffene sagen beim Besuch, sie schafften alles allein

Wo Sie ungefähr liegen, schätzt unser Pflegegrad-Rechner vorab ein.

Wie beantragen Privatversicherte und Beamte den Pflegegrad?

Wer privat krankenversichert ist, hat eine private Pflegepflichtversicherung, in der Regel beim selben Unternehmen. Dort stellen Sie den Antrag, ebenfalls per Anruf, Brief oder je nach Versicherer über das Kundenportal. Zur Begutachtung kommt nicht der Medizinische Dienst, sondern Medicproof im Auftrag der Versicherung. Module, Punktgrenzen und Beträge sind dieselben: 347 € Pflegegeld bei Pflegegrad 2, bis zu 990 € bei Pflegegrad 5.

Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe stellen zwei Anträge: zuerst den Pflegegrad bei ihrer Pflegeversicherung, meist der privaten, danach mit deren Bescheid den Anteil bei der Beihilfestelle. Die Beihilfe trägt meist 50 % oder 70 %, die Versicherung den Rest. Mehr dazu in unserem Beitrag was die Beihilfe bei Pflege übernimmt.

Häufige Fragen

Kann ich den Pflegegrad für meine Mutter beantragen?

Ja, wenn sie Ihnen eine Vollmacht gibt oder Sie zu ihrer rechtlichen Betreuerin bestellt sind. Ohne Vollmacht können Sie anrufen und das Formular anfordern, unterschreiben muss es dann Ihre Mutter selbst. Am sichersten bestätigt sie beim Anruf kurz selbst, dass sie den Antrag stellt.

Kostet der Antrag auf einen Pflegegrad etwas?

Nein. Antrag, Begutachtung und die Pflegeberatung der Kasse sind kostenlos. Auch wer abgelehnt wird, zahlt nichts und kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen.

Was passiert, wenn die Kasse länger als 25 Arbeitstage braucht?

Dann zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche Verspätung, ohne dass Sie das beantragen müssen – es sei denn, sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Das Pflegegeld zahlt sie nach dem Bescheid zusätzlich rückwirkend ab dem Antragsmonat.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten den Antrag stellen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir gehen Antrag und Begutachtung kostenlos mit Ihnen durch, auf Deutsch, Englisch oder Russisch, und melden uns noch am selben Werktag.

Unsere Leistungen dazu

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