Seit 2017 sind übergeleitete Pflegegrade geschützt – neue Punktgrenzen sollen ab 2027 niemanden herabstufen
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Einen gesetzlichen Bestandsschutz für den Pflegegrad haben heute nur Menschen, die bis Ende 2016 eine Pflegestufe hatten und zum 1. Januar 2017 in einen Pflegegrad übergeleitet wurden: Unter diesen Grad stuft sie keine spätere Begutachtung zurück, zeitlich unbegrenzt, solange überhaupt Pflegebedürftigkeit besteht. Wer erst nach dem seit 2017 geltenden Recht eingestuft wurde, hat diesen Schutz nicht, sein Pflegegrad kann bei einer neuen Begutachtung auch sinken. Für die Pflegereform 2027 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass niemand allein wegen der neuen Punktgrenzen seinen anerkannten Pflegegrad verliert – beschlossen ist das noch nicht.
Wer hat heute Bestandsschutz für den Pflegegrad?
Im Gesetz heißt er Besitzstandsschutz. Er gilt für alle, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt war und die damals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten. Die Kassen haben sie ohne Antrag und ohne neue Begutachtung so übergeleitet:
- Pflegestufe 0 (nur eingeschränkte Alltagskompetenz): Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1: Pflegegrad 2, mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2: Pflegegrad 3, mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3: Pflegegrad 4, mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall Pflegegrad 5
Nach § 140 Abs. 3 SGB XI bleibt dieser Pflegegrad bei jeder späteren Begutachtung erhalten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die Begutachtung ergibt einen höheren Pflegegrad, oder sie stellt fest, dass gar keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht. Ob Ihr Pflegegrad aus einer Überleitung stammt, zeigen der letzte Bescheid mit einer Pflegestufe und das Schreiben der Kasse zum Jahreswechsel 2016/2017. Fehlen die Unterlagen, fragen Sie bei der Pflegekasse nach.
Gilt der Bestandsschutz lebenslang?
Ja, solange Pflegebedürftigkeit besteht – eine Frist gibt es nicht. Ergibt eine Begutachtung nach heutigem Recht weniger als 12,5 Punkte, liegt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor; dann endet der Pflegegrad und mit ihm der Schutz. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha beenden den Schutz nicht.
Daneben sicherte § 141 SGB XI die Leistungen in Euro: Niemand sollte durch die Umstellung weniger bekommen als im Dezember 2016. Bei Pflegegeld und Sachleistungen spielt das heute keine Rolle mehr, weil die Beträge 2026 in jedem übergeleiteten Grad höher liegen. Wer 2016 Pflegestufe 2 hatte, bekam zum Beispiel 458 € Pflegegeld im Monat, im übergeleiteten Pflegegrad 3 sind es 2026 599 €.
Was gilt, wenn der Pflegegrad erst seit 2017 besteht?
Dann gibt es keinen Besitzstandsschutz. Eine neue Begutachtung kommt etwa als Wiederholungsbegutachtung, wenn der Medizinische Dienst sie empfohlen hat, weil sich der Zustand bessern könnte, wenn eine Befristung ausläuft oder nach Ihrem eigenen Antrag auf Höherstufung, denn auch dann wird der ganze Bedarf neu bewertet. Ergibt sie weniger Punkte, gilt der niedrigere Pflegegrad erst ab dem neuen Bescheid, nicht rückwirkend. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wann die Kasse einen Pflegegrad befristen darf und wie lange er gilt, steht in unserem Beitrag Wie lange gilt ein Pflegegrad?.
Vor dem Termin hilft ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: wobei geholfen wird und wie oft, auch nachts. Wo die Punkte heute ungefähr liegen, zeigt unser Pflegegrad-Rechner für alle sechs Module.
Bleibt der Schutz bei Höherstufung, Kassenwechsel oder Umzug?
- Höherstufung: Ein Antrag gefährdet den übergeleiteten Pflegegrad nicht. Reichen die Punkte nicht für den nächsten Grad, bleibt es mindestens beim übergeleiteten Grad, auch wenn die Begutachtung rechnerisch weniger ergibt. Geschützt ist nur dieser Grad: Wer seit 2017 schon einmal höhergestuft wurde, kann bei einer neuen Begutachtung bis auf den übergeleiteten Grad zurückfallen, nicht tiefer. Ein höherer Grad gilt ab dem Monat des Antrags.
- Kassenwechsel: Der Schutz geht mit, wenn die neue Mitgliedschaft unmittelbar an die alte anschließt. Das gilt auch beim Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
- Umzug: Der Pflegegrad hängt an der Person, nicht am Wohnort. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, behält ihn samt Schutz. Beim Umzug ins Pflegeheim bleibt der Pflegegrad, nur die Leistungen ändern sich.
Was ändert die Pflegereform 2027 am Bestandsschutz?
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, Bundestag und Bundesrat beraten noch. Für neue Einstufungen sollen die Punktgrenzen steigen: Pflegegrad 1 gäbe es erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten, auch die Grenzen für Pflegegrad 2 und 3 sollen sich ändern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll niemand allein wegen der neuen Punktgrenzen seinen anerkannten Pflegegrad verlieren. Wie weit dieser Schutz im Einzelnen reicht, etwa bei einer späteren Wiederholungsbegutachtung, steht erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert. Wer heute mehr Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht aufschieben: Nach dem Entwurf soll für Anträge, die bis 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingehen, noch das heutige Recht gelten, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Welche Stelle wofür zuständig ist und welche Fristen nach einem Bescheid laufen, zeigt unser Pflege-Navigator.
Häufige Fragen
Kann mein übergeleiteter Pflegegrad bei einer Höherstufung sinken?
Nein. Bei einer Höherstufung bleibt es mindestens beim übergeleiteten Pflegegrad, oder Sie bekommen einen höheren. Anders ist es nur, wenn die Begutachtung überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr feststellt.
Mein Pflegegrad wurde erst 2019 festgestellt. Bin ich geschützt?
Nach heutigem Recht nicht, Ihr Pflegegrad kann nach einer neuen Begutachtung sinken. Für den Widerspruch gegen einen solchen Bescheid haben Sie einen Monat Zeit. Der geplante Schutz vor den neuen Punktgrenzen der Reform gilt erst, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Muss ich den Bestandsschutz beantragen?
Nein, er gilt von selbst. Bewahren Sie trotzdem den letzten Bescheid mit Pflegestufe und das Überleitungsschreiben auf, damit Sie ihn bei einer Begutachtung belegen können.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie haben eine Einladung zur Wiederholungsbegutachtung oder einen niedrigeren Bescheid bekommen? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir sehen uns Bescheid und Überleitungsschreiben kostenlos mit Ihnen an, auf Deutsch, Englisch oder Russisch, und melden uns noch am selben Werktag.
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