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Eine tragfähige Pflegereform steht bis Januar 2027 auf dem Spiel

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Eine tragfähige Pflegereform steht bis Januar 2027 auf dem Spiel

Bis Ende Januar 2027 soll die neue Kommission Vorschläge vorlegen, die Leistungen, Beiträge und ambulante Pflege langfristig verändern können.

Am 14. Oktober 2026 begrüßte Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, den angekündigten Start und Auftrag der Pflegestrukturkommission. Zugleich kritisierte er den engen Zeitrahmen: Bis Ende Januar 2027 soll ein umfassendes und tragfähiges Reformkonzept entstehen. Für Pflegebedürftige und Angehörige gilt derzeit: Es sind noch keine konkreten Leistungsänderungen beschlossen.

Was hat die Pflegestrukturkommission jetzt vor?

Die neue Kommission soll nach Einschätzung der DAK-Gesundheit eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und eine neue Systemarchitektur konzipieren. Der Auftrag betrifft damit nicht nur einzelne Fragen, sondern die langfristige Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung.

Andreas Storm bezeichnet die Aufgabe als „Herkulesaufgabe“. Er verweist darauf, dass Gesundheitsminister Linnemann im September erklärt habe, das Pflegesystem sei nicht zukunftsfest und könne ohne tiefgreifende Reform in den Dreißigerjahren kollabieren.

Das Bundeskabinett hat die Kommission am 14. Oktober 2026 eingesetzt; den Vorsitz hat der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Bis Ende Januar 2027 soll sie erste Vorschläge vorlegen, die Reform soll nach dem Plan der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Welche Vorschläge das sein werden und ob sie später umgesetzt werden, steht noch nicht fest.

Warum kritisiert die DAK-Gesundheit die Frist bis Ende Januar 2027?

Die DAK-Gesundheit unterstützt den Start der Kommission, hält den Zeitplan aber für sehr eng. Storm bezweifelt, dass in der verbleibenden Zeit ein Konzept vorgelegt werden kann, das zugleich umfassend und tragfähig ist.

Seine Kritik richtet sich nicht gegen die Reformaufgabe selbst. Im Gegenteil: Die DAK-Gesundheit fordert eine tiefgreifende Reform. Der Streitpunkt ist, ob die Kommission bis Ende Januar 2027 ausreichend Zeit hat, eine völlig neue Architektur der Pflegeversicherung auszuarbeiten.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Zeitplan bei der Einsetzung der Kommission genannt; eine Änderung ist bisher nicht bekannt.

Ändert sich für Pflegebedürftige in Berlin jetzt etwas?

Nein, aus dem Start der Kommission folgt noch keine neue Regel für Pflegebedürftige, Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Aus der Einsetzung der Kommission folgt keine Kürzung und kein neuer Beitrag. Unabhängig davon liegt seit dem 30. September 2026 der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor, der ab 2027 unter anderem einen höheren Beitrag für Kinderlose und neue Leistungsbudgets vorsieht; das Verfahren in Bundestag und Bundesrat läuft noch.

Für Familien in Berlin ist die Nachricht dennoch wichtig: Die Kommission befasst sich mit Fragen, die langfristig die Pflegeversicherung prägen können. Dazu zählen nach dem gesetzten Auftrag der Kommission die Struktur des Systems und damit auch der Rahmen, in dem Pflegeleistungen künftig finanziert und organisiert werden.

Wer heute Unterstützung benötigt, sollte deshalb laufende Versorgung nicht wegen möglicher künftiger Reformen aufschieben. Entscheidend bleiben die aktuellen Bescheide, ärztlichen Verordnungen und die tatsächlich benötigte Hilfe zu Hause.

Bei Sonnenstrahlen Pflege versorgen wir Menschen in Wedding (nur 13353), Moabit sowie in Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab und beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch. Bei Neuaufnahmen geben wir noch am selben Werktag Rückmeldung.

Was sollten Angehörige bis Januar 2027 beobachten?

Es lohnt sich, Nachrichten zur Kommission von bereits geltenden Regeln zu unterscheiden. Eine Ankündigung, ein Vorschlag oder eine Forderung verändert noch keinen Anspruch. Erst konkrete Entscheidungen können Auswirkungen auf Leistungen, Beiträge oder die Organisation der ambulanten Pflege haben.

Praktisch hilft es, die eigene Situation sauber festzuhalten:

  • Welche Unterstützung wird zu Hause aktuell benötigt?
  • Liegt ein Pflegegrad vor, und passt er noch zum Hilfebedarf?
  • Gibt es ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben in der Familie?
  • Welche Unterlagen, Bescheide und Verordnungen sollten griffbereit sein?

Für Termine, Formulare und Anlaufstellen können Sie den Pflege-Navigator nutzen. Wenn sich der Hilfebedarf verändert, gibt unser Pflegegrad-Rechner eine erste Orientierung zu den Kriterien der Begutachtung.

Welche Rolle spielt ambulante Pflege während der Reformdebatte?

Ambulante Pflege bleibt für viele Menschen die konkrete Hilfe, die zu Hause benötigt wird. Bei uns umfasst sie Grundpflege, Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Wundversorgung, Medikamentengabe sowie Betreuung und Entlastung nach § 45b. Nach einer Krankenhausentlassung können wir die Übernahme auch direkt über das Klinik-Entlassmanagement anstoßen.

Die Debatte über die künftige Pflegeversicherung ersetzt keine aktuelle Versorgung. Wer nach einem Klinikaufenthalt Hilfe braucht, eine Wunde versorgt werden muss oder Medikamente nicht selbst verabreicht werden können, sollte die nötigen Schritte jetzt klären.

Häufige Fragen

Gelten wegen der Pflegestrukturkommission schon neue Regeln für Pflegeleistungen?

Nein. Die Kommission hat ihre Arbeit begonnen und soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Beschlossen ist bisher keine Änderung bei Leistungen, Beiträgen oder Ansprüchen; das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch im Gesetzgebungsverfahren.

Warum hält die DAK-Gesundheit den Zeitplan für problematisch?

Die DAK-Gesundheit begrüßt die Kommission, bezweifelt aber, dass bis Ende Januar 2027 ein umfassendes und tragfähiges Konzept für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung entstehen kann. Diese Einschätzung äußerte Vorstandsvorsitzender Andreas Storm am 14. Oktober 2026.

Muss ich meine ambulante Pflege wegen der Reformdebatte ändern?

Nein, allein wegen der Debatte nicht. Maßgeblich sind Ihre aktuelle Versorgung, vorhandene Bescheide und ärztliche Verordnungen; bei verändertem Hilfebedarf kann eine Pflegeberatung sinnvoll sein.

So helfen wir Ihnen weiter

Wenn Sie Unterstützung bei Grundpflege, Behandlungspflege, Wundversorgung oder der Organisation nach einer Klinikentlassung benötigen, erreichen Sie uns unter 030 64828209. Lesen Sie die aktuelle Einordnung im Blog von Sonnenstrahlen Pflege.

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