Finanzierung allein könnte die Pflege zu Hause nicht verbessern
Veröffentlicht am 16. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Zum 1. Juli 2027 soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers eine Strukturreform der Pflege in Kraft treten – der Berufsverband DBfK fordert, dass sie professionelle Pflegekompetenz zu Hause stärker nutzt, statt Pflege nur anders zu finanzieren.
Am 14. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Pflegestrukturkommission berufen. Sie soll Vorschläge für die Versorgung, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung sowie Prävention und Rehabilitation erarbeiten; erste Vorschläge sind für Ende Januar 2027 angekündigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert, dass eine bloße Umverteilung von Finanzströmen den Problemen der Pflegeversicherung nicht begegnen werde.
Für Pflegebedürftige und Angehörige ändert sich heute noch keine Leistung. Die Kommission ist eingesetzt, ein Gesetz ist daraus noch nicht entstanden. Bis zum angekündigten Inkrafttreten einer Strukturreform am 1. Juli 2027 müssen Empfehlungen beraten und politische Entscheidungen getroffen werden.
Was soll die Pflegestrukturkommission bis Januar 2027 vorlegen?
Die Kommission besteht aus 13 Expertinnen und Experten. Ihr Auftrag umfasst vier Bereiche:
- die Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung analysieren,
- Maßnahmen für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung empfehlen,
- Vorschläge für eine effizientere und bessere Pflegeversorgung machen,
- präventive und rehabilitative Angebote besser mit der akuten medizinischen und pflegerischen Versorgung verzahnen.
Die Bundesregierung will damit eine große Strukturreform vorbereiten. Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann nennt als Ziele, die häusliche Pflege zu stärken, Leistungen zielgenauer zu gestalten und die Finanzierung zu stabilisieren. Besonders Angehörige, die zu Hause Verantwortung übernehmen, sollen dabei stärker berücksichtigt werden.
Warum reicht eine neue Finanzierung nach Ansicht des DBfK nicht aus?
Der DBfK fordert, Finanzierungsfragen mit einem Umbau der Versorgungsstrukturen zu verbinden. Der Verband warnt ausdrücklich davor, die Arbeit der Kommission auf Finanzierungsfragen zu verengen. Seine Begründung: Mehr Geld anders zu verteilen löse nicht automatisch die Frage, wer Pflege steuert, welche Aufgaben Pflegefachpersonen übernehmen dürfen und wie Übergänge zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen funktionieren.
Der Verband fordert unter anderem größere Handlungsspielräume für Pflegefachpersonen, eigene Verordnungsrechte für Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege sowie eine stärkere Verbindung von Leistungen aus SGB V und SGB XI. Außerdem schlägt der DBfK ein flexibles, sektorübergreifendes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige vor.
Das sind Forderungen des Berufsverbands, keine beschlossenen Regeln. Ob und in welcher Form sie in Empfehlungen der Kommission oder später in ein Gesetz einfließen, ist offen.
Was bedeutet mehr Pflegekompetenz konkret für die Versorgung zu Hause?
Die Debatte betrifft nicht nur Beiträge und Budgets. Sie betrifft auch die Frage, wie Pflegebedürftige zu Hause schneller passende Unterstützung erhalten können. Bei vielen Familien treffen Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung und Entlastung von Angehörigen zusammen.
Eine stärkere Einbindung von Pflegefachpersonen könnte nach den Vorstellungen des DBfK dazu beitragen, den Pflegeprozess eigenständiger zu steuern und starre Grenzen zwischen Bereichen zu überwinden. Für Angehörige wäre entscheidend, ob sie dadurch weniger Wege zwischen Arztpraxis, Krankenkasse, Pflegekasse und Pflegedienst hätten. Dazu gibt es bislang jedoch keine neue Vorgabe.
Wir erleben in Berlin, dass Übergänge besonders viel Abstimmung verlangen: etwa nach einer Klinikentlassung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Versorgung zu Hause beginnen soll. Unsere Behandlungspflege in Berlin erfolgt auf ärztliche Verordnung; dazu gehören beispielsweise Medikamentengabe und Wundversorgung. Welche Kompetenzen künftig anders geregelt werden könnten, entscheidet nicht der Pflegedienst, sondern der Gesetzgeber.
Welche Finanzierungsfrage stellen die Ersatzkassen?
Der Verband der Ersatzkassen fordert ebenfalls grundlegende Strukturreformen. Seine Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont, dass die steigenden Pflegekosten nicht allein von beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern getragen werden könnten. Nach Auffassung des Verbands sollten Bund, Länder und die private Pflegeversicherung stärker Verantwortung für die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung übernehmen.
Zugleich nennt der Verband zwei Ziele für Pflegebedürftige: die häusliche Pflege stärken und Eigenanteile wirksam begrenzen. Auch dies ist eine politische Forderung, keine bereits geltende Änderung. Angehörige sollten daher keine Entscheidungen über bestehende Leistungen auf Annahmen zu möglichen Reformen stützen.
Was sollten Angehörige in Berlin jetzt tun?
Für die aktuelle Versorgung gelten die vorhandenen Regeln weiter. Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt Hilfe benötigt wird, sollte die konkrete Versorgung nicht auf die Ergebnisse der Kommission warten. Wir können Neuaufnahmen kurzfristig übernehmen und direkt mit dem Klinik-Entlassmanagement abstimmen. Hinweise zu diesem Übergang finden Sie auch bei unserer Seite zur Pflege nach Krankenhausentlassung.
Sinnvoll ist jetzt vor allem:
- den aktuellen Unterstützungsbedarf zu dokumentieren,
- ärztliche Verordnungen für Behandlungspflege frühzeitig zu klären,
- Veränderungen bei Pflegebedarf oder Belastung von Angehörigen nicht aufzuschieben,
- die politischen Empfehlungen Ende Januar 2027 daraufhin zu beobachten, ob daraus konkrete Leistungs- oder Zuständigkeitsänderungen folgen.
Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab und beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch. Eine Rückmeldung erhalten Sie noch am selben Werktag.
Häufige Fragen
Ändert die Pflegestrukturkommission jetzt bereits meine Leistungen?
Nein. Die Kommission wurde am 14. Oktober 2026 berufen und soll erst Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen. Daraus folgt noch keine unmittelbare Änderung bestehender Leistungen.
Soll die häusliche Pflege künftig anders organisiert werden?
Die Bundesregierung nennt die Stärkung der häuslichen Pflege als Ziel. Der DBfK fordert darüber hinaus erweiterte Handlungsspielräume für Pflegefachpersonen; ob diese Forderung umgesetzt wird, ist offen.
Wann könnte eine Strukturreform gelten?
Die Bundesregierung strebt an, eine Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen. Voraussetzung sind Empfehlungen der Kommission und anschließende politische Entscheidungen.
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